Die Wartung des Online-Erstattungsportals ist beendet. Anträge zu stellen, ist wieder möglich.
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FTI-Insolvenz: DRSF zieht vorläufige Schlussbilanz

 

  • Der DRSF hat rund 172.000 Erstattungsanträge bearbeitet und ausgezahlt, die Erstattungssumme betrug dabei insgesamt rund 245 Millionen Euro.
  • Die Insolvenz des ehemals drittgrößten Reiseveranstalters in Europa gab zugleich wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Reisesicherung für die deutsche Tourismusbranche.
  • Die Erstattungswege stehen Verbrauchern noch bis Ende des Jahres 2027 offen.

 

Berlin, 27. Mai 2025. Knapp ein Jahr nach dem Insolvenzantrag der Gesellschaften der FTI Group am 3. Juni beziehungsweise 5. Juni 2024 zieht der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) eine vorläufige Schlussbilanz zum Erstattungsprozess. Der DRSF hat in Folge der Insolvenz des ehemals drittgrößten Pauschalreiseanbieters in Europa inzwischen rund 212.000 Verbraucherinnen und Verbraucher zum Erstattungsprozess eingeladen, von denen rund 34.000 der Einladung nicht gefolgt sind. Bisher hat der DRSF mehr als 172.000 Erstattungsanträge zu Buchungen aus dem In- und Ausland abschließend bearbeitet und insgesamt rund 245 Millionen Euro an Verbraucherinnen und Verbraucher ausgezahlt. Die ersten Erstattungsanträge wurden am 8. August 2024 gestellt, die erste Erstattung eine Woche später am 15. August 2025 ausgezahlt. Rund 80 Prozent der bisherigen Erstattungssumme war bereits bis Herbst 2024 geflossen.

Rund 6.000 Fälle befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Diese beinhalten größtenteils Anträge, die wegen ihrer Besonderheiten oder Komplexität zusätzlicher rechtlicher Einschätzungen bedürfen. Darunter fallen zum Beispiel etwa 1.000 sogenannte Modularbuchungen, die eine aufwendige Einzelfallprüfung nach sich ziehen und rund 1.900 Buchungen mit Agenturinkasso-Hintergrund (jeweils im zwei- beziehungsweise dreistelligen Bereich der vier hauptsächlich betroffenen Quellmärkte), die wegen der besonderen Datenlage noch in Bearbeitung sind. Daneben gibt es weitere etwa 1.100 Buchungen, bei denen spezielle enthaltene Teilleistungen eine weitere juristische Bewertung erfordern. Der DRSF rechnet damit, diese Fälle in den nächsten Wochen ebenfalls abzuschließen. Bei weiteren 2.000 offenen Fällen wartet der DRSF auf Rückmeldung seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher.

„Die Insolvenz der FTI Group stellte aufgrund ihres Volumens, aber auch aufgrund der damit einhergehenden Vielfalt von Quellmärkten sowie Buchungs- und Zahlungskonstellationen durchaus eine Bewährungsprobe für das im Jahr 2021 neu geschaffene System der Reisesicherung in Deutschland dar“, erklärt Ali Arnaout, einer der beiden Geschäftsführer des DRSF. „Heute können wir sagen, dass sich das System auch bei dieser großen Insolvenz bewährt hat und gleichzeitig wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen für die Weiterentwicklung gesammelt werden konnten. Die enge Zusammenarbeit mit den Repatriierungspartnern, der Aufsichtsbehörde, dem Insolvenzverwalter, den Leistungsträgern in den Destinationen und weiteren Partnern aus der Reisebranche war dazu erforderlich, aber auch beispielhaft.“

Vielzahl von Buchungskonstellationen und Buchungsländern erhöhte die Komplexität

Der Erstattungsprozess war unter anderem gekennzeichnet durch eine Vielzahl unterschiedlicher Buchungskonstellationen, die sich aus den fast 100 von der FTI Group gebuchten Destinationen, den 44 Quellmärkten sowie Besonderheiten wie zum Beispiel Gruppenreisen oder Modularbuchungen ergaben. Auch das gerade in ausländischen Quellmärkten weit verbreitete Agenturinkasso, bei dem zunächst das vermittelnde Reisebüro für den Veranstalter die Anzahlungen der Reisenden empfängt, stellte besondere Anforderungen an den Erstattungsprozess.

