Die Wartung des Online-Erstattungsportals ist beendet. Anträge zu stellen, ist wieder möglich.
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Um das Missbrauchs- und Betrugsrisiko zu minimieren, sollten im Falle von Anspruchsabtretungen folgende Anforderungen beachtet werden (Stand: 14.06.2024):
1. Die Abtretung ist auf Erstattungen des Reisepreises für Pauschalreisen zu beschränken (keine Erstattung bei Abtretungen von Vermittlungen verbundener Reiseleistungen).
2. Die Abtretung ist auf solche Pauschalreisen zu beschränken, die insgesamt und vollständig ausgefallen sind.
3. Die Abtretung ist auf solche Pauschalreisen zu beschränken, die nach Insolvenzantragstellung des insolventen Reiseanbieters beginnen sollten und vom Reiseanbieter storniert wurden.
4. Der Abtretungsempfänger hat den abgetretenen Anspruch mit der Sorgfalt eines professionellen Reiseanbieters geprüft und erklärt dem DRSF, dass der abgetretene Anspruch besteht.
5. Jeder Erstattungsberechtigte muss die Abtretung persönlich unterschreiben (Vor- und Zuname). Gewillkürte Stellvertretererklärungen werden nicht akzeptiert.
6. Dem DRSF ist das Original der Abtretungserklärung vorzulegen.
7. Die Korrektheit der persönlichen Daten und die Echtheit der Unterschrift sind zu prüfen, die Prüfung zu dokumentieren und dem DRSF zu bestätigen.
8. Der Zahlungsnachweis des Reisepreises ist durch Auszug des Kontos [gegebenenfalls Kreditkartenkonto] des Abtretenden zu erbringen; Kontoinhaber und Abtretender müssen identisch sein.
Es wurde eine Pauschalreise bei [Reiseanbieter] vor dem [Insolvenzantragsdatum]
Die Pauschalreise sollte nach dem [nach dem Insolvenzantragsdatum]
Der Reisepreis bzw. die Anzahlung wurde in Höhe von EUR [Betrag der geleisteten Zahlung] an [Reiseanbieter] ordnungsgemäß (richtiges Konto) gezahlt.
Die Reiseleistungen sind vollständig ausgefallen.
Der Erklärende ist Inhaber des Erstattungsanspruchs.
Der Erstattungsanspruch ist nicht anderweitig abgetreten.
Der Erstattungsanspruch ist und wird nicht anderweitig geltend gemacht (z.B. bei einem Kreditkarteninstitut oder einem Reiserücktrittsversicherer).
Reisebuchungsunterlagen
Zahlungsnachweise
Reisesicherungsschein
Kopie des Personalausweises/Reisepasses
11. Der Abtretungsempfänger erhält die Zahlung durch den DRSF nur, wenn er sich verpflichtet, den DRSF im Falle einer weiteren Inanspruchnahme des Abtretungserklärers oder eines weiteren Abtretungsempfängers auf Erstattung auf erstes Anfordern freizustellen.