Die Neugestaltung der Insolvenzsicherung 

Am 23. September 2019 stellte das älteste Touristikunternehmen der Welt, Thomas Cook, in Großbritannien einen Insolvenzantrag. Die deutschen Tochterunternehmen gerieten in den Sog der Insolvenz und mussten gebuchte Reisen, die bereits teilweise oder vollständig bezahlt waren, absagen. Eine Vielzahl von Reisenden, die ihre Reise angetreten hatten, wurden aus dem Urlaubsort nach Hause zurückgebracht. Wenige Monate später erschütterte die COVID-19-Pandemie die Reisebranche. Daraufhin zogen sich Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute aus dem Geschäft der Absicherung von Reiseanbietern zurück oder verlangten höhere Prämien.

Beide Geschehnisse haben Optimierungsbedarf an dem vormaligen Konzept der Insolvenzabsicherung von Reisenden bei der Insolvenz von Reiseanbietern gezeigt. Infolgedessen beschloss die Bundesregierung, das System zu reformieren: Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz ab EUR 10 Mio. werden danach nun über einen zentralen Reisesicherungsfonds abgesichert, statt wie bisher über viele Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute.

Eine Lösung aus der Branche für die Branche

Um das bisherige Modell der Pauschalreisen und Reisen mit verbundenen Reiseleistungen auf ein zukunftsfähiges Fundament zu stellen, haben fünf der wichtigsten deutschen Reiseverbände den DRSF gegründet. Dieser hat beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb des Reisesicherungsfonds gestellt. Ende August 2021 hat der DRSF die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erhalten. Ab dem 1. November 2021 muss jeder Reiseanbieter, der in Deutschland über EUR 10 Mio. Umsatz im Jahr erwirtschaftet, sich beim DRSF für den Fall der Zahlungsunfähigkeit absichern, indem er mit dem DRSF ein Absicherungsvertrag abschließt.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt durch Entgelte der Reiseanbieter. Die Gesamtabdeckung des Fonds wird bis zum 31. Oktober 2027 mindestens EUR 750 Mio. betragen und setzt sich rechnerisch aus dem gesetzlich vorgegebenen Zielkapital sowie den Sicherheitsleistungen des umsatzstärksten Reiseanbieters und eines Reiseanbieters mittlerer Umsatzgröße zusammen. Solange der Reisesicherungsfonds nicht über ausreichendes Fondsvermögen verfügt, übernimmt die Bundesrepublik Deutschland bis zur Höhe der Differenz zwischen der Gesamtabdeckung einerseits und dem vorhandenen Fondsvermögen sowie den Sicherheitsleistungen insolventer Reiseanbieter andererseits die Absicherung erforderlicher Kredite während der Aufbauphase. Das schafft Planungssicherheit für die Reisebranche und stärkt das Vertrauen der Verbraucher in Pauschalreisen und Reisen mit verbundenen Reiseleistungen.

Der DRSF verfolgt anders als privatwirtschaftliche Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute keine eigenen Ertragsinteressen, sondern konzentriert sich ausschließlich auf seine gesetzlichen Kernaufgaben: Die Bildung und Verwaltung des Fondsvermögens, den Abschluss von Absicherungsverträgen und die Regulierung von Schäden im Insolvenzfall eines von uns abgesicherten Reiseanbieters.

Deutscher Reisesicherungsfonds erfolgreich gestartet!

Pünktlich zum 1. November ist die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft getreten. Damit ist der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung vollzogen. Die Neuregelung der Insolvenzabsicherung hat für Verbraucherinnen und Verbraucher den Vorteil, dass die bisherige Haftungsbeschränkung auf 110 Mio. EUR wegfällt.