Die Wartung des Online-Erstattungsportals ist beendet. Anträge zu stellen, ist wieder möglich.
Die Wartung des Online-Erstattungsportals ist beendet. Anträge zu stellen, ist wieder möglich.
Stellen Anbieter von Pauschalreisen wie – im aktuellen Fall – die FTI Touristik GmbH und die BigXtra Touristik GmbH Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, beginnt ein Erstattungsprozess mit folgenden Schritten:
Wenn ein beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesicherter Reiseveranstalter einen Insolvenzantrag stellt, tritt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) sofort auf den Plan und bestätigt seine Einstandspflicht. Das heißt: Er schützt auftragsgemäß Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH und bei der BigXtra Touristik GmbH gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind.
Umgehend unterstützt der DRSF die Pauschalreisenden in den Urlaubsgebieten, damit sie nach Möglichkeit ihren Urlaub wie geplant fortsetzen können. Hierbei arbeitet der DRSF eng mit den betroffenen Unternehmen, dem Insolvenzverwalter und weiteren Parteien zusammen und gibt Kostenübernahmeerklärungen ab. In Fällen bei denen der Urlaub nicht wie geplant fortgesetzt werden kann (z. B. weil Hotel- oder Flugkapazitäten nicht weiter zur Verfügung stehen), kümmert sich der DRSF um eine Umbuchung oder vorzeitige Rückreise.
Sobald das jeweilige, von der Insolvenz betroffene Unternehmen die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt hat, kann der DRSF beginnen, die Buchungs- und Reisedaten auszuwerten und den Erstattungsprozess vorzubereiten.
Dazu wird ein Online-Erstattungsportal geöffnet und die Kunden des insolventen Reiseanbieters werden durch den DRSF kontaktiert, um sich zu registrieren. Anschließend können sie die für die Erstattung von zusätzlichen Kosten während des Urlaubs oder von Anzahlungen vor Reisebeginn erforderlichen Daten erfassen und Dokumente hochladen.
Der DRSF prüft laufend die eingehenden Erstattungsanträge und zahlt berechtigte Ansprüche aus. Somit erhalten alle Kundinnen und Kunden, die Pauschalreisen bei einem von der Insolvenz betroffenen Veranstalter gebucht haben, ihr Geld zurück.