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FAQ ("Häufig gestellte Fragen")

zur Insolvenz der We-Flytour

Antworten auf häufig gestellte Fragen („FAQ“)

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend aufgelisteten Fragen und Antworten dienen der Orientierung. Sie stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. Sie richten sich an Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen (gemäß § 651w Abs. 3 BGB) gebucht und zum Zeitpunkt der Insolvenz ihres Reiseveranstalters noch nicht angetreten oder noch nicht abgeschlossen haben.

Erstattungen und Rückzahlungen

Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Reisenden, die von einer Insolvenz betroffen sind, schnell die ihnen zustehende Erstattung auszahlen. Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und sicher abläuft. Sobald uns der Reiseveranstalter die erforderlichen Informationen der betroffenen Reisenden überliefert hat, sprechen wir diese aktiv an und laden sie per E-Mail oder postalisch zum Erstattungsprozess ein. Verbrauchern, die eine E-Mail erwarten, aber keine erhalten, empfehlen wir, sicherheitshalber auch in den Spam-Ordner ihres E-Mail-Postfachs zu schauen.

Der DRSF sichert gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Pauschalreisen sowie verbundene Reiseleistungen ab. Alle vom Reiseveranstalter auf Grund der Insolvenzanmeldung stornierten Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen sind abgesichert.

Der DRSF kontaktiert Sie als anspruchsberechtigte Reisende aktiv per E-Mail oder per Post. Sollten Sie eine E-Mail erwarten, aber keine erhalten, empfehlen wir, sicherheitshalber auch in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs zu schauen. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unsere Service-Hotline unter folgender Telefonnummer wenden: +49 (0)30 78954770.

Nachzureichende Daten können Sie entweder digital über das Online-Portal des DRSF oder auf dem Postweg einreichen. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unsere Service-Hotline unter folgender Telefonnummer wenden: +49 (0)30 78954770.

Nein, wir überweisen die Rückzahlung dann auf das ausländische Konto, das Sie angeben. Sie erhalten Ihr Geld auch in diesem Fall schnellstmöglich zurück.

Einige Kosten sind von der Erstattung ausgeschlossen. Dazu zählen Ausgaben für eine Reiserücktrittsversicherung, CO2-Kompensation und unter Umständen besondere Tarifoptionen. Auch Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig ist dagegen der volle Preis der Pauschalreisebuchung selbst. Der DRSF stellt sicher, dass alle erstattungsberechtigten Personen ihre entsprechenden Auszahlungen erhalten.

Benötigte Unterlagen

Für den Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt: 

  1. Buchungsbestätigung
  2. Nachweise erfolgter Zahlungen
  3. Ggf. Vollmachtserklärung von Mitreisenden 
    Bei Namensänderung: entsprechende Nachweise

Die Unterlagen müssen Sie im Online-Portal hochladen. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF Ihre Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Ihren Antrag auf Erstattung sowie alle benötigten Unterlagen können Sie entweder online oder postalisch einreichen. Im digitalen Prozess können alle Dokumente über ein Online-Portal hochgeladen werden. Im postalischen Prozess müssen die Dokumente an folgende Adresse geschickt werden:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Die von der Insolvenz betroffenen Reiseveranstalter, haben dem DRSF die Buchungsdaten übermittelt. Teilweise nimmt dieser Prozess beträchtliche Zeit in Anspruch. Dies gilt insbesondere für Buchungen, die über Reisebüros im Ausland getätigt wurden.

Die Vollmachtserklärung Ihrer Mitreisenden können Sie im Abschnitt 3.3 hochladen. In Abschnitt 7 können Sie weitere Erklärungen hochladen. Dort gibt es weitere Felder zum Upload von Dokumenten. Sie können aber auch ein Foto von beiden Erklärungen machen, oder zwei Dateien zu einer zusammenführen.

Ja, Sie können den Antrag auch postalisch einreichen. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770.

