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Fragen und Antworte zur Insolvenz der Schnieder Reisen – CARA Tours GmbH

Wichtiger Hinweis: Die FAQs dienen der Orientierung. Sie stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. Die FAQs richten sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung bei der Schnieder Reisen – CARA Tours GmbH gebucht und zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht abgeschlossen haben.

Wir sichern Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen für den Insolvenzfall ab. Ist ein bei uns abgesicherter Reiseanbieter insolvent, sorgen wir dafür, dass betroffene Kunden


  • geleistete Anzahlungen zurückbekommen, falls Ihre Pauschalreise aufgrund der Insolvenz
    des Reiseanbieters storniert werden musste
  • den Urlaub fortsetzen können, falls sie zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits am Urlaubsort sind
  • aus dem Urlaubsort sicher nach Hause gebracht werden, falls eine Fortsetzung des Urlaubs nicht möglich ist.

Abgesichert sind Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Wenn Sie bei der Schnieder Reisen – CARA Tours GmbH eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung gebucht haben, dann haben Sie bei der Buchung auch einen entsprechenden Sicherungsschein erhalten, der den Absicherungsschutz beim DRSF dokumentiert.

Pauschalreisen werden von Reiseanbietern angeboten, die mehrere unterschiedliche Leistungen zu einem Paket schnüren (z.B. Hotel, Flug, Transfer, Reiseleitung) und dieses Paket dann zu einem Gesamtpreis verkaufen. Bereits wenn zwei Hauptleistungen (z. B. Hotel und Flug) als Paket angeboten werden, handelt es sich um eine Pauschalreise.

Eine verbundene Reiseleistung liegt in folgenden Fallkonstellationen vor: 1.) Ihnen werden zum Zwecke derselben Reise mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z.B. Flug und Hotel) in zwei separaten Verträgen mit zwei unterschiedlichen Leistungserbringern (z.B. Fluglinie und Hotelanbieter) und separater Bezahlung vermittelt und Sie wählen diese Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle des Vermittlers (z.B. im Reisebüro oder einem Buchungsportal) im Rahmen desselben Buchungsvorgangs aus, bevor Sie sich zur Zahlung verpflichten. 2.) Ein Unternehmer hat mit Ihnen einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen (z.B. einen Flug) oder Ihnen einen solchen Vertrag vermittelt, und vermittelt in gezielter Weise mindestens einen (weiteren) Vertrag mit einem anderen Unternehmer (z.B. einem Mietwagenanbieter oder Hotelanbieter) über eine andere Art von Reiseleistung und dieser weitere Vertrag wird spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen.

Nein, bei Einzelleistungen wie z.B. einer einzelnen Hotelbuchung handelt es sich nicht um eine über den DRSF abgesicherte Pauschalreise.

Das geht aus Ihren Buchungsunterlagen hervor. In Ihren Buchungsunterlagen finden Sie einen Sicherungsschein vom DRSF, der Ihre Absicherung dokumentiert.

Bereits gebuchte Reisen, die bis zum 12.10.2023 beendet sein werden, können durchgeführt werden.

Wir arbeiten gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter der Schnieder-Reisen GmbH daran, dass Sie Ihren Urlaub wie geplant fortsetzen können. Sollte das nicht möglich sein, werden wir Sie kontaktieren und Ihre sichere Rückreise aus dem Urlaubsort organisieren.

Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie unsere Service-Hotline an. Wir schicken Ihnen dann im Nachgang einen Link zu unserem Online-Erstattungsportal zu, mit dem Sie Ihren Antrag stellen können.