FAQs

Gesamtübersicht über häufig gestellte Fragen

Ein Kreuzfahrtschiff fährt entlang einer Stadt am Wasser

Allgemeine Informationen zur Insolvenz und Absicherung

Welche Reisen werden durch den DRSF abgesichert?

Der DRSF sichert gemäß seines gesetzlichen Auftrages Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen ab.

Was genau ist eine Pauschalreise?

Pauschalreisen werden von Reiseveranstaltern angeboten, die mindestens zwei unterschiedliche Leistungen zu einem Paket schnüren (zum Beispiel Hotel, Flug, Transfer, Reiseleitung) und dieses Paket dann zu einem Gesamtpreis verkaufen. Wenn bereits zwei Hauptleistungen (zum Beispiel Hotel und Flug) als Paket angeboten werden, handelt es sich um eine Pauschalreise. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei Ihrer Reise um eine Pauschalreise handelt, kontaktieren Sie bitte unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770.

Was genau ist eine verbundene Reiseleistung?

Verbundene Reiseleistungen sind in § 651w BGB definiert. Sie liegen in folgenden Fällen vor:

1.) Ihnen werden für den Zweck derselben Reise mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) in zwei separaten Verträgen mit zwei unterschiedlichen Unternehmern (zum Beispiel Fluglinie und Hotel) und separater Bezahlung vermittelt. Wichtig dabei ist: Sie wählen diese Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle des Vermittlers (zum Beispiel im Reisebüro oder einem Online-Buchungsportal) im Rahmen desselben Buchungsvorgangs aus, bevor Sie sich zur Zahlung verpflichten.

2.) Ein Unternehmer hat mit Ihnen einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen (zum Beispiel einen Flug) oder Ihnen einen solchen Vertrag vermittelt. Er vermittelt mindestens einen (weiteren) Vertrag mit einem anderen Unternehmer (zum Beispiel einem Mietwagenanbieter oder Hotel) über eine andere Art von Reiseleistung. Dieser weitere Vertrag wird spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen.

Worauf muss ich als Reisender bei der Absicherung verbundener Reiseleistungen besonders achten?

Verbundene Reiseleistungen sind vom DRSF nur in bestimmten Fällen abgesichert. Diese ergeben sich aus § 651w Absatz 3 BGB:

  • Die Absicherung durch den DRSF greift nur, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen zahlungsunfähig wird (zum Beispiel bei Insolvenz).
  • Schuldet Ihnen der Vermittler nur die Beförderung? Dann sind Ihre Rückbeförderung sowie die Unterkunft bis zur Rückreise durch den DRSF abgesichert.
  • Hat der Vermittler Vorauszahlungen von Ihnen für verbundene Reiseleistungen erhalten? Dann sind diese durch den DRSF abgesichert – allerdings nur, wenn die betreffenden Leistungen tatsächlich ausfallen.
  • Sollte es dazu kommen, dass andere Leistungsträger ihr Geld nicht vom insolventen Vermittler erhalten haben, könnten sie versuchen, die Zahlung direkt von Ihnen zu verlangen. In einem solchen Fall wären Sie ebenfalls durch den DRSF abgesichert, um eine doppelte Zahlung zu vermeiden.
Werden privat geleistete Nachzahlungen (zum Beispiel um nicht des Hotels verwiesen zu werden) im Nachhinein erstattet?

Prinzipiell erstattet der DRSF auch privat geleistete Nachzahlungen, wenn Pauschalreisende damit Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern wie zum Beispiel Hoteliers nachkommen, für die ein Reiseveranstalter nicht bezahlt hat. Wichtig ist, dass Sie die Zahlungen mit den Belegen nachweisen können. Dafür ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine pauschalen Garantien für privat geleistete Nachzahlungen in beliebiger Höhe abgeben können. Die Kriterien dafür haben wir in enger Abstimmung mit unserer Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, festgelegt. Selbstverständlich bemühen wir uns darum, diese stets fair und gerecht zu gestalten und sie im Sinne unseres gesetzlichen Auftrags weiterzuentwickeln.