Technische Fragen zum Erstattungsprozess

Die Begrenzung auf 120 Minuten erfolgt aufgrund technischer Standards und Sicherheitserwägungen. Der Vorgang des Ausfüllens sollte in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern. Um alle Sicherheitsstandards zu gewährleisten, werden Sie nach einer Dauer von 120 Minuten automatisch ausgeloggt. Sie können den Prozess allerdings jederzeit neu starten. Wir empfehlen, zu Beginn die Anweisungen auf der Startseite des Prozesses in Ruhe durchzulesen. Sie sollten sich alle benötigten Dokumente bereitlegen, bevor Sie den Prozess starten.

Um Daten wie das Buchungsdatum Ihrer Reise im Online-Portal zu erfassen, bitten wir Sie, in das Eingabefeld zu klicken. Es öffnet sich eine Kalenderansicht. Sie können die Pfeile (hoch oder runter) dafür nutzen. Alternativ können Sie in die voreingestellte Jahreszahl klicken und diese überschreiben. Danach können Sie den Monat angeben. Wählen Sie aus der Liste den richtigen Monat aus oder nutzen Sie die Pfeile (links, rechts) dafür. Sobald der Monat ausgewählt ist, können Sie den Tag im Kalenderblatt bestimmen.

Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum der Link in Ihrer E-Mail nicht klickbar ist.

Wenn die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist, kann es sein, dass Links aus Sicherheitsgründen von Ihrem E-Mail-Anbieter deaktiviert sind. Überprüfen Sie bitte, ob die E-Mail im Spam-Ordner ist, und verschieben Sie sie gegebenenfalls in Ihren Posteingang. Viele E-Mail-Programme aktivieren dann die Links automatisch.

Es könnte auch an den Einstellungen Ihres Browsers liegen. Manche Browser oder E-Mail-Programme haben Sicherheitsfunktionen, die das Anklicken von Links blockieren. Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers und stellen Sie sicher, dass das Anklicken von Links erlaubt ist.

Wenn Sie den Erstattungsantrag mit einem mobilen Gerät einreichen möchten, achten Sie bitte darauf, dass sich Ihr mobiles Gerät vor dem Absenden des Antrags im Querformat befindet. In dieser Ausrichtung sollte der „Senden”-Button sichtbar sein und Sie können den Antrag problemlos abschicken.

Dokumente können bis zu einer Dateigröße von 50 MB (Megabyte) in das Online-Portal hochgeladen werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Gesamtgröße Ihrer Dateien die 50 MB-Grenze nicht überschreitet. Komprimieren Sie die Dateien dazu gegebenenfalls, in dem Sie zum Beispiel ein Komprimierungstool nutzen, dass die Dateigröße reduziert. Es gibt einige kostenlose Programme und Online-Dienste, die Ihnen dabei helfen, PDF- oder Bilddateien zu komprimieren. Ein weiterer Tipp ist, überflüssige oder leere Seiten aus Ihren Dokumenten zu entfernen, um die Dateigröße zu verringern.

Wenn Sie die E-Mail zur Antragstellung nicht mehr finden, können Sie eine neue anfordern. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch bei unserer Servicehotline unter: +49 (0)30 78954770. Wir senden Ihnen im Nachgang einen neuen Zugang zu.

Das bedeutet, dass jeder eingegangene Antrag mit allen Dokumenten und Belegen einzeln und sorgfältig überprüft und mit der Buchung abgeglichen wird. Dieser Prüfungsprozess nimmt daher etwas Zeit in Anspruch. Unser Ziel ist es, alle berechtigten Ansprüche schnellstmöglich zu bedienen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass keine unberechtigten Auszahlungen erfolgen.

Überprüfen Sie zunächst die eingegebene Rechnungs- oder Buchungsnummer Zeichen für Zeichen. Die Buchungsnummer finden Sie am Anfang Ihrer Buchungsbestätigung, die Rechnungsnummer finden Sie am Anfang Ihrer Rechnung.

