Erlaubniserteilung: Deutscher Reisesicherungsfonds setzt die gesetzliche Neureglung zur Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen um
Berlin, August 2021 – Reiseanbieter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen ihr Insolvenzrisiko abzusichern, damit Reisende im Insolvenzfall des Anbieters ihre Anzahlungen erstattet bekommen