Die Wartung des Online-Erstattungsportals ist beendet. Anträge zu stellen, ist wieder möglich.
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Reisesicherungsfonds

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Sicherheit aus einer Hand

Wer eine Pauschalreise bucht, ist mit dem DRSF auf der sicheren Seite. Meldet ein Reiseanbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, sind wir zum Schutz der Reisenden sofort zur Stelle. In Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages sorgen wir dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmern uns im Fall der Fälle auch um die sichere Rückreise.

Aby GmbH (Aby Reisen): DRSF sichert Pauschalreisende ab

Erstmeldung vom 16.05.2025

Der auf Abi- und Abschlussfahrten spezialisierte Reiseveranstalter Aby GmbH hat am 15. April 2025 Insolvenz angemeldet. Im Laufe des 16.05.2025 werden alle noch nicht angetretenen Reisen von dem Unternehmen abgesagt und die Reisenden entsprechend informiert.

Aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells der Aby GmbH halten sich derzeit noch keine Reisenden in Urlaubsgebieten auf, sodass keine Maßnahmen zur Fortsetzung begonnener Reisen oder Rückholaktionen erforderlich sind.

Der DRSF hat bereits seine Einstandspflicht festgestellt und wird Reisende, die Pauschalreisen bei der Aby GmbH gebucht hatten, entschädigen. Alle bei der Aby GmbH gebuchten Pauschalreisen sind durch den DRSF umfassend abgesichert: Der DRSF sorgt für die Erstattung geleisteter Zahlungen und wird sich aktiv mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Aby GmbH die dafür notwendigen Kontakt- und Zahlungsinformationen übermittelt hat und der DRSF diese auswerten konnte. Im Anschluss daran wird der DRSF in wenigen Wochen mit der Erstattung beginnen.

Für alle Fragen rund um die Insolvenzanmeldung der Aby GmbH hat der DRSF eine Hotline eingerichtet. Diese ist ab Montag, den 19.05.2025, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer (+49) 30 25 89 87 253 zu erreichen.

Update vom 21.05.2025

Nach ersten Datenauswertungen des DRSF sind rund 2.500 Buchungen mit zumeist je einem Reisenden von der Insolvenz der Aby GmbH betroffen. Die früheste Abreise war für den 29.05.2025 geplant. Das Anrufvolumen in unserer Servicehotline ist aktuell gering.

Wir weisen hiermit auf einen wichtigen rechtlichen Aspekt hin, der für alle minderjährigen Reisenden gilt, die nach bisherigem Kenntnisstand die Mehrzahl der Buchungen abbilden: Damit der DRSF bereits geleistete Anzahlungen erstatten kann, benötigen wir eine Vollmacht mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten. Die Vollmacht erhalten Betroffene hier auf Deutsch und hier auf Englisch.

  • Die Vollmacht „Erklärungen zum Erstattungsantrag“ muss komplett ausgefüllt sein.
  • Alle Sorgeberechtigten, Vormünder oder Pfleger müssen die Vollmacht unterschreiben.
  • Sollte nur ein Elternteil die Vertretungsvollmacht unterschreiben, muss ein Nachweis über das (alleinige) Sorgerecht mitgeliefert werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der DRSF aus juristischen Gründen den Antrag auf Erstattung bei Minderjährigen erst prüfen kann, wenn uns die Vollmacht wie oben beschrieben vorliegt. 

Aby GmbH (Aby Reisen): DRSF sichert Pauschalreisende ab

Erstmeldung vom 16.05.2025

Der auf Abi- und Abschlussfahrten spezialisierte Reiseveranstalter Aby GmbH hat am 15. April 2025 Insolvenz angemeldet. Im Laufe des 16.05.2025 werden alle noch nicht angetretenen Reisen von dem Unternehmen abgesagt und die Reisenden entsprechend informiert.

Aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells der Aby GmbH halten sich derzeit noch keine Reisenden in Urlaubsgebieten auf, sodass keine Maßnahmen zur Fortsetzung begonnener Reisen oder Rückholaktionen erforderlich sind.

Der DRSF hat bereits seine Einstandspflicht festgestellt und wird Reisende, die Pauschalreisen bei der Aby GmbH gebucht hatten, entschädigen. Alle bei der Aby GmbH gebuchten Pauschalreisen sind durch den DRSF umfassend abgesichert: Der DRSF sorgt für die Erstattung geleisteter Zahlungen und wird sich aktiv mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Aby GmbH die dafür notwendigen Kontakt- und Zahlungsinformationen übermittelt hat und der DRSF diese auswerten konnte. Im Anschluss daran wird der DRSF in wenigen Wochen mit der Erstattung beginnen.