Sie können den Prozess noch zweimal selbst neu starten. Geben Sie dafür einfach noch einmal den vorliegenden PIN-Code ein. Dann erhalten Sie automatisch einen neuen Link. Behalten Sie auch Ihren E-Mail-Spam-Ordner im Blick, falls die E-Mail dort auftaucht. Bitte beachten Sie, dass jeder Link immer nur 24 Stunden aktiv ist. Starten Sie den Prozess also am besten dann, wenn Sie Zeit haben, um den Erstattungsprozess zu starten.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Service-Hotline des DRSF, unter: +49 (0)30 78954770. Falls Sie eine neue Mobilfunknummer haben und Ihre bei der Buchung verwendete Nummer noch kennen, können Sie Ihre neue Nummer freischalten lassen. Unsere Mitarbeitenden führen Sie durch einen Prozess. Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Link zum Online-Portal, in dem Sie Ihren Erstattungsprozess starten können. Wenn die Mobilfunknummer, die Sie bei der Buchung verwendet haben, nicht bekannt ist, müssen Sie sich über unsere Service-Hotline für den postalischen Prozess registrieren. 

Der postalische Erstattungsprozess

Sie können einen postalischen Erstattungsantrag über unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 beantragen. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf und leiten den Prozess in die Wege. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten.

Für den postalischen Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  1. Ihr ausgefüllter Erstattungsantrag 
  2. Der Sicherungsschein
  3. Ihre Buchungsbestätigung
  4. Nachweise über von Ihnen geleistete Zahlungen
  5. Falls mehrere Personen gereist sind, legen Sie bitte das beiliegende Formular „Erklärungen zum Erstattungsantrag“ bei. Es muss von allen Reisenden unterschrieben sein, um die Erstattung zu ermöglichen.
  6. Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie Ihres Reisepasses inkl. gültiger Meldebescheinigung. 
  7. Bei Namensänderung: entsprechende Nachweise

Die vollständigen Unterlagen müssen per Post an folgende Adresse geschickt werden:


Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, überprüfen wir die Angaben und bereiten die Erstattungszahlung vor.

Wir benötigen eine Kopie Ihres Personalausweises, um Ihre Identität zu verifizieren und sicherzustellen, dass wir Ihre Anfrage korrekt und sicher bearbeiten können. Dies ist ein Standardverfahren für den postalischen Erstattungsantrag, um Ihre persönlichen Daten zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Die Ausweiskopie wird von unseren Mitarbeitenden geprüft und danach zerstört. Sie wird im Prozess nicht weiter verwendet.

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an folgende Adresse:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Sollten Sie bisher noch keine Information vom DRSF erhalten haben und möchten in den postalischen Erstattungsprozess aufgenommen werden, dann wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline, unter: +49 (0)30 78954770. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf, um den Prozess anzustoßen. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten. Sollten Sie nach Ablauf von zwei Wochen nach der telefonischen Anmeldung zum Prozess nichts von uns gehört haben, melden Sie sich bitte sicherheitshalber nochmals bei der Hotline.

Nach dem Versand Ihrer Dokumente überprüfen wir Ihre Angaben. Sollten Informationen fehlen, erhalten Sie von uns einen weiteren Brief mit der Bitte, diese Informationen nachzureichen. Sollten alle Daten vollständig sein und ein Erstattungsanspruch vorliegen, melden wir uns ebenfalls bei Ihnen per Post und leiten die Rückzahlung ein. Falls Sie keinen Anspruch auf Erstattung haben, informieren wir Sie darüber.  Aufgrund der großen Anzahl an Anträgen und der Komplexität dieser kann dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte seien Sie versichert, dass wir intensiv daran arbeiten, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Ja, wir werden Ihre Dokumente und Angaben überprüfen – liegt ein Erstattungsanspruch vor, nehmen wir Sie anschließend in den postalischen Prozess auf. Sollte kein Anspruch vorliegen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Sie brauchen in der Zwischenzeit nichts zu unternehmen, wir melden uns mit Informationen zu den weiteren Schritten bei Ihnen.

Registrierungsportal des DRSF


Im Registrierungsportal des DRSF können sich Verbraucher, die bisher noch keine E-Mail oder Post vom DRSF erhalten haben, aber glauben, anspruchsberechtigt zu sein, für den Erstattungsprozess registrieren. Halten Sie dazu bitte Ihre Buchungsunterlagen bereit. Sie finden das Portal unter: registrierung.drsf.reise. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Eingabe Ihrer Daten eine E-Mail zur Bestätigung erhalten. Nur durch den Klick auf den Link in der E-Mail finalisieren Sie Ihre Registrierung. Erst im Nachgang werden Ihre Daten übermittelt.