Werden Anzahlungen oder Zahlungen an den Reiseveranstalter, die bereits über eine Rückforderung (sogenanntes Chargeback) gegenüber einem Kreditkartenunternehmen oder anderen Zahlungsdienstleistern zurückgefordert wurden, zusätzlich durch den DRSF abgesichert?

Soweit Zahlungen bereits von einer Versicherung, einem Zahlungsdienstleister oder einer sonstigen Stelle erstattet wurde, besteht kein Anspruch mehr gegenüber dem DRSF.

Beachten Sie bitte:

  • Nur tatsächlich geleistete Zahlungen sind abgesichert.
  • Zahlungen dürfen nicht doppelt erstattet werden. Rückzahlungen von Dritten müssen bei einem Rückerstattungsantrag beim DRSF daher angegeben werden, um Doppelerstattungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen für Reiseveranstalter

Ab welchem Umsatz greift für Reiseveranstalter die gesetzliche Pflicht zur Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)?

Die Absicherungspflicht greift ab einem Umsatz ohne Umsatzsteuer von 10 Millionen Euro, den ein Reiseveranstalter im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mit Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen erzielt hat.

Reiseveranstalter, deren Umsatz ohne Umsatzsteuer im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr geringer als 10 Millionen Euro war, können einen Absicherungsvertrag mit dem DRSF abschließen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Ab wann gilt die gesetzliche Pflicht zur Absicherung?

Die Absicherungspflicht gilt unmittelbar nach Abschluss des Geschäftsjahres, in dem der Reiseveranstalter einen Umsatz ohne Umsatzsteuer von mindestes 10 Millionen Euro erreicht hat.Der Antrag ist dann zu stellen, sobald im laufenden Geschäftsjahr absehbar ist, dass dieser Grenzwert erreicht wird.

Beispiele:

1.Geschäftsjahr des Reiseveranstalters A: 01.01. bis 31.12.
Absicherungspflichtiger Umsatz 01.01.2023 bis 31.12.2023 9,3 Millionen Euro
Absicherungspflichtiger Umsatz 01.01.2024 bis 31.12.2024 10,4 Millionen Euro

Der Reiseveranstalter A muss ab dem 01.01.2025 beim DRSF abgesichert sein.

2. Geschäftsjahr des Reiseveranstalters B: 01.11. bis 31.10.
Absicherungspflichtiger Umsatz 01.11.2022 bis 31.10.2023 9,7 Millionen Euro
Absicherungspflichtiger Umsatz 01.11.2023 bis 31.10.2024 10,1 Millionen Euro

Der Reiseveranstalter B muss ab dem 01.11.2024 beim DRSF abgesichert sein.

Wie setzt sich die Höhe des absicherungspflichtigen Umsatzes zusammen?

Gemäß § 1 Nr. 2 Reisesicherungsfondsgesetz („RSG“) handelt es sich hierbei um den Umsatz ohne Umsatzsteuer, den ein Reiseveranstalter innerhalb des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres

  1. mit Pauschalreisen erzielt, soweit sie vor ihrer Beendigung von dem Reisenden zu bezahlen sind oder die Rückbeförderung des Reisenden umfassen,
  2. mit selbst zu erbringenden Reiseleistungen im Sinne des § 651w Absatz 3 Satz 1 und 2 BGB erzielt, soweit sie vor ihrer vollständigen Erbringung von dem Reisenden zu bezahlen sind oder eine Rückbeförderung des Reisenden umfassen, oder
  3. dadurch erzielt, dass er nach § 651w Absatz 3 Satz 1 BGB für andere Unternehmer Zahlungen des Reisenden entgegennimmt, ohne dass dies zu einem Erlöschen der Entgeltforderungen der anderen Unternehmer führt.
Wie hoch ist das Entgelt für die Absicherung beim DRSF?

