+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++
+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++

FAQ ("Häufig gestellte Fragen")

zur Insolvenz der FTI Group

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Insolvenzen von Unternehmen der FTI Group („FAQ“)

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend aufgelisteten Fragen und Antworten dienen der Orientierung. Sie stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. Sie richten sich an Reisende, die eine Pauschalreise oder sog. verbundene Reiseleistungen (gemäß § 651w Abs. 3 BGB) bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH gebucht und zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht angetreten oder noch nicht abgeschlossen haben.

Erstattungen und Rückzahlungen

Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Reisenden schnell die ihnen zustehende Erstattung auszahlen. Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und sicher vonstatten geht. Von einem großen Teil der Pauschalreisenden liegen die dazu erforderlichen Informationen für
eine Rückerstattung vor. Diese Personengruppe wird aktuell vom DRSF angesprochen, um den Rückzahlungsprozess zu starten. In diesem Rahmen wurden bereits mehr als 180.000 Anspruchsberechtigte kontaktiert, die ihren Antrag online einreichen können. Teilweise liegen dem DRSF noch keine Kontaktdaten vor. Um auch hier Abhilfe zu schaffen, wurden Reisebüros aufgefordert Adressdaten von Verbrauchern in einem bereitgestellten Portal an FTI zu übertragen. Seit November steht außerdem ein offenes Portal für Verbraucher, die bisher keinen Antrag stellen konnten, zur Verfügung. Hier können sich Verbraucher für den Erstattungsprozess registrieren. Dieses Portal ist unter: registrierung.drsf.reise aufrufbar. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen postalischen Erstattungsantrag einzureichen. Falls Sie den Antrag ebenfalls postalisch abwickeln möchten, können Sie sich an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 wenden.

Der DRSF hat bisher mehr als 180.000 Anspruchsberechtigte per E-Mail zum Prozess eingeladen. Etwa 125.000 von Ihnen haben ihren Antrag eingereicht, und der Großteil von ihnen wurde bereits bearbeitet oder befindet sich in Bearbeitung. Der DRSF arbeitet konzentriert daran, die Erstattungen abzuarbeiten. Aufgrund der hohen Anzahl der Geschädigten und der Komplexität der Buchungsdaten kann dies eine längere Zeitspanne in Anspruch nehmen. Seien Sie versichert, dass alle berechtigten Ansprüche schnellstmöglich ausgezahlt werden.

Die Mehrzahl der anspruchsberechtigten Reisenden wurde vom DRSF bereits aktiv per E-Mail oder per Post kontaktiert.  Falls Sie noch auf Ihre Einladung warten, bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Teilweise liegen dem DRSF noch keine Kontaktdaten vor, insbesondere von Betroffenen aus dem Ausland. Um auch hier Abhilfe zu schaffen, wurden Reisebüros aufgefordert Adressdaten von Verbrauchern in einem bereitgestellten Portal an FTI zu übertragen. Seit November steht außerdem ein offenes Portal für Verbraucher, die bisher keinen Antrag stellen konnten, zur Verfügung. Über diesen Weg können sich Verbraucher für den Erstattungsprozess registrieren.

Daten können entweder digital über das Online-Portal des DRSF oder auf dem Postweg eingereicht werden. Personen, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht zur Verfügung gestellt wurden, erhalten die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Betroffene werden dafür vom DRSF auf dem Postweg kontaktiert. Seit November steht dafür außerdem ein offenes Portal für Verbraucher zur Verfügung. Über diesen Weg können sich Verbraucher für den Erstattungsprozess registrieren. Um weiteren Verbrauchern die Aufnahme in den Erstattungsprozess zu ermöglichen, wurden Reisebüros aufgefordert Adressdaten von Verbrauchern in einem bereitgestellten Portal an FTI zu übertragen.

Der DRSF prüft die eingegangenen Daten sorgfältig. Aufgrund der Datenmenge und der Komplexität der Informationen wird dieser Prozess eine Weile andauern. Sollten sich Rückfragen zu den angegebenen Informationen ergeben, wird der DRSF auf betroffene Verbraucher zugehen. Wir versichern allen anspruchsberechtigten Verbrauchern, den Rückzahlungsprozess so schnell wie möglich abzuschließen. Rückzahlungen erfolgen aktuell bereits.