Aktuell steht das Registrierungsportal für die Insolvenzen der FTI Group GmbH und der We-Flytour GmbH zur Verfügung. In Kürze wird es auch die Möglichkeit geben, sich für den Erstattungsprozess der Aby GmbH zu registrieren.

Bitte überprüfen Sie im ersten Schritt, ob Ihre Angaben stimmen. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie sich nicht registrieren können, wenn sich eine andere Person bereits mit der Rechnungs- oder Buchungsnummer Ihrer Reise registriert hat. Stellen Sie sicher, dass keiner der Mitreisenden oder Ihr Reisebüro bereits eine Registrierung vorgenommen hat.

Sobald die Daten übermittelt wurden, prüft der DRSF, ob ein Erstattungsanspruch vorliegt. Liegt ein Anspruch auf Erstattung vor, laden wir Sie entweder in den digitalen oder den postalischen Erstattungsprozess ein. Sollten Ihre Daten nicht zugeordnet werden können, kommen wir per E-Mail auf Sie zu, um weitere Daten von Ihnen abzufragen. In jedem Fall informieren wir Sie über die weiteren Prozessschritte.

Der Erstattungsprozess für Leistungserbringer

Leistungserbringer sind beispielsweise Hotels, Airlines oder Transportunternehmen, die in den ersten Wochen nach Insolvenzantragstellung Reisende der betroffenen Reiseveranstalter in den Urlaubsorten beherbergen oder transportieren.

Aktuell steht das Registrierungsportal für die Insolvenzen der FTI Group GmbH und der We-Flytour GmbH zur Verfügung. In Kürze wird es auch die Möglichkeit geben, sich für den Erstattungsprozess der Aby GmbH zu registrieren.

Für den Erstattungsprozess gibt es ein Online-Portal, über das die Leistungserbringer ihren Antrag stellen können. In diesem Portal haben betroffene Leistungserbringer die Möglichkeit, Rückzahlungen für mehrere Leistungen zu beantragen. Der DRSF prüft die Anträge anschließend. Aufgrund der Datenmenge kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Für den Erstattungsprozess für Leistungserbringer werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Vollständig ausgefüllte Forderungsliste(n) – je nach Leistungserbringung werden unterschiedliche Informationen von Ihnen benötigt. Daher stellen wir Ihnen Vorlagen zur Verfügung – bitte nutzen Sie nur diese Vorlagen und keine eigenen Listen
  2. Unterlagen zur Prüfung einer bestehenden Vollmacht für die Antragsstellung (zum Beispiel Auszug aus einem lokalen Handelsregister)
  3. Aktuelle Bankbestätigung zum Auszahlungskonto
  4. Unterlagen zur Prüfung der generellen Anspruchsberechtigung des Unternehmens (zum Beispiel ursprünglicher Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder einem Vermittler, Betreiberlizenz)

Die Unterlagen müssen erfasst und hochgeladen werden. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Nach erfolgreichem Einreichen des Erstattungsantrages erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einer Antragsnummer.

Leistungserbringer, die noch nicht von uns kontaktiert wurden, haben die Möglichkeit, einen Online-Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Unter folgender Webadresse können Sie den Antrag stellen: registrierung-leistungserbringer.drsf.reise

Allgemeine Informationen zur Insolvenz und Absicherung​

Der DRSF sichert gemäß seines gesetzlichen Auftrages Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen ab.

Pauschalreisen werden von Reiseveranstaltern angeboten, die mindestens zwei unterschiedliche Leistungen zu einem Paket schnüren (zum Beispiel Hotel, Flug, Transfer, Reiseleitung) und dieses Paket dann zu einem Gesamtpreis verkaufen. Wenn bereits zwei Hauptleistungen (zum Beispiel Hotel und Flug) als Paket angeboten werden, handelt es sich um eine Pauschalreise. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei Ihrer Reise um eine Pauschalreise handelt, kontaktieren Sie bitte unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770.

