Ihr gutes Recht: Sicher und sorgenfrei in den Pauschalurlaub

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) schützt Sie im Falle einer Insolvenz Ihres Reiseveranstalters. Erfahren Sie hier, wann und wie Sie abgesichert sind.

Eine Mutter mit ihrem Kind an einem Flughafen. Die Mutter zeigt auf etwas, das Kind schaut hin.

Abgesicherte Reisearten

Wann sind Sie durch uns geschützt?

Pauschalreise

Wenn Sie mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) als Gesamtpaket bei einem Reiseveranstalter buchen, liegt grundsätzlich eine Pauschalreise vor. Der DRSF schützt Sie automatisch bei allen Pauschalreisen eines bei ihm abgesicherten Reiseveranstalters.

Verbundene Reiseleistung

Wenn Sie im Rahmen eines einzigen Besuchs in einem Reisebüro oder auf einem Online-Portal mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) buchen oder innerhalb von 24 Stunden über dieses Reisebüro bzw. Online-Portal eine weitere Reiseleistung bei einem anderen Anbieter hinzubuchen, handelt es sich grundsätzlich um sogenannte verbundene Reiseleistungen. Voraussetzung ist, dass diese einzelnen Leistungen keine Pauschalreise darstellen. Der DRSF schützt Sie grundsätzlich bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines bei ihm abgesicherten Vermittlers, wenn dieser Zahlungen auf Reiseleistungen annimmt. 

Unsicher, ob Ihr Reiseveranstalter abgesichert ist?

Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz ab 10 Mio. € sind gesetzlich zur Absicherung beim DRSF verpflichtet.

Prüfen Sie hier, ob Ihr Reiseveranstalter dabei ist

Leistungen des DRSF

  • Erstattung bereits geleisteter Zahlungen für Pauschalreisen und Reisen mit verbundenen Reiseleistungen
  • Erstattung bei Teilausfällen der gebuchten Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen
  • Organisation und Kosten der Rückreise 
  • Übernahme notwendiger Unterkunftskosten bis zur Rückreise

Nicht abgesichert

  • Einzelbuchungen (z.B. nur Hotel oder nur Flug)
  • Separat gebuchte Extras
  • Reisen von Reiseveranstaltern, die nicht beim DRSF abgesichert sind

Wir sind keine Reiseversicherung. Für die nachfolgenden Fälle ist der DRSF nicht zuständig.

  • Krankheit oder Unfall im Urlaub
  • Reiserücktritt aus persönlichen Gründen
  • Reiseabbruch aus persönlichen Gründen
  • Gepäckverlust oder Gepäckschäden

Der Sicherungsschein: Die Insolvenzabsicherung Ihres Reiseveranstalters 

Der Sicherungsschein basiert auf § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese Vorschrift verpflichtet Reiseveranstalter, Kundengelder bei einer Insolvenz abzusichern und den Kunden auch einen Nachweis für die Insolvenzabsicherung zu liefern. Der Sicherungsschein deklariert also, dass ein Absicherungsvertrag zwischen dem Reiseveranstalter und dem DRSF besteht. 

Kommt es zu einer Insolvenz des beim DRSF abgesicherten Reiseveranstalters und handelt es sich um eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen, springen wir ein: Wir erstatten – soweit gesetzlich vorgesehen – bereits geleistete Zahlungen, sorgen dafür, dass die Reise fortgeführt werden kann oder organisieren die Rückreise. 

Wann und wie erhalte ich den Sicherungsschein?

Wenn Sie eine Pauschalreise oder eine Reise mit verbundenen Reiseleistungen buchen, erhalten Sie Ihren Sicherungsschein zusammen mit oder unmittelbar nach Ihrer Reisebestätigung/Rechnung.

Welche Informationen finde ich auf dem Sicherungsschein?

Auf dem Sicherungsschein finden Sie beispielsweise die Sicherungsscheinnummer, den Namen des abgesicherten Reiseveranstalters sowie die Art der abgesicherten Reise (Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen).

Wann ist der Sicherungsschein gültig?

Der Sicherungsschein gilt ab dem Moment der Reisebuchung, denn der darauf vermerkte Zeitraum bezieht sich auf das Datum der Reisebuchung. Das Datum Ihres Reiseantritts hat hier keine Relevanz. Somit gilt der Sicherungsschein unabhängig davon, wann Sie Ihre Reise antreten.

Muss ich den Sicherungsschein auf meine Reise mitnehmen?

Nein, es ist nicht notwendig den Sicherungsschein mit sich zu führen.

Umfang Ihres Reiseschutzes

Wie sichern wir Ihren Reiseschutz?

Gesetzlich garantiert

Ihr Schutz ist gesetzlich garantiert im Reisesicherungsfondsgesetz.

Volle Sicherheit für Ihre Reisezahlung

Die geleisteten Zahlungen Ihrer Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen sind bei uns sicher – egal, wie viel Geld Ihre Reise gekostet hat.

Geld zurück & sichere Heimreise

Bei einer Insolvenz erstatten wir den Betrag für ausgefallene Reiseleistungen bzw. versuchen wir die Fortsetzung Ihres Urlaubs zu ermöglichen, oder organisieren Ihre sichere Rückreise. 

Wir kommen auf Sie zu

Im Insolvenzfall kontaktieren wir Sie proaktiv. Sie müssen nicht selbst aktiv werden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Erklärvideo

Der DRSF in 90 Sekunden erklärt

Illustration einer Frau, die zu einem Schreibtisch geht.

Häufig gestellte Fragen

Seit

2021

schützt der DRSF Pauschalreisende

Aktuell

199

abgesicherte Reiseveranstalter

Über

60.000

Reisende sicher zurückgeholt

Über

270 Mio. €

an Reisende erstattet

Kontakt

Wir sind für Sie da

Service-Hotline +49 (0)30 78954770

Kostenlos für Sie. Erreichbar werktags von 9 - 17 Uhr.

Allgemeine Anfragen kontakt@drsf.reise

Gern beantworten wir Ihr Anliegen auch per E-Mail. 

Reisekosten zurückerhalten

Ihre Reise ist ausgefallen oder wurde abgebrochen? Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, Ihre geleisteten Zahlungen zurückzuerhalten.