Der DRSF erhebt vom 01.09.2025 an von Reiseveranstaltern ein Entgelt von 0,75 % des oben beschriebenen absicherungspflichtigen Umsatzes. Zum 01.11.2025 sinkt das Entgelt auf 0,5 % des absicherungspflichtigen Umsatzes. Der Reiseveranstalter zahlt zu Beginn des jeweiligen Absicherungsjahres ein Vorabentgelt, das auf Basis des Umsatzes des Absicherungsjahres berechnet wird, welches dem Absicherungsjahr, für das das Vorabentgelt zu entrichten ist, vorausgeht. Der Reiseveranstalter kann das Vorabentgelt entweder als Einmalzahlung entrichten oder quartalsweise beziehungsweise monatlich als Abschlagszahlung. Im Falle der Vereinbarung einer quartalsweisen Zahlung erhöht sich das zu zahlende Entgelt um 4 % des fälligen Vorabentgelts, bei einer monatlichen Zahlung erhöht sich das zu zahlende Entgelt um 5 % des fälligen Vorabentgelts. Zum Ende des Absicherungsjahres erfolgt eine Gesamtabrechnung auf Basis des tatsächlichen Umsatzes des abgelaufenen Absicherungsjahres, den ein Reiseveranstalter mit absicherungspflichtigen Reisen erwirtschaftet hat. Bei einer Entgeltsenkung innerhalb eines Absicherungsjahres wie im vorliegenden Beispiel wird die Entgeltsenkung bei der Gesamtabrechnung entsprechend berücksichtigt. Das gilt auch für Reiseveranstalter mit abweichenden Absicherungsjahren.

Was ist der Unterschied zwischen Vorabentgelten und Entgelten?

Vorabentgelte auf ein kommendes Absicherungsjahr basieren auf dem teilprognostizierten Umsatz des aktuellen Absicherungsjahres. Sie werden auf Grundlage des Umsatzmeldebogens Q3 des aktuellen Absicherungsjahres für das kommende Absicherungsjahr berechnet. Für Entgelte wird hingegen als Bemessungsgrundlage der tatsächliche Umsatz des abgeschlossenen Absicherungsjahres herangezogen. Es werden die Angaben aus dem Umsatzmeldebogen Q4 des abgeschlossenen Absicherungsjahres zu Grunde gelegt.

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung, die für den Absicherungsvertrag hinterlegt werden muss?

Der Regelsatz beim Sicherheitenfaktor beträgt 7 %. Die Ermittlung des individuellen Sicherheitenfaktors erfolgt anhand von vier Kennzahlen:

  1. CREFO-Index,
  2. bereinigte Eigenkapitalquote,
  3. Umsatzrendite und
  4. Liquidität 2. Grades.

Je nachdem wie diese Kennzahlen beim jeweiligen Reiseveranstalter ausfallen, erfolgen Auf- und Abschläge auf den Regelsatz, die pro Kennzahl auf maximal 1 % und insgesamt auf maximal 2 % gedeckelt sind, so dass der individuelle Sicherheitenfaktor zwischen 5 % und 9 % betragen kann.

Welche Formen von Sicherheitsleistungen werden akzeptiert?

Als Sicherheitsleistung kommen nach der gesetzlichen Regelung gemäß der Allgemeinen Absicherungsbedingungen (AAB) zwei Arten in Betracht:

  1. Eine Versicherung bei einem im Inland zum Betrieb der Kautionsversicherung befugten Versicherungsunternehmen oder
  2. Ein Zahlungsversprechen eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.
     

Ein entsprechendes Muster für eine Garantie finden Sie hier (muster einfügen!)

Wann muss die Sicherheitsleistung beim DRSF hinterlegt werden?

Die Sicherheitsleistung muss nach Abschluss des Absicherungsvertrags und rechtzeitig bis zum Beginn der Absicherung gestellt werden. Erst, wenn eine taugliche Sicherheitsleistung durch den Reiseveranstalter gegenüber dem DRSF gestellt ist, tritt der Absicherungsschutz ein und dem Reiseveranstalter werden die Sicherungsscheine zur Verfügung gestellt.

Welche Gültigkeit haben die Sicherungsscheine des DRSF?

