Über uns

Erfahren Sie mehr über unseren Auftrag, unsere Geschichte, unseren Beirat und unsere Gesellschafter.

Eine Frau, die einen Rucksack trägt, steht vor einem Fenster und öffnet den Vorhang mit beiden Händen.

Wer wir sind und was wir machen

Unser gesetzlicher Auftrag 

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) erfüllt einen gesetzlichen Auftrag, der auf die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) zurückgeht. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten, nationale Systeme zur Insolvenzsicherung einzurichten. In Deutschland ist diese Vorgabe in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) umgesetzt. Das RSG verpflichtet alle größeren Reiseveranstalter mit einem Umsatz ab 10 Millionen Euro im Jahr, sich über den DRSF abzusichern.

1

EU-Pauschalreiserichtlinie

Rechtliche Grundlage

2

§ 651r BGB

Nationales Gesetz, das das Recht der Reisenden regelt 

3

RSG

Nationales Gesetz, das die Arbeit des DRSF regelt

Was wir für Pauschalreisende tun

Wir sorgen dafür, dass Reisende ihren Urlaub fortsetzen, wenn sie zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung bereits am Urlaubsort sind. Wir ermöglichen Reisenden eine sichere Rückkehr nach Hause, falls eine Fortsetzung des Urlaubs nicht möglich ist. Wir erstatten Verbrauchern bereits geleistete Zahlungen, wenn eine Reise wegen der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters abgesagt wird.

Was wir für die Reisebranche tun

Wir tragen maßgeblich zur Stabilität der Reisebranche bei, indem wir Vertrauen schaffen und Reiseveranstalter entlasten. Unsere Absicherung gibt Reisenden die Gewissheit, ihre Pauschalreise sorgenfrei zu buchen, und verhindert, dass Insolvenzen einzelner Veranstalter eine Kettenreaktion in der Branche auslösen. Reiseveranstalter profitieren von einer zentralen Lösung zur Insolvenzsicherung, ohne sich selbst um aufwändige Absicherungen kümmern zu müssen.

Unsere Finanzierung

Das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) schreibt vor, dass das Zielkapital des Fonds jederzeit 22 Prozent des aktuellen Pauschalreiseumsatzes des größten und des mittleren Veranstalters betragen muss. Um das zu erreichen, nutzt der DRSF als privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung drei Finanzierungsquellen:

  • Jährliche Entgelte der abgesicherten Reiseveranstalter
  • Sicherheitsleistungen der abgesicherten Veranstalter
  • Eine Kreditmittellinie des DRSF bei Banken, falls Entgelte und hinterlegte Sicherheiten im Insolvenzfall nicht ausreichen

Die jährlichen Entgelte und die Sicherheiten orientieren sich jeweils am absicherungspflichtigen Pauschalreiseumsatz des Vorjahres. Ausführliche Informationen zu Fondsvermögen, Zielkapital, Wirtschaftsbericht, Chancen- und Risikobericht, Prognosebericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung finden Sie in den DRSF-Jahresabschlüssen im Unternehmensregister des Bundesanzeigers. 

Geschichte des DRSF

Ausgangslage

Schon vor der Gründung des DRSF mussten Reiseveranstalter sicherstellen, dass Reisende im Insolvenzfall den Reisepreis erstattet bekommen. Dazu schlossen die Reiseveranstalter einen Absicherungsvertrag bei privaten Versicherern und/oder Kreditinstituten ab, dessen Haftung auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzt war. Diese Haftungsbegrenzung war allerdings nicht ausreichend, denn schon 1999 unterstrich ein EuGH-Urteil, dass nach der 90/314/EWG (Pauschalreiserichtlinie) eine vollständige Absicherung der Reisenden erfolgen müsse. Auch die zweite europäische EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) von 2015 bekräftigte diese Auffassung. 

Thomas-Cook-Insolvenz

Im Zuge der Insolvenz des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook und dessen Tochtergesellschaften im September 2019 zeigte sich, dass die bisherige Haftungssumme von 110 Millionen Euro nicht ausreichend war. Für den Restbetrag musste der Staat aus Steuermitteln aufkommen.

Corona-Pandemie

Während der Corona-Pandemie mussten Hunderttausende von Reisenden aus dem Ausland zurückgeholt werden. Eine der Folgen: Versicherer zogen sich zunehmend aus dem Geschäft der Reisepreisabsicherung zurück oder verlangten immer höhere Prämien. 

Reisesicherungsfondsgesetz (RSG)

Am 1. Juli 2021 trat das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) in Kraft. Es verpflichtet Reiseveranstalter mit einem Umsatz ab 10 Millionen Euro dazu, sich bei einem zentralen Reisesicherungsfonds für den Insolvenzfall abzusichern. Der Reisesicherungsfonds ist dazu verpflichtet, die Ansprüche der Reisenden auch dann vollumfänglich zu erfüllen, wenn der größte und ein mittlerer Reiseveranstalter gleichzeitig Insolvenz anmelden. Reiseveranstalter mit einem Umsatz unter 10 Millionen Euro können das bei einem Versicherer ihrer Wahl am Markt tun.