Zahlungen dürfen nicht doppelt erstattet werden. Wer eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung gebucht hat und dafür eine vollständige Erstattung durch den DRSF erhält, kann daher keine Ansprüche mehr im Insolvenzverfahren geltend machen. Nur Anzahlungen für Reiseleistungen, die nicht vom DRSF erstattet werden, können zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Ja, das ist kein Problem. Beide Parteien sind verpflichtet, Ihren Antrag zu prüfen. Sie überprüfen die von Ihnen angegebenen Daten und melden sich mit dem entsprechenden Ergebnis bei Ihnen zurück. Sollten Sie anspruchsberechtigt sein und eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen gebucht haben, wird der DRSF Ihren persönlichen Erstattungsprozess in die Wege leiten. Wenn Sie hingegen eine Einzelleistung gebucht haben, wird der Insolvenzverwalter mit weiteren Informationen auf Sie zukommen.

Sollten Sie erstattungsberechtigt sein, erhalten Sie selbstverständlich die Ihnen zustehende Rückzahlung – auch wenn Sie sich bereits beim Insolvenzverwalter gemeldet haben. Sie können sich bei beiden Parteien melden, und beide prüfen im nächsten Schritt, ob Ihnen eine Rückzahlung zusteht und in welcher Form.

Nein, wir überweisen die Rückzahlung dann auf das ausländische Konto, das Sie angeben. Sie erhalten Ihr Geld auch in diesem Fall schnellstmöglich zurück.

Es ist nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, um Ihren Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Der DRSF wird alle berechtigten Ansprüche auf jeden Fall bearbeiten und auszahlen. Unsere Prozesse sind darauf ausgelegt, alle Anträge sorgfältig und fair zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass nicht zweifelsfrei feststeht, dass die Anwaltskosten im Rahmen des Erstattungsprozesses übernommen werden. Daher empfehlen wir, zunächst abzuwarten, bis wir Ihren Antrag bearbeitet haben, und sich bei Fragen an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 zu wenden.

Einige Kosten sind von der Erstattung ausgeschlossen. Dazu zählen Ausgaben für eine Reiserücktrittsversicherung, CO2-Kompensation und der FTI-Flexplus-Tarif. Auch Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig ist dagegen der volle Preis der Pauschalreisebuchung selbst. Der DRSF wird sicherstellen, dass alle erstattungsberechtigten Personen ihre entsprechenden Auszahlungen erhalten.

Im offenen Portal des DRSF können Verbraucher, die bisher noch keine Information vom DRSF erhalten haben, aber glauben, anspruchsberechtigt zu sein, sich für den Erstattungsprozess registrieren. Halten Sie dazu bitte Ihre Buchungsunterlagen bereit. Sie finden das Portal unter: registrierung.drsf.reise. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Eingabe Ihrer Daten eine E-Mail zur Bestätigung erhalten. Nur durch den Klick auf den Link in der E-Mail finalisieren Sie Ihre Registrierung. Erst im Nachgang werden Ihre Daten übermittelt.

Bitte überprüfen Sie im ersten Schritt, ob Ihre Angaben stimmen. Buchungsnummern bestehen aus 7, Toma- Vorgangsnummern aus 8 Ziffern. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie sich nicht registrieren können, wenn sich eine andere Person bereits mit der Toma-Vorgangs- oder Buchungsnummer Ihrer Reise registriert hat. Stellen Sie sicher, dass keiner der Mitreisenden bereits eine Registrierung vorgenommen hat.

Sobald die Daten übermittelt wurden, prüft der DRSF, ob ein Erstattungsanspruch vorliegt. Liegt ein Anspruch auf Erstattung vor, lädt der DRSF Verbraucher entweder in den digitalen oder den postalischen Erstattungsprozess ein. Sollten die Verbraucherdaten nicht zugeordnet werden können, kommt der DRSF per E-Mail auf die Betroffenen zu, um weitere Daten von Ihnen abzufragen. In jedem Fall informiert der DRSF die Verbraucher über die weiteren Prozessschritte.

