+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++
+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++

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Sicherheit aus einer Hand

Wer eine Pauschalreise bucht, ist mit dem DRSF auf der sicheren Seite. Meldet ein Reiseanbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, sind wir zum Schutz der Reisenden sofort zur Stelle. In Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages sorgen wir dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmern uns im Fall der Fälle auch um die sichere Rückreise.

We-Flytour: Erstattungsprozess für Verbraucher hat begonnen

Der DRSF hat den Erstattungsprozess für Verbraucher gestartet, die von der Insolvenz der We-Flytour GmbH betroffen sind. Der DRSF kommt damit seinem gesetzlichen Auftrag nach, Verbraucher, die eine Pauschalreise nach § 651a BGB oder verbundene Reiseleistungen nach § 651w BGB gebucht haben, den gezahlten Reisepreis zu erstatten.

We-Flytour: Erstattungsprozess für Verbraucher hat begonnen

Der DRSF hat den Erstattungsprozess für Verbraucher gestartet, die von der Insolvenz der We-Flytour GmbH betroffen sind. Der DRSF kommt damit seinem gesetzlichen Auftrag nach, Verbraucher, die eine Pauschalreise nach § 651a BGB oder verbundene Reiseleistungen nach § 651w BGB gebucht haben, den gezahlten Reisepreis zu erstatten.

FTI-Insolvenz: Mehr als 190 Millionen Euro sind bereits erstattet

Am 3. Juni 2024 hat die FTI Group, der drittgrößte Anbieter von Pauschalreisen in Europa, Insolvenz angemeldet. Sechs Monate später hat der DRSF den weitaus größten Teil der bisher vorliegenden 145.000 Erstattungsanträge bearbeitet – und dabei Erstattungen in Höhe von mehr als 190 Millionen Euro an Verbraucher geleistet. Nun beginnt die letzte Phase des Erstattungsprozesses: Nach der Erstattung der vorliegenden Anträge, geht es jetzt darum, dass auch alle übrigen Verbraucher ihren Antrag stellen. Der DRSF lädt daher alle anspruchsberechtigten Verbraucher, die bisher nicht kontaktiert wurden oder aus anderen Gründen noch keinen Antrag stellen konnten, ein, sich über das offene Erstattungsportal online zu registrieren oder sich über die Service-Hotline für den postalischen Erstattungsprozess anzumelden.

FTI-Insolvenz: Mehr als 190 Millionen Euro sind bereits erstattet

Am 3. Juni 2024 hat die FTI Group, der drittgrößte Anbieter von Pauschalreisen in Europa, Insolvenz angemeldet. Sechs Monate später hat der DRSF den weitaus größten Teil der bisher vorliegenden 145.000 Erstattungsanträge bearbeitet – und dabei Erstattungen in Höhe von mehr als 190 Millionen Euro an Verbraucher geleistet. Nun beginnt die letzte Phase des Erstattungsprozesses: Nach der Erstattung der vorliegenden Anträge, geht es jetzt darum, dass auch alle übrigen Verbraucher ihren Antrag stellen. Der DRSF lädt daher alle anspruchsberechtigten Verbraucher, die bisher nicht kontaktiert wurden oder aus anderen Gründen noch keinen Antrag stellen konnten, ein, sich über das offene Erstattungsportal online zu registrieren oder sich über die Service-Hotline für den postalischen Erstattungsprozess anzumelden.

FTI-Insolvenz: Wegweiser zu Ihrer Erstattung

Der DRSF hat die Aufgabe, allen in einem Insolvenzfall anspruchsberechtigten Verbrauchern den gezahlten Reisepreis zu erstatten (vgl. § 651r Absatz 1 Satz 1 BGB). Um im In- und Ausland die jeweils erstattungsberechtigte Person zu erreichen, stellen wir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, in den Erstattungsprozess aufgenommen zu werden. Alle Aufnahmewege sollen schlussendlich zu der beantragten Rückzahlung führen. Doch welche Zugangsmöglichkeit zum Erstattungsprozess ist für welchen Verbraucher relevant? Und wie greifen die verschiedenen Schritte des Erstattungsprozesses ineinander? Auf dieser Seite finden Sie als anspruchsberechtigter Verbraucher einen Überblick:

FTI-Insolvenz: Wegweiser zu Ihrer Erstattung

Der DRSF hat die Aufgabe, allen in einem Insolvenzfall anspruchsberechtigten Verbrauchern den gezahlten Reisepreis zu erstatten (vgl. § 651r Absatz 1 Satz 1 BGB). Um im In- und Ausland die jeweils erstattungsberechtigte Person zu erreichen, stellen wir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, in den Erstattungsprozess aufgenommen zu werden. Alle Aufnahmewege sollen schlussendlich zu der beantragten Rückzahlung führen. Doch welche Zugangsmöglichkeit zum Erstattungsprozess ist für welchen Verbraucher relevant? Und wie greifen die verschiedenen Schritte des Erstattungsprozesses ineinander? Auf dieser Seite finden Sie als anspruchsberechtigter Verbraucher einen Überblick:

FTI-Insolvenz: Online-Formular für Verbraucher mit PIN-Brief

Verbraucher, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden, werden aktuell auf dem Postweg mit einem PIN-Brief kontaktiert. Diese Personen haben die Möglichkeit, sich einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen, indem sie die dazu erforderlichen Kontaktdaten nachreichen.