Für alle Fragen rund um die Insolvenzanmeldung der Aby GmbH hat der DRSF eine Hotline eingerichtet. Diese ist ab Montag, den 19.05.2025, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer (+49) 30 25 89 87 253 zu erreichen.

Update vom 21.05.2025

Nach ersten Datenauswertungen des DRSF sind rund 2.500 Buchungen mit zumeist je einem Reisenden von der Insolvenz der Aby GmbH betroffen. Die früheste Abreise war für den 29.05.2025 geplant. Das Anrufvolumen in unserer Servicehotline ist aktuell gering.

Wir weisen hiermit auf einen wichtigen rechtlichen Aspekt hin, der für alle minderjährigen Reisenden gilt, die nach bisherigem Kenntnisstand die Mehrzahl der Buchungen abbilden: Damit der DRSF bereits geleistete Anzahlungen erstatten kann, benötigen wir eine Vollmacht mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten. Die Vollmacht erhalten Betroffene hier auf Deutsch und hier auf Englisch.

  • Die Vollmacht „Erklärungen zum Erstattungsantrag“ muss komplett ausgefüllt sein.
  • Alle Sorgeberechtigten, Vormünder oder Pfleger müssen die Vollmacht unterschreiben.
  • Sollte nur ein Elternteil die Vertretungsvollmacht unterschreiben, muss ein Nachweis über das (alleinige) Sorgerecht mitgeliefert werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der DRSF aus juristischen Gründen den Antrag auf Erstattung bei Minderjährigen erst prüfen kann, wenn uns die Vollmacht wie oben beschrieben vorliegt. 

FTI-Insolvenz: Wegweiser zu Ihrer Erstattung

Der DRSF hat die Aufgabe, allen in einem Insolvenzfall anspruchsberechtigten Verbrauchern den gezahlten Reisepreis zu erstatten (vgl. § 651r Absatz 1 Satz 1 BGB). Um im In- und Ausland die jeweils erstattungsberechtigte Person zu erreichen, stellen wir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, in den Erstattungsprozess aufgenommen zu werden. Alle Aufnahmewege sollen schlussendlich zu der beantragten Rückzahlung führen. Doch welche Zugangsmöglichkeit zum Erstattungsprozess ist für welchen Verbraucher relevant? Und wie greifen die verschiedenen Schritte des Erstattungsprozesses ineinander? Auf dieser Seite finden Sie als anspruchsberechtigter Verbraucher einen Überblick:

FTI-Insolvenz: Wegweiser zu Ihrer Erstattung

Der DRSF hat die Aufgabe, allen in einem Insolvenzfall anspruchsberechtigten Verbrauchern den gezahlten Reisepreis zu erstatten (vgl. § 651r Absatz 1 Satz 1 BGB). Um im In- und Ausland die jeweils erstattungsberechtigte Person zu erreichen, stellen wir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, in den Erstattungsprozess aufgenommen zu werden. Alle Aufnahmewege sollen schlussendlich zu der beantragten Rückzahlung führen. Doch welche Zugangsmöglichkeit zum Erstattungsprozess ist für welchen Verbraucher relevant? Und wie greifen die verschiedenen Schritte des Erstattungsprozesses ineinander? Auf dieser Seite finden Sie als anspruchsberechtigter Verbraucher einen Überblick:

FTI-Insolvenz: offenes Portal zur Registrierung für Verbraucher

Der DRSF hat ein „offenes Online-Portal“ für Verbraucher gestartet, die bei der insolventen FTI Group Pauschalreisen gebucht hatten, bisher aber nicht angesprochen werden konnten, weil ihre Kontaktinformationen dem DRSF noch nicht zur Verfügung standen.

Sie haben bisher noch nichts vom DRSF gehört? Dann können Sie jetzt die Kontaktaufnahme anstoßen, indem Sie sich für den Erstattungsprozess registrieren. Klicken Sie einfach unten auf „Zur Registrierung”.

FTI-Insolvenz: offenes Portal zur Registrierung für Verbraucher

Der DRSF hat ein „offenes Online-Portal“ für Verbraucher gestartet, die bei der insolventen FTI Group Pauschalreisen gebucht hatten, bisher aber nicht angesprochen werden konnten, weil ihre Kontaktinformationen dem DRSF noch nicht zur Verfügung standen.