Der Reiseveranstalter erhält für jeden Sicherungszeitraum vom DRSF ein Muster für einen neuen generischen Sicherungsschein mit einer individuellen Sicherungsscheinnummer. Der Sicherungsschein wird dem Reiseveranstalter jeweils nach Stellung der Sicherheit für den jeweiligen Sicherungszeitraum vom DRSF zur Verfügung gestellt und kann vom Reiseveranstalter bis zum Ende des Sicherungszeitraums genutzt werden. Dem Reisenden muss der Sicherungsschein mit den Buchungsunterlagen vom Reiseveranstalter ausgehändigt werden.

Wie schützt der DRSF die Unternehmensdaten, die ihm im Zuge der Antragstellung übermittelt werden?

Der DRSF ist gemäß den Bestimmungen der Reisesicherungsfondsverordnung („RSFV“) dazu verpflichtet, den Schutz sensibler Unternehmensinformationen von Reiseveranstaltern zu gewährleisten. Um sicherzustellen, dass auch innerhalb der Organisation des DRSF nur diejenigen Personen Kenntnis von Unternehmensdaten erhalten, die diese für die Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben zwingend benötigen, ergreift der DRSF geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Das betrifft insbesondere auch Mitglieder der Organe des DRSF, denen grundsätzlich kein Zugang zu Informationen einzelner Unternehmen gewährt wird.

Wer überwacht die Arbeit des DRSF?

Die Aufsichtsbehörde des DRSF ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Das BMJV kann die Aufsicht sowie die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde dem Bundesamt für Justiz (BfJ) übertragen.

Auswirkungen auf Buchungen und Reisen

Sichert der DRSF auch Einzelleistungen wie zum Beispiel eine einzelne Hotelbuchung ab?

Nein, bei Einzelleistungen wie zum Beispiel einer einzelnen Hotelbuchung handelt es sich nicht um eine über den DRSF abgesicherte Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung.

Ist die Buchung von weiteren touristischen Einzelleistungen wie Ausflügen oder Flughafentransfers vom DRSF abgesichert?

Einzelleistungen, die nicht in Verbindung mit einer Pauschalreise gebucht wurden, fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. 

Der Erstattungsprozess für Leistungserbringer

Wer sind Leistungserbringer?

Leistungserbringer sind beispielsweise Hotels, Airlines oder Transportunternehmen, die in den ersten Wochen nach Insolvenzantragstellung Reisende der betroffenen Reiseveranstalter in den Urlaubsorten beherbergen oder transportieren.

Aktuell steht das Registrierungsportal für die Insolvenzen der FTI Group GmbH und der We-Flytour GmbH zur Verfügung. In Kürze wird es auch die Möglichkeit geben, sich für den Erstattungsprozess der Aby GmbH zu registrieren.

Wie läuft der Prozess für Leistungserbringer ab?

Für den Erstattungsprozess gibt es ein Online-Portal, über das die Leistungserbringer ihren Antrag stellen können. In diesem Portal haben betroffene Leistungserbringer die Möglichkeit, Rückzahlungen für mehrere Leistungen zu beantragen. Der DRSF prüft die Anträge anschließend. Aufgrund der Datenmenge kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen werden für den Erstattungsprozess benötigt?

Für den Erstattungsprozess für Leistungserbringer werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Vollständig ausgefüllte Forderungsliste(n) – je nach Leistungserbringung werden unterschiedliche Informationen von Ihnen benötigt. Daher stellen wir Ihnen Vorlagen zur Verfügung – bitte nutzen Sie nur diese Vorlagen und keine eigenen Listen
  2. Unterlagen zur Prüfung einer bestehenden Vollmacht für die Antragsstellung (zum Beispiel Auszug aus einem lokalen Handelsregister)
  3. Aktuelle Bankbestätigung zum Auszahlungskonto
  4. Unterlagen zur Prüfung der generellen Anspruchsberechtigung des Unternehmens (zum Beispiel ursprünglicher Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder einem Vermittler, Betreiberlizenz)

Die Unterlagen müssen erfasst und hochgeladen werden. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Woher weiß ich, ob mein Antrag erfolgreich eingereicht wurde?

