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FAQ ("Häufig gestellte Fragen")

zur Insolvenz der FTI Group

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Insolvenzen von Unternehmen der FTI Group („FAQ“)

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend aufgelisteten Fragen und Antworten dienen der Orientierung. Sie stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. Sie richten sich an Reisende, die eine Pauschalreise oder sog. verbundene Reiseleistungen (gemäß § 651w Abs. 3 BGB) bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH gebucht und zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht angetreten oder noch nicht abgeschlossen haben.

Erstattungen und Rückzahlungen

Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Reisenden schnell die ihnen zustehende Erstattung auszahlen. Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und sicher vonstatten geht. Von einem großen Teil der Pauschalreisenden liegen die dazu erforderlichen Informationen für eine Rückerstattung vor. Diese Personengruppe wird aktuell vom DRSF angesprochen, um den Rückzahlungsprozess zu starten. Der Erstattungsantrag kann anschließend über ein Online-Tool eingereicht werden.
Alle anderen Personen erhalten die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Betroffene werden dafür vom DRSF auf dem Postweg kontaktiert.

Der DRSF arbeitet konzentriert daran, die Erstattungen abzuarbeiten. Aufgrund der hohen Anzahl der Geschädigten und der Komplexität der Buchungsdaten kann dies eine längere Zeitspanne in Anspruch nehmen. Seien Sie versichert, dass alle berechtigten Ansprüche schnellstmöglich ausgezahlt werden.

Der Erstattungsprozess wurde am 8. August 2024 gestartet. Alle anspruchsberechtigten Reisende werden vom DRSF aktiv kontaktiert, entweder über E-Mail, falls die erforderlichen Kontaktdaten vorliegen, ansonsten auf dem Postweg. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Personen, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht zur Verfügung gestellt wurden, erhalten die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Betroffene werden dafür vom DRSF aktuell auf dem Postweg kontaktiert. Die Eingabe der erforderlichen Angaben ist anschließend direkt über ein Online-Formular auf der Website des DRSF möglich. Bei einigen Verbrauchern liegen dem DRSF keinerlei Kontaktdaten zur Verfügung, an einer Lösung wird zurzeit gearbeitet.

Der DRSF prüft die eingegangenen Daten sorgfältig. Aufgrund der Datenmenge und der Komplexität der Informationen wird dieser Prozess eine Weile andauern. Sollten sich Rückfragen zu den angegebenen Informationen ergeben, wird der DRSF auf betroffene Verbraucher zugehen. Wir versichern allen anspruchsberechtigten Verbrauchern, den Rückzahlungsprozess so schnell wie möglich abzuschließen. Erste Rückzahlungen können schon in Kürze erfolgen.

Zahlungen dürfen nicht doppelt erstattet werden. Wer eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung gebucht hat und dafür eine vollständige Erstattung durch den DRSF erhält, kann daher keine Ansprüche mehr im Insolvenzverfahren geltend machen. Nur Anzahlungen für Reiseleistungen, die nicht vom DRSF erstattet werden, können zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Nein, wir überweisen die Rückzahlung dann auf das ausländische Konto, das Sie angeben. Sie erhalten Ihr Geld auch in diesem Fall schnellstmöglich zurück.

Es ist nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, um Ihren Anspruch auf Erstattung geltend zu machen. Der DRSF wird alle berechtigten Ansprüche auf jeden Fall bearbeiten und auszahlen. Unsere Prozesse sind darauf ausgelegt, alle Anträge sorgfältig und fair zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass nicht zweifelsfrei feststeht, dass die Anwaltskosten im Rahmen des Erstattungsprozesses übernommen werden. Daher empfehlen wir, zunächst abzuwarten, bis wir Ihren Antrag bearbeitet haben, und sich bei Fragen an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 zu wenden.

Benötigte Unterlagen

Für den Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Sicherungsschein des DRSF
  • Buchungsbestätigung
  • Nachweise erfolgter Zahlungen
  • Ggf. Vollmachtserklärung von Mitreisenden

Diese müssen erfasst oder hochgeladen werden.
Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Hinweis: Der Sicherungsschein ist am Ende der Buchungsbestätigung angehängt. Buchungsbestätigung und Sicherungsschein sind in der Regel ein einziges Dokument. Verbraucher können daher in beiden Feldern die Buchungsbestätigung hochladen. Beispiele für Buchungsbestätigungen inkl. Sicherungsscheine finden Sie hier von FTI und hier von BigXtra.

Ihren Antrag auf Erstattung sowie alle benötigten Unterlagen können Sie online einreichen. Aktuell können wir Ihre Identität nur über Dateneingaben im Online-Formular überprüfen. Bitte sehen Sie also davon ab, uns Dokumente in gedruckter Form zukommen zu lassen. Das Ausfüllen des Onlineformulars gewährleistet die schnellste Bearbeitung.

Der DRSF wird alle Betroffenen so schnell wie möglich kontaktieren. Aufgrund der hohen Anzahl der Geschädigten kann dies eine längere Zeitspanne in Anspruch nehmen. Verbraucher sollten außerdem beachten, dass dem DRSF möglicherweise noch nicht genügend Kontaktinformationen vorliegen, um sie schon im ersten Schritt zum Erstattungsprozess einzuladen. In diesem Fall erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Daten zu vervollständigen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld – wir kommen auf alle anspruchsberechtigten Pauschalreisenden zu.

Die von der Insolvenz betroffenen Unternehmen, also die FTI Touristik GmbH und die BigXtra Touristik GmbH, haben dem DRSF die Buchungsdaten übermittelt. In Fällen, wo die benötigten Kontaktdaten bisher nicht vorliegen, kontaktiert der DRSF Verbraucher aktuell auf dem Postweg.

Die Vollmachtserklärung Ihrer Mitreisenden können Sie im Abschnitt 3.3 hochladen. Falls sie mehrere Erklärungen hochladen möchten, können Sie dies in Abschnitt 7 tun. Dort gibt es weitere Felder zum Upload von Dokumenten. Sie können aber auch ein Foto von beiden Erklärungen machen, oder zwei Dateien zu einer zusammenführen.

Nein, aktuell werden nur Anträge bearbeitet, die digital übermittelt werden. Daher bitten wir Sie, zum jetzigen Zeitpunkt, Unterlagen nur digital und nicht postalisch einzureichen. Aktuell können wir Ihre Identität nur über Dateneingaben im Onlineformular überprüfen. Das Ausfüllen des Online-Formulars gewährleistet die schnellste Bearbeitung. Wir arbeiten aber gerade an einer Lösung, um zukünftig auch postalisch-eingegangene Anträge bearbeiten zu können.

Technische Fragen zum Erstattungsprozess

Wir sind bemüht, alle Betroffenen so schnell wie möglich zu kontaktieren. Eine bestimmte Reihenfolge wurde nicht festgelegt. Aufgrund der hohen Anzahl der Geschädigten und der Komplexität der Buchungsdaten zu etwa 100 Destinationen kann dies eine längere Zeitspanne in Anspruch nehmen.

Der DRSF prüft die eingegangenen Daten sorgfältig. Aufgrund der Datenmenge und der Komplexität der Informationen wird dieser Prozess eine Weile andauern. Sollten sich Rückfragen zu den angegebenen Informationen ergeben, wird der DRSF auf betroffene Verbraucher zugehen. Wir versichern allen anspruchsberechtigten Verbrauchern, den Rückzahlungsprozess so schnell wie möglich abzuschließen. Erste Rückzahlungen können schon in Kürze erfolgen.

