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Unser

Auftrag

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Unser

Auftrag

Wir schützen Reisende und Reiseveranstalter

Der DRSF schützt Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen buchen, vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters. Meldet ein beim DRSF abgesicherter Reiseveranstalter Zahlungsunfähigkeit an, sind wir zum Schutz der Reisenden zur Stelle: Wir sorgen dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmern uns auch um die sichere Rückkehr aus dem Urlaubsort.

Zur Erfüllung unseres Auftrags schließen wir Absicherungsverträge mit Reiseveranstaltern ab. Aus den Entgelten und Sicherheiten der Reiseveranstalter bilden wir unser Fondsvermögen, um im Insolvenzfall die Ansprüche der Reisenden zu bedienen. Wir halten stets ausreichend liquide Mittel bereit, um Sicherungsfälle jeder Größenordnung zu bewältigen.

Wir erfüllen einen gesetzlichen Auftrag

Der Reisesicherungsfonds geht auf die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) zurück, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, nationale Systeme zur Insolvenzsicherung einzurichten. Diese Systeme sichern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters die von den Reisenden erbrachten Vorauszahlungen sowie den Rücktransport der Reisenden ab. In Deutschland ist diese Vorgabe in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgesetzt.

In der Vergangenheit konnte die Absicherung durch Versicherungsverträge oder Bankbürgschaften/-garantien erfolgen, wobei die Haftung des Versicherungsunternehmens oder des Kreditinstituts für die in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf EUR 110 Mio. pro Jahr begrenzt war. Die Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns hat Anlass gegeben, dieses System zu überprüfen und mit dem Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) neu zu regeln.

Heute sind alle größeren Reiseveranstalter, die einen absicherungspflichtigen Umsatz ab EUR 10 Mio. im Jahr erwirtschaften, gesetzlich zur Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds verpflichtet. Die Haftungsgrenze von EUR 110 Mio. entfällt. Die Arbeit des Deutschen Reisesicherungsfonds wird vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) beaufsichtigt.

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Kontakt

zum DRSF

So nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Haben Sie Fragen an den DRSF oder ein Anliegen? Dann wenden Sie sich auf dem Weg an uns, der für Sie am besten passt. So erreichen Sie uns:

Verbraucher

Service-Hotline für Verbraucher, die von der Insolvenz von FTI und BigXtra betroffen sind: +49 (0)30 78954770

Service-Hotline für Verbraucher, die von der We-Flytour-Insolvenz betroffen sind: +49 (0)30 25 89 87 253

Service-Hotline für alle anderen Anliegen: +49 (0)30 78954770

E-Mail: kontakt@drsf.reise