Sie haben auch Post erhalten? Dann können Sie hier mit der PIN, die wir Ihnen zugesandt haben, einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess stellen. Klicken Sie einfach unten auf „Zum Antrag”, um den Prozess zu starten.

FTI-Insolvenz: Online-Formular für Verbraucher mit PIN-Brief

Verbraucher, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden, werden aktuell auf dem Postweg mit einem PIN-Brief kontaktiert. Diese Personen haben die Möglichkeit, sich einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen, indem sie die dazu erforderlichen Kontaktdaten nachreichen.

Sie haben auch Post erhalten? Dann können Sie hier mit der PIN, die wir Ihnen zugesandt haben, einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess stellen. Klicken Sie einfach unten auf „Zum Antrag”, um den Prozess zu starten.

FTI-Insolvenz: offenes Portal zur Registrierung für Verbraucher

Der DRSF hat ein „offenes Online-Portal“ für Verbraucher gestartet, die bei der insolventen FTI Group Pauschalreisen gebucht hatten, bisher aber nicht angesprochen werden konnten, weil ihre Kontaktinformationen dem DRSF noch nicht zur Verfügung standen.

Sie haben bisher noch nichts vom DRSF gehört? Dann können Sie jetzt die Kontaktaufnahme anstoßen, indem Sie sich für den Erstattungsprozess registrieren. Klicken Sie einfach unten auf „Zur Registrierung”.

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FTI-Insolvenz: Offenes Portal startet

Der DRSF hat ein „offenes Online-Portal“ für Verbraucher gestartet, die bei der insolventen FTI Group Pauschalreisen gebucht hatten, bisher aber nicht angesprochen werden konnten, weil ihre Kontaktinformationen dem DRSF noch nicht zur Verfügung standen.

Sie haben bisher noch nichts vom DRSF gehört? Dann können Sie jetzt die Kontaktaufnahme anstoßen, indem Sie sich für den Erstattungsprozess registrieren. Klicken Sie einfach unten auf „Zur Registrierung”.

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Postalischer Erstattungsantrag für Betroffene der Insolvenz der FTI Group

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der FTI Group betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, ihren Erstattungsantrag auf dem Postweg einzureichen. Die postalische Antragstellung erweitert den Erstattungsprozess für Verbraucher, die keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen. Bisher konnten Verbraucher den Erstattungsantrag über das Online-Portal des DRSF stellen – mehr als 130.000 Anspruchsberechtigte haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Postalischer Erstattungsantrag für Betroffene der Insolvenz der FTI Group

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der FTI Group betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, ihren Erstattungsantrag auf dem Postweg einzureichen. Die postalische Antragstellung erweitert den Erstattungsprozess für Verbraucher, die keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen. Bisher konnten Verbraucher den Erstattungsantrag über das Online-Portal des DRSF stellen – mehr als 130.000 Anspruchsberechtigte haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Wartung: Erstattungsportal ab 18. Oktober nicht erreichbar 

Wegen eines System-Upgrades ist das Online-Erstattungsportal des DRSF am Freitag, 18. Oktober, von 12 Uhr an nicht erreichbar. Die Wartungsarbeiten werden bis Sonntag, 20. Oktober, um 22 Uhr abgeschlossen sein. In dieser Zeit ist es nicht möglich, Erstattungsanträge einzureichen. 

Bitte beachten Sie: Sie können vor dem Wartungszeitraum begonnene, aber nicht abgeschlossene Erstattungsanträge nicht zwischenspeichern, um die Bearbeitung nach der Wartung fortzusetzen. Nicht abgeschlossene Anträge müssen daher noch einmal neu begonnen werden. Bearbeiten Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig vor Wartungsbeginn. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

FTI-Insolvenz: Informationen zum Erstattungsprozess
Sie haben Fragen zum Ablauf des Erstattungsprozesses? Alle Hintergründe dazu finden Sie hier.
 
FTI-Insolvenz: Informationen zum Erstattungsprozess

Sie haben Fragen zum Ablauf des Erstattungsprozesses? Alle Hintergründe dazu finden Sie hier.

Informationen für

Reisende

Informationen für

Reiseanbieter

Informationen zu weiteren laufenden Verfahren

Weiterhin können Sie über das freigeschaltete DRSF Onlineportal unkompliziert Ihren Erstattungsantrag einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie vom DRSF Ihre geleistete Anzahlung zurück.

Bitte wählen Sie aus, von welcher Insolvenz Sie betroffen sind:

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Weiterhin können Sie über das freigeschaltete DRSF Onlineportal unkompliziert Ihren Erstattungsantrag einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie vom DRSF Ihre geleistete Anzahlung zurück.

 

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