Die Begrenzung auf 90 Minuten erfolgt aufgrund technischer Standards und Sicherheitserwägungen. Der Vorgang des Ausfüllens sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Um alle Sicherheitsstandards zu gewährleisten, wird man nach einer Dauer von 90 Minuten automatisch ausgeloggt. Sie können den Prozess allerdings jederzeit neu starten. Wir empfehlen Ihnen, die Anweisungen auf der Startseite des Prozesses in Ruhe durchzulesen. Legen Sie sich alle benötigten Dokumente bereit, bevor Sie den Prozess starten.

Um Daten wie das Buchungsdatum Ihrer Reise im Online-Formular zu erfassen, bitten wir Sie, in das Eingabefeld zu klicken. Es öffnet sich eine Kalenderansicht. Sie können die Pfeile (hoch oder runter) dafür nutzen, oder in die voreingestellte Jahreszahl klicken und diese überschreiben. Danach können Sie den Monat angeben. Wählen Sie aus der Liste den richtigen Monat aus oder nutzen Sie die Pfeile (links, rechts) dafür. Sobald der Monat ausgewählt ist, können Sie den Tag im Kalenderblatt bestimmen.

Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum der Link in Ihrer E-Mail nicht klickbar ist.
Wenn die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist, kann es sein, dass Links aus Sicherheitsgründen deaktiviert sind. Überprüfen Sie bitte, ob die E-Mail im Spam-Ordner ist, und verschieben Sie sie gegebenenfalls in Ihren Posteingang. Viele E-Mail-Programme aktivieren dann die Links automatisch.
Es könnte auch an den Einstellungen Ihres Browsers liegen. Manche Browser oder E-Mail-Programme haben Sicherheitsfunktionen, die das Anklicken von Links blockieren. Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers und stellen Sie sicher, dass das Anklicken von Links erlaubt ist.

Wenn Sie den Erstattungsantrag mit einem mobilen Gerät einreichen möchten, achten Sie bitte darauf, dass sich Ihr mobiles Gerät vor dem Absenden des Antrags im Querformat befindet. In dieser Ausrichtung sollte der “Senden”-Button sichtbar sein und Sie können den Antrag problemlos abschicken.

Dokumente können bis zu einer Dateigröße von 50 Megabyte in das Portal hochgeladen werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Gesamtgröße Ihrer Dateien die 50 Megabyte Grenze nicht überschreitet.
Komprimieren Sie die Dateien dazu gegebenenfalls. Nutzen Sie ein Komprimierungstool, um die Dateigröße zu reduzieren. Viele kostenlose Programme und Online-Dienste können Ihnen dabei helfen, PDF- oder Bilddateien zu komprimieren. Außerdem hilft es überflüssige oder leere Seiten aus Ihren Dokumenten zu entfernen, um die Dateigröße zu verringern.

Wenn Sie die E-Mail zur Antragstellung nicht mehr finden, können Sie eine neue anfordern. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch bei unserer Servicehotline unter: +49 (0)30 78954770. Wir senden Ihnen im Nachgang einen neuen Zugang zu.

Das bedeutet, dass jeder eingegangene Antrag einzeln und sorgfältig überprüft wird – alle Dokumente und Belege werden ordentlich gecheckt und mit der Buchung verglichen. Dieser Prüfungsprozess nimmt etwas Zeit in Anspruch.  Unser Ziel ist es, alle berechtigten Ansprüche schnellstmöglich zu bedienen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass keine unberechtigten Auszahlungen erfolgen.

Überprüfen Sie zunächst die eingegebene Buchungsnummer Zeichen für Zeichen.

Die Buchungsnummer finden Sie am Anfang Ihrer Buchungsbestätigung. Prüfen Sie, welche Nummer aus Ihren Dokumenten Sie eingeben müssen: Wenn Sie eine Reise bei BigXtra gebucht hatten, wird die Buchungsnummer mit 7 Stellen benötigt. Am Ende der Nummer ist noch eine Versionsnummer wie folgt angehängt: 1234567/1. Der Schrägstrich und die Zahl danach sind nicht Teil der Buchungsnummer. Wenn Sie eine Reise bei FTI gebucht hatten, müssen Sie die Nummer des Toma-Vorgangs eingeben. Diese Nummer hat 8 Stellen. Sollte Ihre Buchungsnummer eine Null „0” oder ein großes „O” beinhalten, prüfen Sie bitte beide Eingabemöglichkeiten.

