Über uns
Wer wir sind und was wir machen
DRSF
Wer wir sind
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wurde 2021 gegründet, um Pauschalreisende vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz ihres Reiseveranstalters zu schützen. Unsere Mission ist es sicherzustellen, dass Urlauber im Fall der Fälle ihren Urlaub fortsetzen können, sicher nach Hause kommen und das ihnen zustehende Geld zurückerhalten. Gleichzeitig tragen wir zur Stabilität und zum Vertrauen in die Reisebranche bei, indem wir Marktteilnehmer entlasten, gesetzliche Vorgaben erfüllen und ein effizientes Krisenmanagement im Insolvenzfall gewährleisten.
Unser gesetzlicher Auftrag
Der DRSF erfüllt einen gesetzlichen Auftrag, der auf die EU-Richtlinie 2015/2302(Pauschalreiserichtlinie) zurückgeht. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten, nationale Systeme zur Insolvenzsicherung einzurichten. In Deutschland ist diese Vorgabe in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgesetzt. Alle größeren Reiseveranstalter, die einen absicherungspflichtigen Umsatz ab 10 Millionen Euro im Jahr erwirtschaften, sind gesetzlich zur Absicherung beim DRSF verpflichtet.
Was wir für Pauschalreisende tun
Wir sorgen dafür, dass Reisende ihren Urlaub fortsetzen, wenn sie zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung bereits am Urlaubsort sind. Wir ermöglichen Reisenden eine sichere Rückkehr nach Hause, falls eine Fortsetzung des Urlaubs nicht möglich ist. Wir erstatten Verbrauchern bereits geleistete Zahlungen, wenn eine Reise wegen der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters abgesagt wird.
Was wir für die Reisebranche tun
Wir tragen maßgeblich zur Stabilität der Reisebranche bei, indem wir Vertrauen schaffen und Reiseveranstalter entlasten. Unsere Absicherung gibt Reisenden die Gewissheit, ihre Pauschalreise sorgenfrei zu buchen, und verhindert, dass Insolvenzen einzelner Veranstalter eine Kettenreaktion in der Branche auslösen. Reiseveranstalter profitieren von einer zentralen Lösung zur Insolvenzsicherung, ohne sich selbst um aufwändige Absicherungen kümmern zu müssen.
Unsere Finanzierung und Aufsicht
Als privatrechtlich organisierte GmbH finanzieren wir uns durch Beiträge der Reisebranche und arbeiten unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Unser Ziel ist es, ein sicheres Reiseerlebnis für alle zu gewährleisten, egal wohin die Reise geht.
Ausführliche Informationen zu unserem Finanzstatus wie zum Beispiel dem Fondsvermögen, Zielkapital, Wirtschaftsbericht, Chancen- und Risikobericht, Prognosebericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung finden Sie in den DRSF-Jahresabschlüssen im Unternehmensregister des Bundesanzeigers. Um ein vollständiges Suchergebnis zu erhalten, geben Sie bitte den Unternehmensnamen „Deutscher Reisesicherungsfonds“ vollständig im Suchfeld ein.
Geschichte des DRSF
Ausgangslage
Schon vor der Gründung des DRSF mussten Reiseveranstalter sicherstellen, dass Reisende im Insolvenzfall den Reisepreis erstattet bekommen. Dazu schlossen die Reiseveranstalter einen Absicherungsvertrag bei privaten Versicherern und/oder Kreditinstituten ab, dessen Haftung auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzt war. Diese Haftungsbegrenzung war allerdings nicht ausreichend, denn schon 1999 unterstrich ein EuGH-Urteil, dass nach der 90/314/EWG (Pauschalreiserichtlinie) eine vollständige Absicherung der Reisenden erfolgen müsse. Auch die zweite europäische EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) von 2015 bekräftigte diese Auffassung.
Thomas-Cook-Insolvenz
Im Zuge der Insolvenz des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook und dessen Tochtergesellschaften im September 2019 zeigte sich, dass die bisherige Haftungssumme von 110 Millionen Euro nicht ausreichend war. Für den Restbetrag musste der Staat aus Steuermitteln aufkommen.
