+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++
+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++
FTI-Insolvenz: DRSF hat mehr als 160 Millionen Euro erstattet
  • Nach den Insolvenzen der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH hat der DRSF bisher Erstattungen für mehr als 120.000 Buchungen geleistet.
  • Rund 90 Prozent der von Verbrauchern gestellten Anträge sind damit bearbeitet.
  • Die bereitgestellten Zugangswege zum Erstattungsprozess bleiben weiterhin offen, damit weitere Verbraucher Erstattungsanträge stellen können.

Berlin, 22. November 2024. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat im Erstattungsprozess für von der Insolvenz der FTI Group betroffene Verbraucher plangemäß einen wichtigen Meilenstein erreicht: Gut fünf Monate nach Insolvenzanmeldung durch den ehemals drittgrößten Reiseanbieter Europas wurden Erstattungen an Verbraucherinnen und Verbraucher in Höhe von mehr als 160 Millionen Euro geleistet. Der DRSF hat inzwischen mehr als 120.000 der bislang eingereichten 135.000 Erstattungsanträge bearbeitet, dies entspricht etwa 90 Prozent. Das Ziel, bis zum Herbst den Großteil der Erstattungen zu leisten, wurde damit erreicht, sowohl bezüglich der bislang gestellten Erstattungsanträge als auch bezogen auf das erwartete Gesamterstattungsvolumen, das von den noch zukünftig gestellten Anträgen abhängen wird.

Wenn voraussichtlich Ende November alle bislang vorliegenden Anträge bearbeitet sein werden, wird der Fokus darauf liegen, jeweils neu eintreffende Anträge zügig zu bearbeiten. „Wir freuen uns, dass die bislang ausgezahlten Erstattungsbeträge es den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit ermöglichen, ihre Reisepläne in diesem und im nächsten Jahr zu realisieren“, so Stefan Mees, einer der Geschäftsführer des Deutschen Reisesicherungsfonds.

Nicht alle Anspruchsberechtigten haben ihre Erstattungsanträge auch gestellt

Auch wenn das realisierte Auszahlungsvolumen bereits den Großteil des erstattbaren Volumens überschritten hat, so liegt dem DRSF eine Vielzahl von Anträgen noch nicht vor. „Von den uns gemeldeten 216.000 anspruchsberechtigten Verbrauchern haben wir über 190.000 kontaktiert, aber von über einem Viertel noch keinen Erstattungsantrag erhalten“, so Ali Arnaout, ebenfalls Geschäftsführer beim DRSF. Nach wie vor befinden sich beim Insolvenzverwalter die übrigen Buchungen in Klärung, bei denen zum Beispiel Anzahlungen für bei FTI oder BigXtra gebuchte Pauschalreisen nicht an den Reiseveranstalter geflossen sind, weil Reisebüros das Inkasso übernommen und ihren Kunden das Geld inzwischen

zurückgezahlt haben. „Es ist daher auch damit zu rechnen, dass die tatsächliche Zahl der noch Anspruchsberechtigten und damit das Gesamterstattungsvolumen unter der anfänglichen Schätzung liegt”, so Arnaout weiter.

Mit den in den vergangenen Wochen bereitgestellten Zugangsmöglichkeiten zum Erstattungsantrag ist der DRSF gut darauf vorbereitet, auch die übrigen Ansprüche im Sinne der Verbraucher zu erfüllen. Neben dem Online-Portal und dem postalischen Antrag ist es insbesondere über das sogenannte offene Portal für jeden Verbraucher möglich, sich in den Erstattungsprozess aufnehmen zu lassen. Daneben arbeitet der DRSF weiter eng mit dem Insolvenzverwalter Axel Bierbach zusammen, um Vertriebspartnern von FTI zu ermöglichen, Kundendaten über ein Agenturportal zu übermitteln. „Vor allem darauf wird in der nun anbrechenden letzten Phase des Erstattungsprozesses unser Augenmerk liegen“, erklärt Ali Arnaout. „In Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und der Reisebranche werden wir dafür sorgen, dass auch alle übrigen Kundinnen und Kunden ihre Erstattung erhalten, die ihnen zusteht.“