Benötigte Unterlagen

Für den Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Sicherungsschein des DRSF
  • Buchungsbestätigung
  • Nachweise erfolgter Zahlungen
  • Ggf. Vollmachtserklärung von Mitreisenden

Diese müssen erfasst oder hochgeladen werden.
Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Hinweis: Der Sicherungsschein ist am Ende der Buchungsbestätigung angehängt. Buchungsbestätigung und Sicherungsschein sind in der Regel ein einziges Dokument. Verbraucher können daher in beiden Feldern die Buchungsbestätigung hochladen. Beispiele für Buchungsbestätigungen inkl. Sicherungsscheine finden Sie hier von FTI und hier von BigXtra.

Ihren Antrag auf Erstattung sowie alle benötigten Unterlagen können Sie entweder online oder postalisch einreichen. Im digitalen Prozess können alle Dokumente über ein Online-Portal hochgeladen werden. Im postalischen Prozess müssen die Dokumente an folgende Adresse geschickt werden:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Der DRSF kontaktiert alle Betroffenen so schnell wie möglich. Mehr als 180.000 Anspruchsberechtigte wurden bereits zum Erstattungsprozess eingeladen. Teilweise liegen dem DRSF jedoch weiterhin nicht alle benötigten Kontaktdaten vor, insbesondere von Betroffenen aus dem Ausland. Um auch hier Abhilfe zu schaffen, werden Reisebüros aktuell aufgefordert Adressdaten von Verbrauchern in einem bereitgestellten Portal an FTI zu übertragen. Seit November steht außerdem ein offenes Portal für Verbraucher, die bisher keinen Antrag stellen konnten, zur Verfügung. Hier können sich Verbraucher für den Erstattungsprozess registrieren. Dieses Portal ist unter: registrierung.drsf.reise aufrufbar. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen postalischen Erstattungsantrag einzureichen. Falls Sie den Antrag ebenfalls postalisch abwickeln möchten, können Sie sich an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 wenden.

Die von der Insolvenz betroffenen Unternehmen, also die FTI Touristik GmbH und die BigXtra Touristik GmbH, haben dem DRSF die Buchungsdaten übermittelt. Teilweise liegen dem DRSF trotzdem noch nicht alle Kontaktdaten vor, weil diese auch bei FTI und BigXtra nicht verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für Betroffene, die über Agenturen im Ausland gebucht haben. Um auch hier Abhilfe zu schaffen, wurden Reisebüros aufgefordert Adressdaten von Verbrauchern in einem bereitgestellten Portal an FTI zu übertragen. Seit November steht außerdem ein offenes Portal für Verbraucher, die bisher keinen Antrag stellen konnten, zur Verfügung. Hier können sich Verbraucher für den Erstattungsprozess registrieren. Dieses Portal ist unter: registrierung.drsf.reise aufrufbar. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen postalischen Erstattungsantrag einzureichen. Falls Sie den Antrag ebenfalls postalisch abwickeln möchten, können Sie sich an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 wenden.

Die Vollmachtserklärung Ihrer Mitreisenden können Sie im Abschnitt 3.3 hochladen. Falls sie mehrere Erklärungen hochladen möchten, können Sie dies in Abschnitt 7 tun. Dort gibt es weitere Felder zum Upload von Dokumenten. Sie können aber auch ein Foto von beiden Erklärungen machen, oder zwei Dateien zu einer zusammenführen.

Die Vollmachtserklärung hängt Ihrer Einladungs-Email zum Erstattungsprozess an. Außerdem finden Sie sie hier zum Download.

Ja, Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Falls Sie den Antrag postalisch abwickeln möchten, können Sie sich an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 wenden.

Sollten Sie eine Reise bei der FTI Group gebucht und einen Sicherungsschein vorliegen haben, behält dieser seine Gültigkeit bis zur Auszahlung ihres Erstattungsbetrags. Auf dem Sicherungsschein ist der Zeitraum vom 01.11.23 bis zum 31.10.24 aufgeführt. Das bedeutet nicht, dass der Sicherungsschein nach dem 31.10.24 seine Gültigkeit verliert. In diesem Zeitraum müssen Reisende nur ihre Buchung vorgenommen haben. Auch nach dem 31.10.24 werden Erstattungsanträge angenommen, bearbeitet und Auszahlungen getätigt.

Der Sicherungsschein wurde für eine Reise ausgestellt, die zwischen dem 01.11.23 und dem 31.10.24 gebucht wurde. Er behält auch nach diesem Zeitraum seine Gültigkeit. Der 31.10.24 ist kein Enddatum für den Erstattungsprozess. Dieser steht in keiner Verbindung zu dem genannten Zeitraum.

Technische Fragen zum Erstattungsprozess

Wir sind bemüht, alle Betroffenen so schnell wie möglich zu kontaktieren. Der DRSF hat bisher mehr als 180.000 Anspruchsberechtigte per E-Mail zum Prozess eingeladen. Etwa 125.000 von Ihnen haben ihren Antrag eingereicht, und der Großteil von ihnen wurde bereits bearbeitet oder befindet sich in Bearbeitung. Aufgrund der hohen Anzahl der Geschädigten und der Komplexität der Buchungsdaten zu etwa 100 Destinationen kann die Bearbeitung eine längere Zeitspanne in Anspruch nehmen.

Die Begrenzung auf 90 Minuten erfolgt aufgrund technischer Standards und Sicherheitserwägungen. Der Vorgang des Ausfüllens sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Um alle Sicherheitsstandards zu gewährleisten, wird man nach einer Dauer von 90 Minuten automatisch ausgeloggt. Sie können den Prozess allerdings jederzeit neu starten. Wir empfehlen Ihnen, die Anweisungen auf der Startseite des Prozesses in Ruhe durchzulesen. Legen Sie sich alle benötigten Dokumente bereit, bevor Sie den Prozess starten.

Um Daten wie das Buchungsdatum Ihrer Reise im Online-Formular zu erfassen, bitten wir Sie, in das Eingabefeld zu klicken. Es öffnet sich eine Kalenderansicht. Sie können die Pfeile (hoch oder runter) dafür nutzen, oder in die voreingestellte Jahreszahl klicken und diese überschreiben. Danach können Sie den Monat angeben. Wählen Sie aus der Liste den richtigen Monat aus oder nutzen Sie die Pfeile (links, rechts) dafür. Sobald der Monat ausgewählt ist, können Sie den Tag im Kalenderblatt bestimmen.

Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum der Link in Ihrer E-Mail nicht klickbar ist.
Wenn die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist, kann es sein, dass Links aus Sicherheitsgründen deaktiviert sind. Überprüfen Sie bitte, ob die E-Mail im Spam-Ordner ist, und verschieben Sie sie gegebenenfalls in Ihren Posteingang. Viele E-Mail-Programme aktivieren dann die Links automatisch.
Es könnte auch an den Einstellungen Ihres Browsers liegen. Manche Browser oder E-Mail-Programme haben Sicherheitsfunktionen, die das Anklicken von Links blockieren. Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers und stellen Sie sicher, dass das Anklicken von Links erlaubt ist.

Wenn Sie den Erstattungsantrag mit einem mobilen Gerät einreichen möchten, achten Sie bitte darauf, dass sich Ihr mobiles Gerät vor dem Absenden des Antrags im Querformat befindet. In dieser Ausrichtung sollte der “Senden”-Button sichtbar sein und Sie können den Antrag problemlos abschicken.

Dokumente können bis zu einer Dateigröße von 50 Megabyte in das Portal hochgeladen werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Gesamtgröße Ihrer Dateien die 50 Megabyte Grenze nicht überschreitet.
Komprimieren Sie die Dateien dazu gegebenenfalls. Nutzen Sie ein Komprimierungstool, um die Dateigröße zu reduzieren. Viele kostenlose Programme und Online-Dienste können Ihnen dabei helfen, PDF- oder Bilddateien zu komprimieren. Außerdem hilft es überflüssige oder leere Seiten aus Ihren Dokumenten zu entfernen, um die Dateigröße zu verringern.