Nach erfolgreichem Einreichen des Erstattungsantrages erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einer Antragsnummer.

Wie kann ich mich als Leistungserbringer für den Erstattungsprozess registrieren?

Leistungserbringer, die noch nicht von uns kontaktiert wurden, haben die Möglichkeit, einen Online-Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Unter folgender Webadresse können Sie den Antrag stellen: https://registrierung-leistungserbringer.drsf.reise/form

Registrierungsportal des DRSF

Was ist das Registrierungsportal des DRSF?

Im Registrierungsportal des DRSF können sich Verbraucher, die bisher noch keine E-Mail oder Post vom DRSF erhalten haben, aber glauben, anspruchsberechtigt zu sein, für den Erstattungsprozess registrieren. Halten Sie dazu bitte Ihre Buchungsunterlagen bereit. Sie finden das Portal unter: registrierung.drsf.reise. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Eingabe Ihrer Daten eine E-Mail zur Bestätigung erhalten. Nur durch den Klick auf den Link in der E-Mail finalisieren Sie Ihre Registrierung. Erst im Nachgang werden Ihre Daten übermittelt.

Warum funktioniert die Registrierung mit der Rechnungs- oder der Buchungsnummer im Registrierungsportal nicht?

Bitte überprüfen Sie im ersten Schritt, ob Ihre Angaben stimmen. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie sich nicht registrieren können, wenn sich eine andere Person bereits mit der Rechnungs- oder Buchungsnummer Ihrer Reise registriert hat. Stellen Sie sicher, dass keiner der Mitreisenden oder Ihr Reisebüro bereits eine Registrierung vorgenommen hat.

Was geschieht, nachdem die Registrierung über das Registrierungsportal abgeschickt wurde?

Sobald die Daten übermittelt wurden, prüft der DRSF, ob ein Erstattungsanspruch vorliegt. Liegt ein Anspruch auf Erstattung vor, laden wir Sie entweder in den digitalen oder den postalischen Erstattungsprozess ein. Sollten Ihre Daten nicht zugeordnet werden können, kommen wir per E-Mail auf Sie zu, um weitere Daten von Ihnen abzufragen. In jedem Fall informieren wir Sie über die weiteren Prozessschritte.

Der postalische Erstattungsprozess

Wie kann ein postalischer Erstattungsantrag beantragt werden?

Sie können einen postalischen Erstattungsantrag über unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 beantragen. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf und leiten den Prozess in die Wege. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten.

Welche Dokumente müssen im postalischen Prozess eingereicht werden?

Für den postalischen Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  1. Ihr ausgefüllter Erstattungsantrag 
  2. Der Sicherungsschein
  3. Ihre Buchungsbestätigung
  4. Nachweise über von Ihnen geleistete Zahlungen
  5. Falls mehrere Personen gereist sind, legen Sie bitte das beiliegende Formular „Erklärungen zum Erstattungsantrag“ bei. Es muss von allen Reisenden unterschrieben sein, um die Erstattung zu ermöglichen.
  6. Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie Ihres Reisepasses inkl. gültiger Meldebescheinigung. 
  7. Bei Namensänderung: entsprechende Nachweise

Die vollständigen Unterlagen müssen per Post an folgende Adresse geschickt werden:


Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, überprüfen wir die Angaben und bereiten die Erstattungszahlung vor.

Was passiert mit meiner Ausweiskopie?

Wir benötigen eine Kopie Ihres Personalausweises, um Ihre Identität zu verifizieren und sicherzustellen, dass wir Ihre Anfrage korrekt und sicher bearbeiten können. Dies ist ein Standardverfahren für den postalischen Erstattungsantrag, um Ihre persönlichen Daten zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Die Ausweiskopie wird von unseren Mitarbeitenden geprüft und danach zerstört. Sie wird im Prozess nicht weiter verwendet.

An welche Adresse muss der Erstattungsantrag geschickt werden?

