Informationen zum

Erstattungsprozess

Informationen zum

Erstattungsprozess

Der gesamte Prozess im Überblick:
Wie Pauschalreisende Ihr Geld zurückerhalten

Stellen Anbieter von Pauschalreisen wie – im aktuellen Fall – die FTI Touristik GmbH und die BigXtra Touristik GmbH Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, beginnt ein Erstattungsprozess mit folgenden Schritten:

Wenn ein beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesicherter Reiseveranstalter einen Insolvenzantrag stellt, tritt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) sofort auf den Plan und bestätigt seine Einstandspflicht. Das heißt: Er schützt auftragsgemäß Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH und bei der BigXtra Touristik GmbH gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind.

Umgehend unterstützt der DRSF die Reisenden in den Urlaubsgebieten, damit sie nach Möglichkeit ihren Urlaub wie geplant fortsetzen können. Hierbei arbeitet der DRSF eng mit den betroffenen Unternehmen, dem Insolvenzverwalter und weiteren Parteien zusammen und gibt Kostenübernahmeerklärungen ab. In Fällen bei denen der Urlaub nicht wie geplant fortgesetzt werden kann (z. B. weil Hotel- oder Flugkapazitäten nicht weiter zur Verfügung stehen), kümmert sich der DRSF um eine Umbuchung oder vorzeitige Rückreise.

Sobald das jeweilige, von der Insolvenz betroffene Unternehmen die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt hat, kann der DRSF beginnen, die Buchungs- und Reisedaten auszuwerten und den Erstattungsprozess vorzubereiten.

Dazu wird ein Online-Erstattungsportal geöffnet und die Kunden des insolventen Reiseanbieters werden durch den DRSF kontaktiert, um sich zu registrieren. Anschließend können sie die für die Erstattung von zusätzlichen Kosten während des Urlaubs oder von Anzahlungen vor Reisebeginn erforderlichen Daten erfassen und Dokumente hochladen.

Der DRSF prüft laufend die eingehenden Erstattungsanträge und zahlt berechtigte Ansprüche aus. Somit erhalten alle Kundinnen und Kunden, die Pauschalreisen bei einem von der Insolvenz betroffenen Veranstalter gebucht haben, ihr Geld zurück.

Bitte wählen Sie

Ich habe meine Reise gebucht.

Wie es mit gebuchten Reisen weitergeht

Reiseantritt bis zum TT.MM.YYYY

 

Alle gebuchten Reisen mit Abreisedatum bis zum TT.MM.YYYY wurden vom Insolvenzverwalter der Tour mit Kultur Reise GmbH in Abstimmung mit dem DRSF storniert. Diese Reisen können nicht mehr stattfinden. Falls Sie bereits Zahlungen geleistet haben, werden Ihnen diese vom DRSF erstattet – klicken Sie in diesem Fall bitte oben auf Erstattung von Zahlungen.

 

Reiseantritt nach dem TT.MM.YYYY

 

Bei gebuchten Reisen mit Abreisedatum nach dem TT.MM.YYYY ist der Status noch offen. Der Insolvenzverwalter der Tour mit Kultur Reise GmbH klärt in Abstimmung mit dem DRSF, ob diese Reisen stattfinden können oder nicht. Wir informieren Sie hier auf dieser Website, sobald es zu einer Klärung gekommen ist.

Falls Sie noch Fragen zur Insolvenz der Tour mit Kultur Reise GmbH  haben, finden Sie weitere Informationen in unseren FAQs.

Was es am Urlaubsort zu beachten gilt

Setzen Sie Ihren Urlaub wie geplant fort

 

Sie befinden sich gerade auf einer Reise, die Sie bei der Musterreisen GmbH gebucht haben? Machen Sie sich keine Sorgen und genießen Sie Ihren Urlaub. Wir kümmern uns darum, dass Sie Ihren Urlaub wie geplant fortsetzen können. Sollte das in sehr seltenen Fällen einmal nicht möglich sein, würden wir Sie kontaktieren und Ihre sichere Rückreise aus dem Urlaubsort organisieren. Falls Sie Ihre Pauschalreise aufgrund der Insolvenz der Musterreisen GmbH nicht fortsetzen wollen, können Sie hier einen Antrag auf Rückholung stellen.

Wir helfen Ihnen in Notfällen

 

Falls Ihnen aufgrund der Insolvenz der Musterreisen GmbH am Urlaubsort gebuchte Hotel- oder Flugleistungen verwehrt werden, oder Sie in eine andere Notsituation geraten, können Sie unsere Notfallhotlines vor Ort kontaktieren. Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen ausschließlich Notfälle auf und können keine allgemeinen Anfragen beantworten.

Fragen und Antworten

 

Falls Sie noch Fragen zur Insolvenz der Musterreisen GmbH haben, finden Sie weitere Informationen in unseren FAQs

Wie der Erstattungsprozess abläuft

Ihre Pauschalreise wurde aufgrund der Insolvenz der Musterreisen GmbH abgesagt? Sie haben bereits eine Anzahlung oder den vollen Reisepreis gezahlt? Auf unserem Onlineportal prüfen wir Ihren Anspruch und kümmern uns darum, dass Sie Ihr Geld erstattet bekommen. In drei Schritten geht es durch den Erstattungsprozess:

 

Schritt 1 – Sie erhalten von uns eine Email mit einem Link zum Online-Erstattungsportal


Die Musterreisen GmbH hat uns die Buchungsdaten aller Reisenden übermittelt, deren Pauschalreise insolvenzbedingt abgesagt worden ist. Bis zum TT.MM.YYYY erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu unserem Online-Erstattungsportal. Dort können Sie die hinterlegten Daten überprüfen und Ihren Antrag auf Erstattung einreichen. Falls Sie bis zum TT.MM.YYYY keine E-Mail erhalten haben sollten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess. Bitte beachten Sie: der Button zum Aufnahmeantrag wird erst aktiviert, nachdem die Buchungsdaten ausgewertet und die Mails mit dem Link versendet worden sind.

Schritt 2 – Stellen Sie Ihren Antrag auf Erstattung auf unserem Online-Portal

 

Nach Erhalt der E-Mail (siehe Schritt 1) können Sie das Online-Erstattungsportal nutzen. Bitte lesen Sie sich vorher die FAQs zum Erstattungsprozess aufmerksam durch. Halten Sie auch Ihre Buchungsunterlagen bereit (Sicherungsschein, Buchungsbestätigung, Nachweise erfolgter Zahlungen). Prüfen Sie dann auf dem Online-Erstattungsportal die Angaben zu Ihrer Reise und senden Sie den Erstattungsantrag ab.

 

Schritt 3 – Wir prüfen Ihren Erstattungsanspruch

Wir prüfen Ihren Antrag auf Erstattung und informieren Sie über das Ergebnis der Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung überweisen wir Ihnen den erstattungsfähigen Betrag innerhalb von 30 Tagen auf die von Ihnen angegebene Kontoverbindung.

Pressmeldungen: