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Reisesicherungsfonds

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Sicherheit aus einer Hand

Wer eine Pauschalreise bucht, ist mit dem DRSF auf der sicheren Seite. Meldet ein Reiseanbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, sind wir zum Schutz der Reisenden sofort zur Stelle. In Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages sorgen wir dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmern uns im Fall der Fälle auch um die sichere Rückreise.

FTI und BigXtra: Der Erstattungsprozess startet bald

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) schützt Verbraucher, die von der Insolvenz der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH betroffen sind und eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w Abs. 3 BGB gebucht haben.

 

Der Prozess zur Erstattung von Anzahlungen für stornierte Reisen und für Zahlungen vor Ort in Urlaubsgebieten zur Fortsetzung einer bereits begonnenen Reise startet bald. Der DRSF wird dazu die anspruchsberechtigten Verbraucher aktiv über die Kommunikationswege kontaktieren, sofern die erforderlichen Kontaktdaten vorliegen. Verbraucher, bei denen dies nicht der Fall ist, werden sich auf der Website des DRSF registrieren können. Als betroffener Verbraucher können sie sich bereits darauf vorbereiten, damit der Erstattungsprozess zügig beginnen kann.

 

In unserem Infobereich zum Erstattungsprozess erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

 

FTI und BigXtra: Der Erstattungsprozess startet bald

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) schützt Verbraucher, die von der Insolvenz der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH betroffen sind und eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w Abs. 3 BGB gebucht haben.

 

Der Prozess zur Erstattung von Anzahlungen für stornierte Reisen und für Zahlungen vor Ort in Urlaubsgebieten zur Fortsetzung einer bereits begonnenen Reise startet bald. Der DRSF wird dazu die anspruchsberechtigten Verbraucher aktiv über die Kommunikationswege kontaktieren, sofern die erforderlichen Kontaktdaten vorliegen. Verbraucher, bei denen dies nicht der Fall ist, werden sich auf der Website des DRSF registrieren können. Als betroffener Verbraucher können sie sich bereits darauf vorbereiten, damit der Erstattungsprozess zügig beginnen kann.

 

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Informationen zu weiteren laufenden Verfahren

Weiterhin können Sie über das freigeschaltete DRSF Onlineportal unkompliziert Ihren Erstattungsantrag einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie vom DRSF Ihre geleistete Anzahlung zurück.

 

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