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Deutscher Reisesicherungsfonds senkt Entgelte gestaffelt zum 1. September 2025 und zum 1. November 2025

 

  • Die Entgelte, die beim DRSF abgesicherte Reiseveranstalter für die Absicherung der Kundengeldanzahlungen entrichten, sinken im laufenden Absicherungsjahr ab dem 1. September 2025 auf 0,75 Prozent des absicherungspflichtigen Umsatzes pro Jahr. Mit Beginn des nächsten Absicherungsjahres erfolgt ein zweiter Absenkungsschritt auf 0,5 Prozent.
  • Damit entlastet der DRSF nach der zügigen Aufbauphase seit 1. November 2021 die Reisebranche in substanziellem Umfang, und kommt gleichzeitig seiner gesetzlichen Aufgabe, dem Schutz der Verbraucher, weiter nach.
  • Geschäftsführer Ali Arnaout: „Nachdem die abgesicherten Unternehmen jahrelang Entgelte entrichtet haben, können wir nun eine Entlastung umsetzen, damit das Premiumprodukt Pauschalreise noch attraktiver für Verbraucher wird.”

Berlin, 29. Juli 2025. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) senkt die Entgelte für abgesicherte Reiseveranstalter gestaffelt: Zum 1. September 2025 erfolgt eine Entgeltsenkung um 0,25 Prozentpunkte auf 0,75 Prozent des absicherungspflichtigen Pauschalreiseumsatzes pro Jahr. Mit Beginn des nächsten Absicherungsjahres zum 1. November 2025 erfolgt eine weitere Herabsetzung der Entgelte auf dann 0,5 Prozent.

Seit Beginn der Tätigkeit des DRSF am 1. November 2021 hatten die derzeit 196 abgesicherten Veranstalter 1,0 Prozent ihres absicherungspflichtigen Umsatzes pro Jahr entrichtet. „Die bisherigen Entgeltzahlungen haben dazu geführt, dass der Fonds sein gesetzlich vorgeschriebenes Zielkapital deutlich schneller und größer aufbauen konnte und damit heute leistungsfähiger ist als zu diesem Zeitpunkt erwartet”, erklärt Ali Arnaout, einer der Geschäftsführer des DRSF. „Das hat sich besonders in der Bearbeitung der FTI-Insolvenz gezeigt.”

Die Finanzierung des DRSF war trotz der starken Erholung der Tourismusbranche in den letzten Jahren, insbesondere des für die Berechnung des Zielkapitals maßgeblichen größten Reiseveranstalters, jederzeit gegeben. Mittlerweile wird auch wieder die gesetzliche Beschränkung der Fremdfinanzierungsquote von maximal 25 Prozent eingehalten. Damit wurde eine erste Entgeltsenkung schon vor Ende des laufenden Absicherungsjahres möglich. „Die dynamische Entwicklung des Marktes und das damit einhergehende Wachstum des Zielkapitals waren in unseren Gesprächen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), stets wichtige Faktoren. Wir freuen uns, dass wir nun dazu beitragen können, die Veranstalter und dadurch auch die Verbraucher, deren Schutz im Insolvenzfall unser Auftrag ist, zu entlasten. Dadurch wird das Premiumprodukt Pauschalreise nochmals attraktiver.”

Die Entgeltsenkung war strategisch, geschäftspolitisch und finanzwirtschaftlich zum Ende des vierten Absicherungsjahres geboten und rechtlich-regulatorisch auch möglich. Bereits 2023 wurde die Maßnahme erstmals diskutiert und im Frühjahr 2024 auch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde des DRSF thematisiert. Aufgrund der Insolvenz der FTI Group wurde die Umsetzung dann aber zunächst zurückgestellt und ab Dezember 2024, als die Auswirkungen der FTI– Insolvenz auf das Fondsvermögen absehbar waren, erneut aufgenommen. Es folgten Konzeptentwicklungen zur mittelfristigen Entgelt- und Sicherheitenstrategie, Szenariorechnungen und Finanzierungsanalysen sowie Beratungs- und Planungsgespräche mit dem BMJV. Dieses signalisierte daraufhin ab Juli 2025 die Genehmigungsfähigkeit einer Entgeltsenkung.

Auch in verschiedenen politischen Gremien wurde das Thema in den letzten Monaten diskutiert und stieß auf breite Zustimmung – genauso wie bei Veranstaltern und Verbänden. Auch die Gesellschafter des DRSF haben sich stets für die Entgeltsenkung eingesetzt und die Geschäftsführung entsprechend unterstützt.

Leistungsfähigkeit bleibt trotz geringerer Einnahmen sichergestellt

„Die Leistungsfähigkeit des DRSF bleibt auch in diesem neuen Szenario jederzeit sichergestellt“, erläutert Ali Arnaout. „Wir haben über Jahre genau darauf hingearbeitet und können die Entgelte nun aus einer soliden und stabilen Finanzierungssituation heraus senken.“

Praktisch wird die Entgeltsenkung anlässlich der Endabrechnung für das laufende Absicherungsjahr 2024/25 zeitanteilig und auf Basis der zu meldenden tatsächlichen Umsätze im verbleibenden Absicherungsjahr abgerechnet und erstattet. Nähere Informationen zum Vorgehen erhalten die Reiseveranstalter in Kürze direkt vom DRSF.  Mit Beginn des neuen Absicherungsjahres 2025/26 erhalten die abgesicherten Reiseveranstalter eine Entgeltberechnung auf Basis des dann geltenden geringeren Satzes von 0,5 Prozent des Vorjahresumsatzes. Bei Reiseveranstaltern mit einem abweichenden Absicherungsjahr wird die Entgeltsenkung am Ende des jeweiligen Absicherungsjahres verrechnet.

Entgeltsenkung als erster Schritt zur Weiterentwicklung des Deutschen Reisesicherungsfonds

Der Deutsche Reisesicherungsfonds sieht sich als verlässlicher Partner der Reisebranche. Die Senkung des Entgeltsatzes für abgesicherte Reiseveranstalter sieht sie als Auftakt zu weiteren praktischen Verbesserungen sowie Weiterentwicklungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Fonds unterstützt damit das Ziel der Reiseveranstalter die Pauschalreise noch attraktiver zu machen. Dies umfasst beispielsweise

  • die mögliche Anhebung der Höhe der Fremdfinanzierungsquote,
  • die Weiterentwicklung der Regeln zur Inanspruchnahme des Fondsvermögens in Insolvenzfällen,
  • eine an die jeweilige Finanzmarktsituation angepasste Kapitalanlagerichtlinie sowie
  • flexiblere Möglichkeiten zur Sicherheitenhinterlegung bei saisonal abhängigen Geschäftsmodellen.

Daneben gibt es Pläne zur weiteren Automatisierung der Prozesse des DRSF und zur Unterstützung der Reiseveranstalterbranche bei der weiteren Digitalisierung und der Schaffung einheitlicher Datenstandards.

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