Beispiele für Buchungsbestätigungen inkl. Buchungs- oder Toma-Vorgangsnummer finden Sie hier von FTI und hier von BigXtra.

Allgemeine Informationen zur Insolvenz und Absicherung​

Der DRSF sichert gemäß seines gesetzlichen Auftrages Pauschalreisen und sogenannte verbundene Reiseleistungen ab. Alle bei der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH gebuchten Leistungen dieser Art sind also abgesichert.

Pauschalreisen werden von Reiseanbietern angeboten, die mehrere unterschiedliche Leistungen zu einem Paket schnüren (z. B. Hotel, Flug, Transfer, Reiseleitung) und dieses Paket dann zu einem Gesamtpreis verkaufen. Bereits wenn zwei Hauptleistungen (z. B. Hotel und Flug) als Paket angeboten werden, handelt es sich um eine Pauschalreise. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei Ihrer Reise um eine Pauschalreise handelt, kontaktieren Sie bitte die eigens eingerichtete Servicenummer des DRSF unter +49 (0)30 78954770.

Verbundene Reiseleistungen sind in § 651w BGB definiert. Sie liegen in folgenden Fällen vor:

1.) Ihnen werden für den Zweck derselben Reise mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) in zwei separaten Verträgen mit zwei unterschiedlichen Unternehmern (z. B. Fluglinie und Hotel) und separater Bezahlung vermittelt. Wichtig dabei ist: Sie wählen diese Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle des Vermittlers (z. B. im Reisebüro oder einem Buchungsportal) im Rahmen desselben Buchungsvorgangs aus, bevor Sie sich zur Zahlung verpflichten.

2.) Ein Unternehmer hat mit Ihnen einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen (z. B. einen Flug) oder Ihnen einen solchen Vertrag vermittelt und vermittelt mindestens einen (weiteren) Vertrag mit einem anderen Unternehmer (z. B. einem Mietwagenanbieter oder Hotel) über eine andere Art von Reiseleistung und dieser weitere Vertrag wird spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen.

Verbundene Reiseleistungen sind vom DRSF nur in bestimmten Fällen abgesichert. Diese ergeben sich aus § 651w Absatz 3 BGB:

  • So geht es bei der Absicherung nur um die Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers verbundener Reiseleistungen, in diesem Fall also der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH.
  • Bei von der FTI Touristik GmbH oder BigXtra Touristik GmbH vermittelten verbundenen Reiseleistungen beachten Sie bitte Folgendes:
  • Schuldet Ihnen die FTI Touristik GmbH oder die BigXtra Touristik GmbH die Beförderung? Wenn ja, dann sind Ihre Rückreise und Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückreise durch den DRSF abgesichert.
  • Hat die FTI Touristik GmbH oder die BigXtra Touristik GmbH von Ihnen Vorauszahlungen für verbundene Reiseleistungen erhalten? Wenn ja, dann sind diese durch den DRSF abgesichert. Diese Absicherung gilt aber natürlich nur für Reiseleistungen, die ausgefallen sind.

Wenn die anderen Unternehmer ihr Entgelt von der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH nicht erhalten haben, werden sie womöglich dieses Entgelt von Ihnen fordern. Dann werden Sie zweimal zur Zahlung gebeten. Auch in diesem Fall sind Sie durch den DRSF abgesichert.