Verbundene Reiseleistungen sind in § 651w BGB definiert. Sie liegen in folgenden Fällen vor:

1.) Ihnen werden für den Zweck derselben Reise mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) in zwei separaten Verträgen mit zwei unterschiedlichen Unternehmern (zum Beispiel Fluglinie und Hotel) und separater Bezahlung vermittelt. Wichtig dabei ist: Sie wählen diese Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle des Vermittlers (zum Beispiel im Reisebüro oder einem Online-Buchungsportal) im Rahmen desselben Buchungsvorgangs aus, bevor Sie sich zur Zahlung verpflichten.

2.) Ein Unternehmer hat mit Ihnen einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen (zum Beispiel einen Flug) oder Ihnen einen solchen Vertrag vermittelt. Er vermittelt mindestens einen (weiteren) Vertrag mit einem anderen Unternehmer (zum Beispiel einem Mietwagenanbieter oder Hotel) über eine andere Art von Reiseleistung. Dieser weitere Vertrag wird spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen.

Verbundene Reiseleistungen sind vom DRSF nur in bestimmten Fällen abgesichert. Diese ergeben sich aus § 651w Absatz 3 BGB:

  • Die Absicherung durch den DRSF greift nur, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen zahlungsunfähig wird (zum Beispiel bei Insolvenz).
  • Schuldet Ihnen der Vermittler nur die Beförderung? Dann sind Ihre Rückbeförderung sowie die Unterkunft bis zur Rückreise durch den DRSF abgesichert.
  • Hat der Vermittler Vorauszahlungen von Ihnen für verbundene Reiseleistungen erhalten? Dann sind diese durch den DRSF abgesichert – allerdings nur, wenn die betreffenden Leistungen tatsächlich ausfallen.
  • Sollte es dazu kommen, dass andere Leistungsträger ihr Geld nicht vom insolventen Vermittler erhalten haben, könnten sie versuchen, die Zahlung direkt von Ihnen zu verlangen. In einem solchen Fall wären Sie ebenfalls durch den DRSF abgesichert, um eine doppelte Zahlung zu vermeiden.

Prinzipiell erstattet der DRSF auch privat geleistete Nachzahlungen, wenn Pauschalreisende damit Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern wie zum Beispiel Hoteliers nachkommen, für die ein Reiseveranstalter nicht bezahlt hat. Wichtig ist, dass Sie die Zahlungen mit den Belegen nachweisen können. Dafür ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine pauschalen Garantien für privat geleistete Nachzahlungen in beliebiger Höhe abgeben können. Die Kriterien dafür haben wir in enger Abstimmung mit unserer Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, festgelegt. Selbstverständlich bemühen wir uns darum, diese stets fair und gerecht zu gestalten und sie im Sinne unseres gesetzlichen Auftrags weiterzuentwickeln.

Soweit Zahlungen bereits von einer Versicherung, einem Zahlungsdienstleister oder einer sonstigen Stelle erstattet wurde, besteht kein Anspruch mehr gegenüber dem DRSF.

Beachten Sie bitte:

  • Nur tatsächlich geleistete Zahlungen sind abgesichert.
  • Zahlungen dürfen nicht doppelt erstattet werden. Rückzahlungen von Dritten müssen bei einem Rückerstattungsantrag beim DRSF daher angegeben werden, um Doppelerstattungen zu vermeiden.
Auswirkungen auf Buchungen und Reisen

Nein, bei Einzelleistungen wie zum Beispiel einer einzelnen Hotelbuchung handelt es sich nicht um eine über den DRSF abgesicherte Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung.

Einzelleistungen, die nicht in Verbindung mit einer Pauschalreise gebucht wurden, fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. 

Fragen und Antworten zur Insolvenz der FTI Group GmbH

Der größte Teil der Betroffenen der Insolvenz der FTI Group hat einen Antrag eingereicht und rund 97 Prozent der Betroffenen haben ihre Erstattung erhalten. Bei den wenigen verbleibenden Fällen handelt es sich häufig um solche mit erhöhtem Klärungsbedarf. Auch diese wird der DRSF jedoch schnellstmöglich abschließen.

