+++ Aktuelle Insolvenzfälle: DRSF übernimmt Kostenerstattung +++ +++ Aktuelle Insolvenzfälle: DRSF übernimmt Kostenerstattung +++
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Erlaubniserteilung: Deutscher Reisesicherungsfonds setzt die gesetzliche Neureglung zur Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen um

Berlin, August 2021 – Reiseanbieter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen ihr Insolvenzrisiko abzusichern, damit Reisende im Insolvenzfall des Anbieters ihre Anzahlungen erstattet bekommen und sicher aus dem Ausland nach Hause gebracht werden. Diese Aufgabe übernimmt ab dem 1. November 2021 der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). Das neu gegründete Unternehmen erhielt am 31. August vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Hintergrund ist die Neuregelung der Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen. Der Gesetzgeber hat im Nachgang der Thomas Cook-Insolvenz beschlossen, dass Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz ab EUR 10 Mio. künftig über einen zentralen Fonds abgesichert werden, statt wie bisher über viele Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute.

 

Der Deutsche Reisesicherungsfonds verfolgt keine eigenen Ertragsinteressen, sondern widmet sich ausschließlich der Umsetzung seines gesetzlichen Auftrags: Er schließt Absicherungsverträge mit Reiseanbietern ab, bildet aus den Entgelten ein Fondsvermögen und kümmert sich im Insolvenzfall um die Rückzahlung von geleisteten Zahlungen und die Rückführung von Reisenden aus dem Urlaubsort. Die Gesamtabdeckung des Fonds wird spätestens bis zum 31. Oktober 2027 mindestens EUR 750 Mio. betragen und setzt sich rechnerisch aus dem gesetzlich vorgegebenen Zielkapital sowie den Sicherheitsleistungen des umsatzstärksten Reiseanbieters und eines Reiseanbieters mittlerer Umsatzgröße zusammen.

 

Als Geschäftsführer des Fonds sind Thomas Schreiber und Dr. Andreas Gent bestellt. Dr. Gent war langjähriger Vorstand der HanseMerkur Versicherungsgruppe und ist heute Aufsichtsratsvorsitzender der HanseMerkur Krankenversicherung AG. Die Reisebranche ist ihm aus seiner Zeit als Vorstand gut bekannt. „Wir sind uns der Verantwortung, die wir als Betreiber des Fonds für die Branche haben, in hohem Maße bewusst und werden die gesetzlichen Vorgaben im Interesse der Verbraucher und Anbieter bestmöglich umsetzen.“ Thomas Schreiber komplettiert als ausgewiesener Experte im Asset Management die Kompetenz der Geschäftsführung: „Wir werden das uns anvertraute Kapital innerhalb transparenter Anlagerichtlinien investieren und jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Bewältigung von Sicherungsfällen jeder Größe bereithalten.“

 

Kleinere Reiseanbieter können einen Absicherungsvertrag mit dem DRSF abschließen oder sich weiterhin über ein Versicherungsunternehmen oder ein Kreditinstitut absichern. Alle mittleren und großen Reiseanbieter, die im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als EUR 10 Mio. im Jahr erwirtschaftet haben, sind ab dem 1. November 2021 gesetzlich verpflichtet, ihr Insolvenzrisiko beim DRSF abzusichern.