Wir haben den Erstattungsprozess nun gestartet. Aufgrund der hohen Zahl der anspruchsberechtigten Reisenden und der komplexen Datenlage bitten wir Reisende um etwas Geduld. Wir streben an, bis zum Herbst den Großteil der Erstattungen geleistet zu haben. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihre Erstattung noch nicht dabei sein sollte. Jeder berechtigte Erstattungsanspruch wird bei Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

Auf Basis der durch die insolventen Unternehmen übermittelten Buchungs- und Reisedaten wurde der Erstattungsprozess in den vergangenen Wochen vorbereitet. Von einem großen Teil der Pauschalreisenden liegen die erforderlichen Informationen vor. Diese Reisenden haben bereits vom DRSF eine E-Mail erhalten, um den Erstattungsantrag über ein Online-Tool einreichen zu können.

Alle anderen Personen erhalten die Möglichkeit, ihren Erstattungsantrag in einem gesonderten Verfahren zu stellen. Weitere Betroffene werden dafür vom DRSF aktuell auf dem Postweg kontaktiert.

Prinzipiell erstattet der DRSF auch privat geleistete Nachzahlungen, wenn Pauschalreisende damit Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern wie z. B. Hoteliers nachkommen, für die ein Reiseveranstalter nicht bezahlt hat. Wichtig ist, dass Sie die Zahlungen mit den Belegen nachweisen können. Dafür ist in jedem Einzelfall eine Prüfung notwendig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine pauschalen Garantien für privat geleistete Nachzahlungen in beliebiger Höhe abgeben können.

Soweit Zahlung bereits von einer Versicherung, einem Zahlungsdienstleister oder einer sonstigen Stelle erstattet wurde, besteht kein Anspruch mehr gegenüber dem DRSF.

Beachten Sie bitte:

  • Nur tatsächlich geleistete Zahlungen sind abgesichert.
  • Zahlungen dürfen nicht doppelt erstattet werden. Rückzahlungen von Dritten müssen bei einem Rückerstattungsantrag beim DRSF daher angegeben werden, um Doppelerstattungen zu vermeiden.

Für Verbraucher, die Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra GmbH gebucht haben, ist es sinnvoller, einen Erstattungsantrag beim DRSF zu stellen. Der DRSF schützt Pauschalreisende und wird allen Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Beträge erstatten. Das Erstattungsverfahren wurde bereits gestartet, und die Auszahlungen laufen. Die Erstattung durch den DRSF ist somit für Pauschalreisende sicherer und schneller. Verbraucher können aus der Insolvenzmasse bestenfalls eine geringe Rückzahlung erwarten und das Verfahren wird einige Jahre dauern.

Die Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren kann sinnvoll sein, wenn der DRSF nicht den gesamten Betrag Ihrer Forderung erstattet. Dies kann auch bei Pauschalreisen der Fall sein, wenn etwa direkt im Urlaubsgebiet einzelne Leistungen wie Ausflüge zusätzlich gebucht wurden oder eine Reiserücktrittsversicherung erworben wurde. Darüber hinaus können Kunden, die ausschließlich Einzelleistungen bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra GmbH gebucht haben, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie auf der Website fti-inso.de.

Auswirkungen auf Buchungen und Reisen

Nein, bei Einzelleistungen wie z. B. einer einzelnen Hotelbuchung handelt es sich nicht um eine über den DRSF abgesicherte Pauschalreise.

Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.

Einzelleistungen, die nicht in Verbindung mit einer Pauschalreise gebucht wurden, fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds ist für Reisen zuständig, die von Unternehmen verkauft wurden, die vom DRSF abgesichert waren. Die Nationalität der Pauschalreisenden spielt dabei keine Rolle. Pauschalreisen, die bei Unternehmen der FTI Group gebucht wurden, für die beim DRSF ein Absicherungsvertrag bestand und für die ein Reisesicherungsschein vorliegt, sind abgesichert. Für Reisen, die über die FTI Schweiz verkauft wurden, gilt das nicht. Hier sind die jeweiligen lokalen Absicherer/Versicherer zuständig.

Der DRSF erstattet den gezahlten Reisepreis nach Maßgabe des § 651r Absatz 1 BGB. Für darüber hinausausgehende Erstattungszusagen des Kundendienstes der FTI Group haftet der DRSF nicht.