Wenn Sie die E-Mail zur Antragstellung nicht mehr finden, können Sie eine neue anfordern. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch bei unserer Servicehotline unter: +49 (0)30 78954770. Wir senden Ihnen im Nachgang einen neuen Zugang zu.

Das bedeutet, dass jeder eingegangene Antrag einzeln und sorgfältig überprüft wird – alle Dokumente und Belege werden ordentlich gecheckt und mit der Buchung verglichen. Dieser Prüfungsprozess nimmt etwas Zeit in Anspruch.  Unser Ziel ist es, alle berechtigten Ansprüche schnellstmöglich zu bedienen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass keine unberechtigten Auszahlungen erfolgen.

Überprüfen Sie zunächst die eingegebene Buchungsnummer Zeichen für Zeichen.  

Die Buchungsnummer finden Sie am Anfang Ihrer Buchungsbestätigung. Prüfen Sie, welche Nummer aus Ihren Dokumenten Sie eingeben müssen: Wenn Sie eine Reise bei BigXtra gebucht hatten, wird die Buchungsnummer mit sieben Stellen benötigt. Am Ende der Nummer ist noch eine Versionsnummer wie folgt angehängt: “1234567/1”.
Der Schrägstrich und die Zahl danach sind nicht Teil der Buchungsnummer.  

Wenn Sie eine Reise bei FTI gebucht hatten, geben Sie bitte die fünfstellige Buchungsnummer und die achtstellige Nummer des Toma-Vorgangs ein. Sollte Ihre Buchungsnummer eine Null “0” oder ein großes “O” beinhalten, prüfen Sie bitte beide Eingabemöglichkeiten.

Beispiele für Buchungsbestätigungen inkl. Buchungs- oder Toma-Vorgangsnummer finden Sie hier von FTI und hier von BigXtra.

Sie können den Prozess noch zweimal selbst neu starten. Geben Sie dafür einfach noch einmal den vorliegenden PIN-Code ein. Dann erhalten Sie automatisch einen neuen Link. Behalten Sie auch Ihren E-Mail-Spam-Ordner im Blick, falls die E-Mail dort landet. Bitte beachten Sie, dass jeder Link immer nur 24 Stunden aktiv ist. Führen Sie diesen Prozess also am besten dann aus, wenn Sie Zeit haben, den Link in Ihrem Postfach direkt anzuklicken, um den Erstattungsprozess zu starten.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Service-Hotline des DRSF, unter: +49 (0)30 78954770. Falls Sie eine neue Mobilfunknummer haben, aber Ihre bei der Buchung verwendete Nummer noch kennen, können Sie Ihre neue Nummer freischalten lassen. Unsere Mitarbeitenden führen Sie durch einen Prozess, um Ihre neue Mobilfunknummer freizuschalten. Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Link zum Online-Portal, wo Sie Ihren Erstattungsprozess starten können. Wenn das nicht möglich ist, weil die Nummer, die Sie bei der Buchung verwendet haben, nicht bekannt ist, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt postalisch angeschrieben und erhalten die Möglichkeit, sich in einem gesonderten Prozess anzumelden. Dafür erhalten Sie eine PIN per Brief, die Sie zur Freischaltung des Erstattungsprozesses nutzen können. Dieser Schritt ist nötig, um Ihre Identität zu überprüfen und Betrug zu verhindern.

Der postalische Erstattungsprozess

Sie können einen postalischen Erstattungsantrag über unsere Service-Hotline beantragen. Wählen Sie dafür die +49 (0)30 78954770. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf und leiten den Prozess in die Wege. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten.