Corona-Pandemie
Während der Corona-Pandemie mussten Hunderttausende von Reisenden aus dem Ausland zurückgeholt werden. Eine der Folgen: Versicherer zogen sich zunehmend aus dem Geschäft der Reisepreisabsicherung zurück oder verlangten immer höhere Prämien.
Reisesicherungsfondsgesetz (RSG)
Am 1. Juli 2021 trat das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) in Kraft. Es verpflichtet Reiseveranstalter mit einem Umsatz ab 10 Millionen Euro dazu, sich bei einem zentralen Reisesicherungsfonds für den Insolvenzfall abzusichern. Der Reisesicherungsfonds ist dazu verpflichtet, die Ansprüche der Reisenden auch dann vollumfänglich zu erfüllen, wenn der größte und ein mittlerer Reiseveranstalter gleichzeitig Insolvenz anmelden. Reiseveranstalter mit einem Umsatz unter 10 Millionen Euro können das bei einem Versicherer ihrer Wahl am Markt tun.
Gründung des DRSF und Erlaubniserteilung
Nach der ersten Lesung zum RSG im Bundestag wurde die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) gegründet. Gesellschafter sind der Deutsche Reiseverband (DRV), der internationale Bustouristik Verband (RDA), der Verband Internet Reisevertrieb (VIR), das Forum Anders Reisen und die Allianz selbständiger Reiseunternehmer (ASR). Am 31. August 2021 erhielt der DRSF vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Der DRSF als Stabilitätsanker
Seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit am 1. November 2021 fungiert der DRSF als Stabilitätsanker. Er bietet eine verlässliche Insolvenzabsicherung, die Verbraucher im Insolvenzfall umfänglich schützt und das Vertrauen in das Modell der Pauschalreise stärkt.
Unser Beirat
Der Beirat des DRSF: gebündelte Expertise für die Reisebranche
Die Geschäftsführung des Deutschen Reisesicherungsfonds wird durch einen unabhängigen Beirat beraten und unterstützt. Dessen Einrichtung basiert auf den Vorgaben des Reisesicherungsfondsgesetzes (RSG) und der Reisesicherungsfondsverordnung (RSFV). Der Beirat stellt sicher, dass vielfältige Expertisen in die strategische Arbeit des Fonds einfließen.
Welche Aufgaben hat der Beirat?
Der Beirat berät die Geschäftsführung bei wesentlichen Maßnahmen und strategischen Entscheidungen. Dazu gehört die Anhörung des Gremiums vor der Feststellung des Geschäftsplans, des Jahresabschlusses oder der allgemeinen Absicherungsbedingungen.
Wie setzt sich der Beirat zusammen?
Der Beirat kann aus neun bis elf Mitgliedern bestehen, die unterschiedliche Interessengruppen vertreten. Dadurch wird ein breites Spektrum an Perspektiven aus Wirtschaft und Gesellschaft abgebildet. In der zweiten, am 13. Oktober 2025 beginnenden Amtsperiode des Beirats gehören dem Gremium folgende Mitglieder an:
Größere Reiseveranstalter

Sören Hartmann
(Vorsitzender) Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)
Kleine und mittlere Reiseveranstalter

Michael Kalt
Stellv. Vorsitzender RECONIQ Software GmbH
Verbraucherschutz

Silvia Schattenkirchner
ADAC

Felix Methmann
Verbraucherzentrale Bundesverband
Vermittler verbundener Reiseleistungen

Hasso von Düring
HVD Beratung
Kreditwirtschaft

Dominik Lamminger
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Versicherungswirtschaft

Sebastian Schmidtke
ERGO Reiseversicherung AG
Bund

Dr. Marion Weber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Länder

May-Britt Pürschel
Niedersächsiches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Reinhard Meyer
Deutscher Tourismusverband
Unsere Gesellschafter
Der DRSF wird von mehreren Organisationen der Reisebranche getragen. Zu den Gesellschaftern gehören der Deutsche Reiseverband (DRV), der internationale Bustouristik Verband (RDA), der Verband Internet Reisevertrieb (VIR), das Forum Anders Reisen und die Allianz selbständiger Reiseunternehmer (ASR). Gemeinsam setzen sie sich für die Sicherheit und Stabilität der Reisebranche ein.