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an folgende Adresse:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Ich habe vor einiger Zeit den postalischen Prozess beantragt, habe aber noch nichts von Ihnen gehört.

Sollten Sie bisher noch keine Information vom DRSF erhalten haben und möchten in den postalischen Erstattungsprozess aufgenommen werden, dann wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline, unter: +49 (0)30 78954770. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf, um den Prozess anzustoßen. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten. Sollten Sie nach Ablauf von zwei Wochen nach der telefonischen Anmeldung zum Prozess nichts von uns gehört haben, melden Sie sich bitte sicherheitshalber nochmals bei der Hotline.

Ich habe vor einiger Zeit meine Unterlagen per Post eingereicht, aber noch nichts von Ihnen gehört. Wann kann ich mit der Bearbeitung meiner Unterlagen rechnen?

Nach dem Versand Ihrer Dokumente überprüfen wir Ihre Angaben. Sollten Informationen fehlen, erhalten Sie von uns einen weiteren Brief mit der Bitte, diese Informationen nachzureichen. Sollten alle Daten vollständig sein und ein Erstattungsanspruch vorliegen, melden wir uns ebenfalls bei Ihnen per Post und leiten die Rückzahlung ein. Falls Sie keinen Anspruch auf Erstattung haben, informieren wir Sie darüber.  Aufgrund der großen Anzahl an Anträgen und der Komplexität dieser kann dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte seien Sie versichert, dass wir intensiv daran arbeiten, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Ich habe Ihnen meine Unterlagen bereits geschickt, bevor der postalische Prozess gestartet ist. Dafür habe ich meine Unterlagen aus dem digitalen Erstattungsantrag ausgedruckt und an den DRSF gesendet. Werden meine Unterlagen auch bearbeitet?

Ja, wir werden Ihre Dokumente und Angaben überprüfen – liegt ein Erstattungsanspruch vor, nehmen wir Sie anschließend in den postalischen Prozess auf. Sollte kein Anspruch vorliegen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Sie brauchen in der Zwischenzeit nichts zu unternehmen, wir melden uns mit Informationen zu den weiteren Schritten bei Ihnen.

Technische Fragen zum Erstattungsprozess

Warum gibt es eine 120-minütige Begrenzung für das Ausfüllen des Online-Formulars?

Die Begrenzung auf 120 Minuten erfolgt aufgrund technischer Standards und Sicherheitserwägungen. Der Vorgang des Ausfüllens sollte in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern. Um alle Sicherheitsstandards zu gewährleisten, werden Sie nach einer Dauer von 120 Minuten automatisch ausgeloggt. Sie können den Prozess allerdings jederzeit neu starten. Wir empfehlen, zu Beginn die Anweisungen auf der Startseite des Prozesses in Ruhe durchzulesen. Sie sollten sich alle benötigten Dokumente bereitlegen, bevor Sie den Prozess starten.

Die Eingabe des Buchungsdatums funktioniert nicht. Wie können Daten (zum Beispiel das Buchungsdatum oder das Reisedatum) im Online-Formular angegeben werden?

Um Daten wie das Buchungsdatum Ihrer Reise im Online-Portal zu erfassen, bitten wir Sie, in das Eingabefeld zu klicken. Es öffnet sich eine Kalenderansicht. Sie können die Pfeile (hoch oder runter) dafür nutzen. Alternativ können Sie in die voreingestellte Jahreszahl klicken und diese überschreiben. Danach können Sie den Monat angeben. Wählen Sie aus der Liste den richtigen Monat aus oder nutzen Sie die Pfeile (links, rechts) dafür. Sobald der Monat ausgewählt ist, können Sie den Tag im Kalenderblatt bestimmen.

Was ist zu tun, wenn der Link in der Mail nicht klickbar ist?

Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum der Link in Ihrer E-Mail nicht klickbar ist.

Wenn die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist, kann es sein, dass Links aus Sicherheitsgründen von Ihrem E-Mail-Anbieter deaktiviert sind. Überprüfen Sie bitte, ob die E-Mail im Spam-Ordner ist, und verschieben Sie sie gegebenenfalls in Ihren Posteingang. Viele E-Mail-Programme aktivieren dann die Links automatisch.