Für den postalischen Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Ihr ausgefüllter Erstattungsantrag
  • Ihre Buchungsbestätigung
  • Nachweise über von Ihnen geleistete Zahlungen
  • Falls mehrere Personen gereist sind, legen Sie bitte das beiliegende Formular „Erklärungen zum Erstattungsantrag“ bei. Es muss von allen Reisenden unterschrieben sein, um die Erstattung zu ermöglichen.
  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie Ihres Reisepasses inkl. gültiger Meldebescheinigung.
  • Bei Namensänderung: entsprechende Nachweise

Diese müssen postalisch an folgende Adresse zurückgeschickt werden:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an folgende Adresse:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Sollten Sie bisher noch keine Information vom DRSF erhalten haben und möchten in den postalischen Erstattungsprozess aufgenommen werden, wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline, unter: +49 (0)30 78954770. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf und leiten den Prozess in die Wege. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten. Wenn Sie dies bereits getan haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen – der DRSF kommt auf alle erstattungsberechtigten Reisenden zu und meldet sich per Post bei ihnen. Aufgrund der hohen Anzahl der Geschädigten kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Nach dem Versand Ihrer Dokumente überprüfen wir Ihre Angaben. Sollten Informationen fehlen, erhalten Sie von uns einen weiteren Brief mit der Bitte, diese Informationen nachzureichen. Sollten alle Daten vollständig sein und ein Erstattungsanspruch vorliegen, melden wir uns ebenfalls bei Ihnen per Post und leiten die Rückzahlung ein. Falls Sie keinen Anspruch auf Erstattung haben, informieren wir Sie darüber.

Ja, wir werden Ihre Dokumente und Angaben überprüfen – liegt ein Erstattungsanspruch vor, nehmen wir Sie anschließend in den postalischen Prozess auf. Sie brauchen in der Zwischenzeit nichts zu unternehmen, wir melden uns mit Informationen zu den weiteren Schritten bei Ihnen.

Der Erstattungsprozess für Leistungserbringer

Leistungserbringer sind beispielsweise Hotels oder Transportunternehmen, die in den ersten Wochen nach Insolvenzantragstellung Reisende der FTI oder BigXtra in den Urlaubsdestinationen beherbergt oder transportiert haben.

Von einem Großteil der anspruchsberechtigten Leistungserbringern liegen die erforderlichen Informationen für eine Rückerstattung vor. Diese Gruppe wird aktuell vom DRSF angesprochen, um den Rückzahlungsprozess zu starten. Der Erstattungsantrag kann anschließend über ein Online-Portal eingereicht werden. Alle anderen Leistungserbringer erhalten in Kürze die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen.

Für den Erstattungsprozess gibt es ein Online-Portal, über das die Leistungserbringer ihren Antrag stellen können. In diesem Portal haben betroffene Leistungserbringer die Möglichkeit, Rückzahlungen für mehrere Leistungen zu beantragen. Der DRSF prüft die Anträge anschließend.

Für den Erstattungsprozess für Leistungserbringer werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständig ausgefüllte Forderungsliste(n) – je nach Leistungserbringung werden unterschiedliche Informationen von Ihnen benötigt. Daher stellen wir Ihnen Vorlagen zur Verfügung – bitte nutzen Sie nur diese Vorlagen und keine eigenen Listen
  • Unterlagen zur Prüfung einer bestehenden Vollmacht für die Antragsstellung (z. B. Auszug aus einem lokalen Handelsregister)
  • Aktuelle Bankbestätigung zum Auszahlungskonto
  • Unterlagen zur Prüfung der generellen Anspruchsberechtigung des Unternehmens (z. B. ursprünglicher Vertrag mit FTI/BigXtra oder einem Vermittler, Betreiberlizenz)


Diese müssen erfasst oder hochgeladen werden. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Nach erfolgreichem Einreichen des Erstattungsantrages erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einer Antragsnummer.

Der DRSF wird allen Leistungserbringern eine Zugangsmöglichkeit zum Erstattungsprozess bereitstellen. Wir bitten um ein wenig Geduld in diesem Prozess.

Allgemeine Informationen zur Insolvenz und Absicherung​

Der DRSF sichert gemäß seines gesetzlichen Auftrages Pauschalreisen und sogenannte verbundene Reiseleistungen ab. Alle bei der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH gebuchten Leistungen dieser Art sind also abgesichert.