Sie haben bisher noch nichts vom DRSF gehört? Dann können Sie jetzt die Kontaktaufnahme anstoßen, indem Sie sich für den Erstattungsprozess registrieren. Klicken Sie einfach unten auf „Zur Registrierung”.

Postalischer Erstattungsantrag für Betroffene der Insolvenz der FTI Group

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der FTI Group betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, ihren Erstattungsantrag auf dem Postweg einzureichen. Die postalische Antragstellung erweitert den Erstattungsprozess für Verbraucher, die keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen. 

Postalischer Erstattungsantrag für Betroffene der Insolvenz der FTI Group

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der FTI Group betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, ihren Erstattungsantrag auf dem Postweg einzureichen. Die postalische Antragstellung erweitert den Erstattungsprozess für Verbraucher, die keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen. Bisher konnten Verbraucher den Erstattungsantrag über das Online-Portal des DRSF stellen – mehr als 130.000 Anspruchsberechtigte haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Wartung: Erstattungsportal ab 18. Oktober nicht erreichbar 

Wegen eines System-Upgrades ist das Online-Erstattungsportal des DRSF am Freitag, 18. Oktober, von 12 Uhr an nicht erreichbar. Die Wartungsarbeiten werden bis Sonntag, 20. Oktober, um 22 Uhr abgeschlossen sein. In dieser Zeit ist es nicht möglich, Erstattungsanträge einzureichen. 

Bitte beachten Sie: Sie können vor dem Wartungszeitraum begonnene, aber nicht abgeschlossene Erstattungsanträge nicht zwischenspeichern, um die Bearbeitung nach der Wartung fortzusetzen. Nicht abgeschlossene Anträge müssen daher noch einmal neu begonnen werden. Bearbeiten Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig vor Wartungsbeginn. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

FTI-Insolvenz: Informationen zum Erstattungsprozess
Sie haben Fragen zum Ablauf des Erstattungsprozesses? Alle Hintergründe dazu finden Sie hier.
 
FTI-Insolvenz: Informationen zum Erstattungsprozess

Sie haben Fragen zum Ablauf des Erstattungsprozesses? Alle Hintergründe dazu finden Sie hier.

We-Flytour: DRSF-Registrierungsportal für Verbraucher

Haben Sie bisher noch keine Informationen zur Erstattung Ihrer bei We-Flytour gebuchten Reise vom DRSF erhalten? Dann können Sie sich jetzt in unserem benutzerfreundlichen Registrierungsportal für die Erstattung anmelden. Klicken Sie einfach unten auf „Zur Registrierung“, um die Anmeldung zu starten.

We-Flytour: Erstattungsprozess für Verbraucher hat begonnen

Der DRSF hat den Erstattungsprozess für Verbraucher gestartet, die von der Insolvenz der We-Flytour GmbH betroffen sind. Der DRSF kommt damit seinem gesetzlichen Auftrag nach, Verbraucher, die eine Pauschalreise nach § 651a BGB oder verbundene Reiseleistungen nach § 651w BGB gebucht haben, den gezahlten Reisepreis zu erstatten.

Informationen für

Reisende

Informationen für

Reiseanbieter

Informationen zu weiteren laufenden Verfahren

Weiterhin können Sie über das freigeschaltete DRSF Onlineportal unkompliziert Ihren Erstattungsantrag einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie vom DRSF Ihre geleistete Anzahlung zurück.

Bitte wählen Sie aus, von welcher Insolvenz Sie betroffen sind:

Informationen zu weiteren laufenden Verfahren

Weiterhin können Sie über das freigeschaltete DRSF Onlineportal unkompliziert Ihren Erstattungsantrag einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie vom DRSF Ihre geleistete Anzahlung zurück.

 

Bitte wählen Sie aus, von welcher Insolvenz Sie betroffen sind:

Kontakt

zum DRSF

So nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Haben Sie Fragen an den DRSF oder ein Anliegen? Dann wenden Sie sich auf dem Weg an uns, der für Sie am besten passt. So erreichen Sie uns:

Verbraucher

Service-Hotline für Verbraucher, die von der Insolvenz von FTI und BigXtra betroffen sind: +49 (0)30 78954770

Service-Hotline für Verbraucher, die von der We-Flytour-Insolvenz betroffen sind: +49 (0)30 25 89 87 253

Service-Hotline für alle anderen Anliegen: +49 (0)30 78954770

E-Mail: kontakt@drsf.reise

Reiseanbieter

E-Mail: underwriting@drsf.reise 

Leistungserbringer

E-Mail: serviceprovider@drsf.reise