Die Geschäftsführung des Deutschen Reisesicherungsfonds wird durch einen unabhängigen Beirat beraten und unterstützt. Dessen Einrichtung basiert auf den Vorgaben des Reisesicherungsfondsgesetzes (RSG) und der Reisesicherungsfondsverordnung (RSFV). Der Beirat stellt sicher, dass vielfältige Expertisen in die strategische Arbeit des Fonds einfließen.
Der Beirat berät die Geschäftsführung bei wesentlichen Maßnahmen und strategischen Entscheidungen. Dazu gehört die Anhörung des Gremiums vor der Feststellung des Geschäftsplans, des Jahresabschlusses oder der allgemeinen Absicherungsbedingungen.
Der Beirat kann aus neun bis elf Mitgliedern bestehen, die unterschiedliche Interessengruppen vertreten. Dadurch wird ein breites Spektrum an Perspektiven aus Wirtschaft und Gesellschaft abgebildet. In der zweiten, am 13. Oktober 2025 beginnenden Amtsperiode des Beirats gehören dem Gremium folgende Mitglieder an:
Derzeit gehören dem Beirat zehn Personen an. Alle Mitglieder agieren in ihrer Funktion
unabhängig und sind nicht an Weisungen gebunden.
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