Pauschalreisen werden von Reiseanbietern angeboten, die mehrere unterschiedliche Leistungen zu einem Paket schnüren (z. B. Hotel, Flug, Transfer, Reiseleitung) und dieses Paket dann zu einem Gesamtpreis verkaufen. Bereits wenn zwei Hauptleistungen (z. B. Hotel und Flug) als Paket angeboten werden, handelt es sich um eine Pauschalreise. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei Ihrer Reise um eine Pauschalreise handelt, kontaktieren Sie bitte die eigens eingerichtete Servicenummer des DRSF unter +49 (0)30 78954770.

Verbundene Reiseleistungen sind in § 651w BGB definiert. Sie liegen in folgenden Fällen vor:

1.) Ihnen werden für den Zweck derselben Reise mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) in zwei separaten Verträgen mit zwei unterschiedlichen Unternehmern (z. B. Fluglinie und Hotel) und separater Bezahlung vermittelt. Wichtig dabei ist: Sie wählen diese Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle des Vermittlers (z. B. im Reisebüro oder einem Buchungsportal) im Rahmen desselben Buchungsvorgangs aus, bevor Sie sich zur Zahlung verpflichten.

2.) Ein Unternehmer hat mit Ihnen einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen (z. B. einen Flug) oder Ihnen einen solchen Vertrag vermittelt und vermittelt mindestens einen (weiteren) Vertrag mit einem anderen Unternehmer (z. B. einem Mietwagenanbieter oder Hotel) über eine andere Art von Reiseleistung und dieser weitere Vertrag wird spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen.

Verbundene Reiseleistungen sind vom DRSF nur in bestimmten Fällen abgesichert. Diese ergeben sich aus § 651w Absatz 3 BGB:

  • So geht es bei der Absicherung nur um die Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers verbundener Reiseleistungen, in diesem Fall also der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH.
  • Bei von der FTI Touristik GmbH oder BigXtra Touristik GmbH vermittelten verbundenen Reiseleistungen beachten Sie bitte Folgendes:
  • Schuldet Ihnen die FTI Touristik GmbH oder die BigXtra Touristik GmbH die Beförderung? Wenn ja, dann sind Ihre Rückreise und Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückreise durch den DRSF abgesichert.
  • Hat die FTI Touristik GmbH oder die BigXtra Touristik GmbH von Ihnen Vorauszahlungen für verbundene Reiseleistungen erhalten? Wenn ja, dann sind diese durch den DRSF abgesichert. Diese Absicherung gilt aber natürlich nur für Reiseleistungen, die ausgefallen sind.

Wenn die anderen Unternehmer ihr Entgelt von der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH nicht erhalten haben, werden sie womöglich dieses Entgelt von Ihnen fordern. Dann werden Sie zweimal zur Zahlung gebeten. Auch in diesem Fall sind Sie durch den DRSF abgesichert.

Der Erstattungsprozess ist im vollen Gange. Aufgrund der hohen Zahl der anspruchsberechtigten Reisenden und der komplexen Datenlage bitten wir Reisende um etwas Geduld. Wir streben an, bis zum Herbst den Großteil der Erstattungen geleistet zu haben. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihre Erstattung noch nicht dabei sein sollte. Jeder berechtigte Erstattungsanspruch wird bei Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

Mehr als 180.000 anspruchsberechtigte Verbraucher haben vom DRSF eine E-Mail erhalten, um den Erstattungsantrag über ein Online-Tool einreichen zu können. Mehr als 125.000 von ihnen haben ihren Antrag auch bereits gestellt. Teilweise liegen dem DRSF allerdings noch nicht alle Kontaktdaten vor, insbesondere von Betroffenen aus dem Ausland. Um auch hier Abhilfe zu schaffen, wird in Kürze ein spezielles Portal für Agenturen die Datenübermittlung an FTI erleichtern, und ab November wird ein offenes Portal für Verbraucher verfügbar sein, die bisher keinen Antrag stellen konnten. Zudem wird eine postalische Antragsmöglichkeit eingeführt, um allen Anspruchsberechtigten die Erstattung zu gewährleisten.