Es könnte auch an den Einstellungen Ihres Browsers liegen. Manche Browser oder E-Mail-Programme haben Sicherheitsfunktionen, die das Anklicken von Links blockieren. Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers und stellen Sie sicher, dass das Anklicken von Links erlaubt ist.

Wo finde ich den „Senden”-Button in der mobilen Version des Erstattungsantrags?

Wenn Sie den Erstattungsantrag mit einem mobilen Gerät einreichen möchten, achten Sie bitte darauf, dass sich Ihr mobiles Gerät vor dem Absenden des Antrags im Querformat befindet. In dieser Ausrichtung sollte der „Senden”-Button sichtbar sein und Sie können den Antrag problemlos abschicken.

Bis zu welcher Dateigröße können Dokumente in das Portal hochgeladen werden?

Dokumente können bis zu einer Dateigröße von 50 MB (Megabyte) in das Online-Portal hochgeladen werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Gesamtgröße Ihrer Dateien die 50 MB-Grenze nicht überschreitet. Komprimieren Sie die Dateien dazu gegebenenfalls, in dem Sie zum Beispiel ein Komprimierungstool nutzen, dass die Dateigröße reduziert. Es gibt einige kostenlose Programme und Online-Dienste, die Ihnen dabei helfen, PDF- oder Bilddateien zu komprimieren. Ein weiterer Tipp ist, überflüssige oder leere Seiten aus Ihren Dokumenten zu entfernen, um die Dateigröße zu verringern.

Was ist zu tun, wenn die Mail vom DRSF zum Erstattungsprozess aus Versehen gelöscht wurde? Wie erhält man einen neuen Link zum Portal?

Wenn Sie die E-Mail zur Antragstellung nicht mehr finden, können Sie eine neue anfordern. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch bei unserer Servicehotline unter: +49 (0)30 78954770. Wir senden Ihnen im Nachgang einen neuen Zugang zu.

Was heißt „Ein Erstattungsantrag wird geprüft“?

Das bedeutet, dass jeder eingegangene Antrag mit allen Dokumenten und Belegen einzeln und sorgfältig überprüft und mit der Buchung abgeglichen wird. Dieser Prüfungsprozess nimmt daher etwas Zeit in Anspruch. Unser Ziel ist es, alle berechtigten Ansprüche schnellstmöglich zu bedienen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass keine unberechtigten Auszahlungen erfolgen.

Was ist zu tun, wenn eine Fehlermeldung bei der Eingabe der Rechnungs- oder Buchungsnummer auftaucht?

Überprüfen Sie zunächst die eingegebene Rechnungs- oder Buchungsnummer Zeichen für Zeichen. Die Buchungsnummer finden Sie am Anfang Ihrer Buchungsbestätigung, die Rechnungsnummer finden Sie am Anfang Ihrer Rechnung.

Der Link aus der Bestätigungsmail nach dem Authentifizierungsprozess ist abgelaufen. Was ist zu tun?

Sie können den Prozess noch zweimal selbst neu starten. Geben Sie dafür einfach noch einmal den vorliegenden PIN-Code ein. Dann erhalten Sie automatisch einen neuen Link. Behalten Sie auch Ihren E-Mail-Spam-Ordner im Blick, falls die E-Mail dort auftaucht. Bitte beachten Sie, dass jeder Link immer nur 24 Stunden aktiv ist. Starten Sie den Prozess also am besten dann, wenn Sie Zeit haben, um den Erstattungsprozess zu starten.

Der Zugang zum Online-Portal ist gesperrt, weil die Mobilfunknummer nicht stimmt. Was ist zu tun?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Service-Hotline des DRSF, unter: +49 (0)30 78954770. Falls Sie eine neue Mobilfunknummer haben und Ihre bei der Buchung verwendete Nummer noch kennen, können Sie Ihre neue Nummer freischalten lassen. Unsere Mitarbeitenden führen Sie durch einen Prozess. Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Link zum Online-Portal, in dem Sie Ihren Erstattungsprozess starten können. Wenn die Mobilfunknummer, die Sie bei der Buchung verwendet haben, nicht bekannt ist, müssen Sie sich über unsere Service-Hotline für den postalischen Prozess registrieren. 

