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Reisesicherungsfonds

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Sicherheit aus einer Hand

Wer eine Pauschalreise bucht, ist mit dem DRSF auf der sicheren Seite. Meldet ein Reiseanbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, sind wir zum Schutz der Reisenden sofort zur Stelle. In Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages sorgen wir dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmern uns im Fall der Fälle auch um die sichere Rückreise.

FTI und BigXtra: DRSF arbeitet eng mit Insolvenzverwalter zusammen

Am 1. September 2024 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH eröffnet. Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) arbeitet eng mit dem Insolvenzverwalter zusammen, um Verbraucher bestmöglich zu schützen und ihnen eine reibungslose und schnelle Rückerstattung zu ermöglichen. Ein zentraler Punkt dabei: die Klarstellung, dass Pauschalreisende für eine schnellstmögliche Erstattung einen Antrag beim DRSF einreichen sollten, statt ihre Forderung gegen FTI zur Insolvenztabelle anzumelden. Weiterlesen

FTI und BigXtra: DRSF arbeitet eng mit Insolvenzverwalter zusammen

Am 1. September 2024 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH eröffnet. Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) arbeitet eng mit dem Insolvenzverwalter zusammen, um Verbraucher bestmöglich zu schützen und ihnen eine reibungslose und schnelle Rückerstattung zu ermöglichen. Ein zentraler Punkt dabei: die Klarstellung, dass Pauschalreisende für eine schnellstmögliche Erstattung einen Antrag beim DRSF einreichen sollten, statt ihre Forderung gegen FTI zur Insolvenztabelle anzumelden. Weiterlesen

Insolvenzen von FTI und BigXtra: Vervollständigen Sie Ihre Kontaktdaten hier

Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden, werden aktuell auf dem Postweg kontaktiert. Diese Personen haben dann die Möglichkeit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren und die dazu erforderlichen Kontaktdaten nachzureichen. Sie haben auch Post erhalten? Dann können Sie sich hier mit der PIN, die wir Ihnen zugesandt haben, für den Erstattungsprozess registrieren. Klicken Sie einfach unten auf „Zum Antrag”, um Ihren Erstattungsprozess zu starten.

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Weiterhin können Sie über das freigeschaltete DRSF Onlineportal unkompliziert Ihren Erstattungsantrag einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie vom DRSF Ihre geleistete Anzahlung zurück.

 

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