Prinzipiell erstattet der DRSF auch privat geleistete Nachzahlungen, wenn Pauschalreisende damit Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern wie z. B. Hoteliers nachkommen, für die ein Reiseveranstalter nicht bezahlt hat. Wichtig ist, dass Sie die Zahlungen mit den Belegen nachweisen können. Dafür ist in jedem Einzelfall eine Prüfung notwendig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine pauschalen Garantien für privat geleistete Nachzahlungen in beliebiger Höhe abgeben können.

Soweit Zahlung bereits von einer Versicherung, einem Zahlungsdienstleister oder einer sonstigen Stelle erstattet wurde, besteht kein Anspruch mehr gegenüber dem DRSF.

Beachten Sie bitte:

  • Nur tatsächlich geleistete Zahlungen sind abgesichert.
  • Zahlungen dürfen nicht doppelt erstattet werden. Rückzahlungen von Dritten müssen bei einem Rückerstattungsantrag beim DRSF daher angegeben werden, um Doppelerstattungen zu vermeiden.

Für Verbraucher, die Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra GmbH gebucht haben, ist es sinnvoller, einen Erstattungsantrag beim DRSF zu stellen. Der DRSF schützt Pauschalreisende und wird allen Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Beträge erstatten. Das Erstattungsverfahren wurde bereits gestartet, und die Auszahlungen laufen. Die Erstattung durch den DRSF ist somit für Pauschalreisende sicherer und schneller. Verbraucher können aus der Insolvenzmasse bestenfalls eine geringe Rückzahlung erwarten und das Verfahren wird einige Jahre dauern.

Die Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren kann sinnvoll sein, wenn der DRSF nicht den gesamten Betrag Ihrer Forderung erstattet. Dies kann auch bei Pauschalreisen der Fall sein, wenn etwa direkt im Urlaubsgebiet einzelne Leistungen wie Ausflüge zusätzlich gebucht wurden oder eine Reiserücktrittsversicherung erworben wurde. Darüber hinaus können Kunden, die ausschließlich Einzelleistungen bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra GmbH gebucht haben, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie auf der Website fti-inso.de.

Nein. Forderungen können während der gesamten Verfahrensdauer angemeldet werden. Nach Angaben des Insolvenzverwalters wird dies ohne zusätzliche Gebühren voraussichtlich bis Ende 2025 problemlos möglich sein, da erst dann der erste Prüfungstermin im Insolvenzverfahren stattfinden soll. Für nach diesem Termin, also ab 2026 angemeldete Forderungen, wird allerdings voraussichtlich eine Nachmeldegebühr anfallen. Daher empfiehlt es sich, etwaige vom DRSF nicht abgesicherte Teilbeträge unverzüglich nach der endgültigen Abrechnung des DRSF zur Insolvenztabelle anzumelden.

Auswirkungen auf Buchungen und Reisen

Nein, bei Einzelleistungen wie z. B. einer einzelnen Hotelbuchung handelt es sich nicht um eine über den DRSF abgesicherte Pauschalreise.

Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.

Einzelleistungen, die nicht in Verbindung mit einer Pauschalreise gebucht wurden, fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds ist für Reisen zuständig, die von Unternehmen verkauft wurden, die vom DRSF abgesichert waren. Die Nationalität der Pauschalreisenden spielt dabei keine Rolle. Pauschalreisen, die bei Unternehmen der FTI Group gebucht wurden, für die beim DRSF ein Absicherungsvertrag bestand und für die ein Reisesicherungsschein vorliegt, sind abgesichert. Für Reisen, die über die FTI Schweiz verkauft wurden, gilt das nicht. Hier sind die jeweiligen lokalen Absicherer/Versicherer zuständig.

Der DRSF erstattet den gezahlten Reisepreis nach Maßgabe des § 651r Absatz 1 BGB. Für darüber hinausausgehende Erstattungszusagen des Kundendienstes der FTI Group haftet der DRSF nicht.