Gründung des DRSF und Erlaubniserteilung

Nach der ersten Lesung zum RSG im Bundestag wurde die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) gegründet. Am 31. August 2021 erhielt der DRSF vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Der DRSF als Stabilitätsanker

Seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit am 1. November 2021 fungiert der DRSF als Stabilitätsanker. Er bietet eine verlässliche Insolvenzabsicherung, die Verbraucher im Insolvenzfall umfänglich schützt und das Vertrauen in das Modell der Pauschalreise stärkt.

DRSF-Dreiklang: Aufsichtsbehörde, Beirat und Gesellschafter

Der Dreiklang aus DRSF-Gesellschaftern, DRSF-Beirat und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Aufsichtsbehörde ist ein Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass wir stets im Sinne des Verbraucherschutzes und der Gesetzgebung agieren. 

Aufsichtsbehörde des DRSF

Die Aufsicht über den DRSF führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Beirat des DRSF

Die Geschäftsführung des Deutschen Reisesicherungsfonds wird durch einen unabhängigen Beirat beraten und unterstützt. Dessen Einrichtung basiert auf den Vorgaben des Reisesicherungsfondsgesetzes (RSG) und der Reisesicherungsfondsverordnung (RSFV). 

Der Beirat berät die Geschäftsführung bei wesentlichen Maßnahmen und strategischen Entscheidungen. Dazu gehört die Anhörung des Gremiums vor der Feststellung des Geschäftsplans, des Jahresabschlusses oder der allgemeinen Absicherungsbedingungen.

Der Beirat besteht aus bis zu elf Mitgliedern, die unterschiedliche Interessengruppen vertreten. Dadurch wird ein breites Spektrum an Perspektiven aus Wirtschaft und Gesellschaft abgebildet. In der zweiten Amtsperiode, die am 13. Oktober 2025 begonnen hat, gehören dem Beirat folgende Mitglieder an:

Größere Reiseveranstalter

Sören Hartmann

(Vorsitzender) Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)

Kleine und mittlere Reiseveranstalter

Michael Kalt

Stellv. Vorsitzender RECONIQ Software GmbH

Verbraucherschutz

Silvia Schattenkirchner

ADAC

Felix Methmann

Verbraucherzentrale Bundesverband

Vermittler verbundener Reiseleistungen

Hasso von Düring

HVD Beratung

Kreditwirtschaft

Dominik Lamminger

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

Versicherungswirtschaft

Sebastian Schmidtke

ERGO Reiseversicherung AG

Bund

Dr. Marion Weber

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Länder

May-Britt Pürschel

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Reinhard Meyer

Deutscher Tourismusverband

Gesellschafter des DRSF

Der DRSF wird von mehreren Organisationen der Reisebranche getragen. Gemeinsam setzen sie sich für die Sicherheit und Stabilität der Reisebranche ein. Die fünf Gesellschafter des DRSF sind:

Deutsche Reiseverband (DRV)

Der Deutsche Reiseverband (DRV) vertritt Reiseveranstalter und Reisebüros aller Organisationsformen und -größen. Er ist einer der weltweit größten Verbände der Reisebranche.
www.drv.de

Internationale Bustouristik Verband (RDA)

Der Internationale Bustouristik Verband (RDA) ist ein Zusammenschluss aller Branchen rund um touristische Gruppenreisen. Sein Ziel ist es, die Zukunft der Bustouristik zu sichern.
www.rda.de 

Allianz selbständiger Reiseunternehmen Bundesverband e.V.

Die Allianz selbständiger Reiseunternehmen ist ein Bundesverband, der sich für die Interessen von selbstständigen Reisebüros und Reiseveranstaltern aus dem Mittelstand einsetzt.
www.asr-berlin.de 

Verband Internet Reisevertrieb (VIR)

Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) vertritt die Interessen der deutschen digitalen Reiseindustrie.
www.v-i-r.de 

Forum Anders Reisen

Das Forum Anders Reisen und die Allianz selbständiger Reiseunternehmer (ASR) fördert langfristigen ökologisch tragbaren, wirtschaftlich umsetzbaren sowie ethisch und sozial gerechten Tourismus.
www.forumandersreisen.de 

Kontakt

Wir sind für Sie da

Service-Hotline +49 (0)30 78954770

Kostenlos für Sie. Erreichbar werktags von 9 - 17 Uhr.

Allgemeine Anfragen kontakt@drsf.reise

Gern beantworten wir Ihr Anliegen auch per E-Mail. 

Reisekosten zurückerhalten

Ihre Reise ist ausgefallen oder wurde abgebrochen? Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, Ihre geleisteten Zahlungen zurückzuerhalten.