+++ Aktuelle Insolvenzfälle: DRSF übernimmt Kostenerstattung +++ +++ Aktuelle Insolvenzfälle: DRSF übernimmt Kostenerstattung +++
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Reisesicherungsfonds

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Sicherheit aus einer Hand

Wer eine Pauschalreise bucht, ist mit dem DRSF auf der sicheren Seite. Meldet ein Reiseanbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, sind wir zum Schutz der Reisenden sofort zur Stelle. In Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages sorgen wir dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmern uns im Fall der Fälle auch um die sichere Rückreise.

DRSF übernimmt Kostenerstattung

Die Zahlungsunfähigkeit der beim DRSF abgesicherten Reiseanbieter

 

  • Tour mit Kultur Reise GmbH (Veranstaltermarke Tour mit Schanz)
  • Attika Reisen GmbH & Co. KG

 

wurde gerichtlich festgestellt.

 

Die gesetzliche Regelung zum Schutz der Reisekunden tritt damit in Kraft: Geleistete Zahlungen werden vom DRSF erstattet. Dafür wertet der DRSF derzeit die erhaltenen Buchungsdaten aus und kontaktiert anschießend die betroffenen Kunden mit einem Link zum Erstattungsportal. Dort können Anträge schnell und unkompliziert eingereicht werden.

 

Für weitere Informationen wählen Sie bitte aus, von welcher Insolvenz Sie betroffen sind:

DRSF übernimmt Kostenerstattung

Die Zahlungsunfähigkeit der beim DRSF abgesicherten Reiseanbieter

 

  • Tour mit Kultur Reise GmbH (Veranstaltermarke Tour mit Schanz)

 

  • Attika Reisen GmbH & Co. KG

 

wurde gerichtlich festgestellt.

 

Die gesetzliche Regelung zum Schutz der Reisekunden tritt damit in Kraft: Geleistete Zahlungen werden vom DRSF erstattet. Dafür wertet der DRSF derzeit die erhaltenen Buchungsdaten aus und kontaktiert anschießend die betroffenen Kunden mit einem Link zum Erstattungsportal. Dort können Anträge schnell und unkompliziert eingereicht werden.

 

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