- Der DRSF bietet Verbrauchern, die von der Insolvenz der FTI Group betroffen sind, die Möglichkeit, ihre Erstattungsanträge auch postalisch einzureichen.
- Betroffene können sich beim DRSF melden, um in den postalischen Prozess aufgenommen zu werden.
- Im Anschluss kontaktiert der DRSF diese per Post und stellt ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Berlin, 8. November 2024. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat den Erstattungsprozess für Betroffene der Insolvenz der FTI Group heute um einen postalischen Antragsweg erweitert: Ab sofort haben Verbraucher, die keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen, die Möglichkeit, ihre Erstattungsanträge per Post einzureichen. Bisher konnten Verbraucher den Erstattungsantrag über das Online-Portal des DRSF stellen – mehr als 130.000 Anspruchsberechtigte haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.
„Wie effizient unser Online-First-Prozess funktioniert, zeigen die Zahl der bereits eingereichten Anträge und das hohe Volumen der bereits ausgeschütteten Erstattungen. Dennoch sind wir uns darüber im Klaren, dass der Online-Weg nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher der praktikabelste ist“, erklärt Ali Arnaout, Geschäftsführer des DRSF. „Daher öffnen wir nun speziell für die Anspruchsberechtigten, die auf den Postweg angewiesen sind, eine weitere verbraucherfreundliche und zugleich sichere Erstattungsmöglichkeit.”
Einfache Antragstellung für alle Anspruchsberechtigten
Betroffene Verbraucher, die bisher nicht per E-Mail erreicht wurden, können sich an den DRSF wenden, um sich für den postalischen Erstattungsprozess zu registrieren. Im Anschluss erhalten sie die für den Erstattungsprozess erforderlichen Unterlagen vom DRSF per Post. Auch Antragsteller, die zwar erreicht wurden, aber bereits den Wunsch nach postalischer Abwicklung geäußert haben, bekommen entsprechende Post. Ebenso wie im digitalen Prozess müssen Betroffene die erforderlichen Dokumente, wie Buchungsunterlagen und Nachweise über geleistete Zahlungen, beifügen. Außerdem ist eine Kopie des Personalausweises zur Authentifizierung erforderlich.
Nach Eingang der Anträge werden diese vom DRSF im gleichen Verfahren wie die digital eingereichten Anträge geprüft. Bei fehlenden Angaben oder notwendigen Rückfragen werden die Verbraucher nochmals angesprochen. „Unser Fokus liegt darauf, den gesamten Ablauf so transparent und effizient wie möglich zu gestalten, damit jeder Anspruchsberechtigte zu seinem Recht kommt“, so Stefan Mees, ebenfalls Geschäftsführer des DRSF.
Um alle von der FTI-Insolvenz betroffenen Verbraucher erreichen zu können und weiterhin noch nicht vorliegende Kontakt- und Antragsdaten zu erhalten, wurden dieser Tage ebenfalls ein zusätzliches Online-Portal für die FTI-Reisevertriebspartner und ein „offenes Portal“ für Verbraucher, die noch auf die Kontaktaufnahme warten, zur Verfügung gestellt.
Verbraucher, die bereits einen Erstattungsantrag über das Online-Portal eingereicht haben, sollten sich nicht zusätzlich für den postalischen Weg registrieren. Sie sind bereits im Erstattungsprozess erfasst und sollten auch keine weiteren Daten im offenen Portal eingeben.