Sollten Sie eine Reise bei der FTI Group gebucht und einen Sicherungsschein vorliegen haben, behält dieser seine Gültigkeit bis zur Auszahlung Ihres Erstattungsbetrags. Auf dem Sicherungsschein ist der Zeitraum vom 01.11.23 bis zum 31.10.24 aufgeführt. Das bedeutet nicht, dass der Sicherungsschein nach dem 31.10.24 seine Gültigkeit verloren hat. In diesem Zeitraum müssen Sie nur Ihre Buchung vorgenommen haben. Auch in der Zeit seit dem 31.10.24 werden Erstattungsanträge angenommen, bearbeitet und Auszahlungen getätigt.

Sollten Sie eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra GmbH gebucht haben, ist es sinnvoller, einen Erstattungsantrag beim DRSF zu stellen. Wir schützen Pauschalreisende und erstatten allen Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Beträge. Das Erstattungsverfahren ist nahezu abgeschlossen. Die Erstattung ist grundsätzlich sicherer und schneller. Sie können aus der Insolvenzmasse bestenfalls eine geringe Rückzahlung erwarten und das Verfahren wird einige Jahre dauern.

Die Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren kann sinnvoll sein, wenn der DRSF nicht den gesamten Betrag Ihrer Forderung erstattet. Dies kann auch bei Pauschalreisen der Fall sein, wenn etwa direkt im Urlaubsort einzelne Leistungen wie Ausflüge zusätzlich gebucht wurden oder eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Darüber hinaus können Reisende, die ausschließlich Einzelleistungen bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra GmbH gebucht haben, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie auf der Website fti-inso.de.

Nein. Forderungen können während der gesamten Verfahrensdauer angemeldet werden. Nach Angaben des Insolvenzverwalters wird dies ohne zusätzliche Gebühren voraussichtlich bis Ende 2025 problemlos möglich sein, da erst dann der erste Prüfungstermin im Insolvenzverfahren stattfinden soll. Für ab 2026 angemeldete Forderungen wird allerdings voraussichtlich eine Nachmeldegebühr anfallen. Daher empfiehlt es sich, etwaige vom DRSF nicht abgesicherte Teilbeträge unverzüglich nach der endgültigen Abrechnung zur Insolvenztabelle anzumelden. 

Das Agenturportal wurde vom Insolvenzverwalter, der Kanzlei Müller- Heydenreich Bierbach & Kollegen, ins Leben gerufen. Agenturen (z. B. Reisebüros) können im Portal die Daten ihrer von der Insolvenz betroffenen Kunden hochladen. Diese Informationen werden dann an den DRSF übermittelt. So können wir im Anschluss Kontakt zu den Verbrauchern aufnehmen, von denen uns bisher noch keine vollständigen Kontaktdaten vorlagen, und ihren Erstattungsprozess zügig einleiten.

Bitte beachten Sie, dass das Agenturportal nicht vom DRSF sondern vom Insolvenzverwalter betrieben wird. Das Portal übermittelt ausschließlich die Kontaktdaten der Verbraucher an den DRSF, nicht jedoch Anhänge wie Buchungsbestätigungen, Erstattungsanträge, Zahlungsnachweise oder Vollmachten.
Sollten Sie Fragen zum Agenturportal haben, wenden Sie sich bitte an den Insolvenzverwalter.

Fragen und Antworten zur Insolvenz der We-Flytour GmbH

Der größte Teil der Betroffenen der Insolvenz der We-Fyltour GmbH hat einen Antrag eingereicht und seine Erstattung erhalten. Bei den wenigen verbleibenden Fällen handelt es sich häufig um solche mit erhöhtem Klärungsbedarf. Auch diese wird der DRSF jedoch schnellstmöglich abschließen.

Sollten Sie eine Reise bei der We-Flytour GmbH gebucht und einen Sicherungsschein vorliegen haben, behält dieser seine Gültigkeit bis zur Auszahlung ihres Erstattungsbetrags. Auf dem Sicherungsschein ist der Zeitraum vom 01.11.23 bis zum 31.10.24 aufgeführt. Das bedeutet nicht, dass der Sicherungsschein nach dem 31.10.24 seine Gültigkeit verloren hat. In diesem Zeitraum müssen Reisende nur ihre Buchung vorgenommen haben. Auch in der Zeit seit dem 31.10.24 werden Erstattungsanträge angenommen, bearbeitet und Auszahlungen getätigt.

Fragen und Antworten zur Insolvenz der Aby GmbH

Der DRSF hat den Erstattungsprozess für Verbraucher, die von der Insolvenz des Reiseveranstalters Aby GmbH betroffen sind, gestartet. Wir sprechen betroffene Verbraucher, die zum Start des Erstattungsprozesses (Stichtag 17. Juli 2025) volljährig waren und von denen vollständige Daten vorliegen, bereits aktiv über E-Mail an. Über den Link in dieser E-Mail gelangen Sie als Betroffene zu einem Online-Portal, auf dem Sie die Erstattung für Ihre geleisteten Zahlungen beantragen können. Sollten Sie in den kommenden Tagen keine E-Mail erhalten, empfehlen wir, sicherheitshalber auch in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs zu schauen.

Pauschalreisekunden der Aby GmbH, von denen keine E-Mailadresse, aber eine Postadresse vorliegt und alle Verbraucher, die zum Start des Erstattungsprozesses (Stichtag 17. Juli 2025) minderjährig waren, kontaktieren wir seit dem 04.08.2025 auf dem Postweg, so dass sie ihren Erstattungsantrag postalisch einreichen können.

Sollten Sie eine Reise bei der Aby GmbH gebucht und einen Sicherungsschein vorliegen haben, behält dieser seine Gültigkeit bis zur Auszahlung ihres Erstattungsbetrags. Auf dem Sicherungsschein ist der Zeitraum vom 01.11.24 bis zum 31.10.25 aufgeführt. Das bedeutet nicht, dass der Sicherungsschein nach dem 31.10.25 seine Gültigkeit verliert. In diesem Zeitraum müssen Reisende nur ihre Buchung vorgenommen haben.

Sollten Ihre Daten bereits vollständig vorliegen, erhalten Sie als buchende Person die Einladung zum Erstattungsprozess und füllen den Antrag mit Ihren persönlichen Daten aus. Im Erstattungsportal können Sie die Namen aller Personen eintragen, die an der Reise teilgenommen hätten, das sind im Fall der Aby GmbH zum Beispiel Ihr Kind bzw. Ihre Kinder. Alle genannten reisenden Personen müssen eine Vollmacht unterzeichnen.

Wenn Ihre Kinder oder andere Mitreisende noch minderjährig sind, müssen alle Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund oder Pfleger – inklusive Ihnen) die Vollmacht unterschreiben. Liegt die Unterschrift nur eines Elternteils vor, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Diesen Nachweis können Sie im Erstattungsportal unter Punkt 7 „Nachweise und Unterlagen“ hochladen oder postalisch mitschicken.

Die zu unterzeichnende Vollmacht senden wir Ihnen mit der Einladungs-E-Mail oder der postalischen Einladung zum Erstattungsprozess zu.

Der DRSF lädt Sie seit dem 04.08.2025 persönlich zum postalischen Erstattungsprozess ein. Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, benötigen wir unbedingt eine Einwilligungserklärung, die alle Ihre Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund oder Pfleger) unterschreiben müssen. Bitte legen Sie die unterschriebenen Dokumente gemeinsam mit den anderen Unterlagen in den Rücksendeumschlag, den wir Ihnen schicken.

Die Einwilligungserklärung senden wir Ihnen zusammen mit den anderen Unterlagen zu.

Kontakt

zum DRSF

So nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Haben Sie Fragen an den DRSF oder ein Anliegen? Dann wenden Sie sich auf dem Weg an uns, der für Sie am besten passt. So erreichen Sie uns:

Verbraucher

Service-Hotline für Verbraucher, die von der Insolvenz von FTI und BigXtra betroffen sind: +49 (0)30 78954770

Service-Hotline für Verbraucher, die von der We-Flytour-Insolvenz betroffen sind: +49 (0)30 25 89 87 253

Service-Hotline für alle anderen Anliegen: +49 (0)30 78954770

E-Mail: kontakt@drsf.reise