Eine grundlegende Herausforderung zu Beginn der Insolvenz der FTI Group war die Verfügbarkeit der für eine zuverlässige und zügige Erstattung notwendigen Kontakt- und Zahlungsinformationen der Reisenden. „Dennoch ist es gelungen, knapp zehn Wochen nach Insolvenzeintritt die Erstattungsprozesse zu starten, was nur durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium als Aufsichtsbehörde und dem Team der FTI Group möglich war“, erläutert Stefan Korsch, ebenfalls Geschäftsführer des DRSF. „Dies reichte von der sicheren und zugleich effizienten Ausgestaltung unseres Digital-First-Erstattungsprozesses bis hin zur Klärung rechtlicher und praktischer Fragen, die sich in dieser Form und vor allem Intensität im Zuge der FTI-Group-Insolvenz zum ersten Mal für den DRSF stellten.“

Eine ebenso enge Zusammenarbeit bestand mit der Kanzlei MHBK und dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter Axel Bierbach. So konnten zwei komplexe Prozesse – das Insolvenzverfahren für alle Gläubiger der insolventen FTI-Gesellschaften auf der einen Seite und der Erstattungsprozess des DRSF für Pauschalreisen – synchronisiert werden, um sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den für sie relevanten Erstattungsweg finden. Weiterhin war es von großer Bedeutung, dass der Insolvenzverwalter ein neu geschaffenes sogenanntes Agenturportal bereitgestellt hat, um es den ehemaligen Vertriebspartnern von FTI zu ermöglichen, noch fehlende Kontakt- und Zahlungsdaten nachträglich zu erheben. „Wir möchten uns bei Herrn Bierbach und seinem Team ausdrücklich für die stets konstruktive und zielführende Zusammenarbeit in einer intensiven Zeit bedanken“, sagt Ali Arnaout. „Wir haben gemeinsam wichtige Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen Insolvenzverwaltern und dem DRSF gesammelt. Von den Grundlagen, die wir gemeinsam geschaffen haben, werden Verbraucherinnen und Verbraucher auch in künftigen Erstattungsprozessen profitieren.“ Bis Ende 2027 werden die bekannten Zugangswege zur Erstattung weiterhin offenstehen, bis dahin wird die enge Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter fortgeführt werden.

Vielzahl an Zugangswegen zur Erstattung

Neben dem im August durch den DRSF gestarteten digitalen Erstattungsportal und dem Agenturportal des Insolvenzverwalters schuf der DRSF im Verlauf des vergangenen Jahres zusätzliche Zugangswege zum Erstattungsprozess. So wurde der digitale Prozess, über den bis heute der Großteil der Erstattungen erfolgte, ergänzt um einen postalischen Prozess für diejenigen Verbraucher, die keinen Online-Zugang haben oder sich mit digitalen Plattformen weniger wohlfühlen. Zudem schuf der DRSF ein offenes Registrierungsportal, über das Verbraucher sich selbst zum Erstattungsprozess anmelden konnten. „Mit den verschiedenen Zugangswegen haben wir sichergestellt, dass wirklich alle anspruchsberechtigten Verbraucher Zugang zum Erstattungsprozess haben”, erklärt Stefan Korsch.

Gemeinsame Anstrengung der Reisebranche unmittelbar nach der Insolvenzanmeldung

Bereits unmittelbar nach der Insolvenzanmeldung der FTI Group hatte die Deutsche Reisebranche in einer gemeinsamen Initiative die Betreuung der rund 60.000 Reisenden sichergestellt, die sich zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bereits in den Feriengebieten befanden. So wurden zwei Tage nach der Insolvenzanmeldung mehr als 85 Prozent der betroffenen Touristen von Partnern des DRSF betreut. Dass die allermeisten Reisenden ihren Urlaub fortsetzen konnten, ist eine wichtige Erkenntnis für die Branche und die Destinationen.

Wichtige Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Reisesicherung

„Die bei der Vielzahl der Erstattung gemachten Erfahrungen werden wir in die Weiterentwicklung unserer Prozesse einfließen lassen“, so Ali Arnaout. „Denn es ist unser Selbstverständnis, den Deutschen Reisesicherungsfonds zusammen mit unseren Partnern und allen Interessengruppen kontinuierlich weiterzuentwickeln und eine verlässliche Konstante für die Reisebranche zu bleiben.“

Dabei soll ein Schwerpunkt auf einer weiteren Verfeinerung des Monitorings von Anbietern und des laufenden Dialogs mit ihnen, unabhängig von drohenden Insolvenzen, liegen. Darüber hinaus will der DRSF die Reiseveranstalter in die Lage versetzen, die für Erstattungen nötigen Informationen noch leichter in standardisierter Form an den DRSF zu übermitteln. „An der Weiterentwicklung der entsprechenden Schnittstellen wird bereits gearbeitet“, so Arnaout. „Wichtig ist gerade in diesem Punkt aber auch, dass die Akteure der Reisebranche selbst in den Dialog gehen, um sicherzustellen, dass den Reiseveranstaltern die Kontakt- und Zahlungsinformationen der Verbraucher jederzeit vorliegen.“ Der DRSF selbst hat es sich weiterhin zur Aufgabe gemacht, alle beteiligten Interessengruppen ganzheitlich kommunikativ zu begleiten. Dazu gehört unter anderem die Weiterentwicklung der Webseite zu einem modernen, verbraucherfreundlichen und barrierefreien Portal, wie Stefan Korsch ankündigt. Dort sollen zukünftig alle Informationen für Veranstalter und Verbraucher zum DRSF zentral gebündelt und individuell abrufbar sein. Weiterhin seien regelmäßige Webinare für die beim DRSF abgesicherten Reiseanbieter geplant.