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen werden für den digitalen Erstattungsprozess über das Online-Portal benötigt?

Für den Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt: 

  1. Buchungsbestätigung
  2. Nachweise erfolgter Zahlungen
  3. Ggf. Vollmachtserklärung von Mitreisenden 
    Bei Namensänderung: entsprechende Nachweise

Die Unterlagen müssen Sie im Online-Portal hochladen. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF Ihre Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Wie können benötigte Unterlagen eingereicht werden?

Ihren Antrag auf Erstattung sowie alle benötigten Unterlagen können Sie entweder online oder postalisch einreichen. Im digitalen Prozess können alle Dokumente über ein Online-Portal hochgeladen werden. Im postalischen Prozess müssen die Dokumente an folgende Adresse geschickt werden:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Woher hat der DRSF die Kundendaten der anspruchsberechtigten Verbraucher?

Die von der Insolvenz betroffenen Reiseveranstalter, haben dem DRSF die Buchungsdaten übermittelt. Teilweise nimmt dieser Prozess beträchtliche Zeit in Anspruch. Dies gilt insbesondere für Buchungen, die über Reisebüros im Ausland getätigt wurden.

Wo kann man eine zweite Vollmachtserklärung oder weitere Dokumente im Portal hochladen?

Die Vollmachtserklärung Ihrer Mitreisenden können Sie im Abschnitt 3.3 hochladen. In Abschnitt 7 können Sie weitere Erklärungen hochladen. Dort gibt es weitere Felder zum Upload von Dokumenten. Sie können aber auch ein Foto von beiden Erklärungen machen, oder zwei Dateien zu einer zusammenführen.

Kann der Antrag auch per Post eingereicht werden?

Ja, Sie können den Antrag auch postalisch einreichen. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770.

Erstattungen und Rückzahlungen

Wie läuft der Erstattungsprozess beim DRSF ab?

Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Reisenden, die von einer Insolvenz betroffen sind, schnell die ihnen zustehende Erstattung auszahlen. Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und sicher abläuft. Sobald uns der Reiseveranstalter die erforderlichen Informationen der betroffenen Reisenden überliefert hat, sprechen wir diese aktiv an und laden sie per E-Mail oder postalisch zum Erstattungsprozess ein. Verbrauchern, die eine E-Mail erwarten, aber keine erhalten, empfehlen wir, sicherheitshalber auch in den Spam-Ordner ihres E-Mail-Postfachs zu schauen.

Für Reisen in welchem Zeitraum kann ich einen Erstattungsantrag stellen?

Der DRSF sichert gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Pauschalreisen sowie verbundene Reiseleistungen ab. Alle vom Reiseveranstalter auf Grund der Insolvenzanmeldung stornierten Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen sind abgesichert.

Wie erfahre ich, dass der Erstattungsprozess auch für mich begonnen hat?

Der DRSF kontaktiert Sie als anspruchsberechtigte Reisende aktiv per E-Mail oder per Post. Sollten Sie eine E-Mail erwarten, aber keine erhalten, empfehlen wir, sicherheitshalber auch in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs zu schauen. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unsere Service-Hotline unter folgender Telefonnummer wenden: +49 (0)30 78954770.

Wie können vom DRSF benötigte Daten nachgereicht werden, um einen Anspruch auf Erstattung geltend zu machen?

Nachzureichende Daten können Sie entweder digital über das Online-Portal des DRSF oder auf dem Postweg einreichen. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unsere Service-Hotline unter folgender Telefonnummer wenden: +49 (0)30 78954770.

Es liegt nur eine ausländische IBAN vor. Ist das ein Problem?

Nein, wir überweisen die Rückzahlung dann auf das ausländische Konto, das Sie angeben. Sie erhalten Ihr Geld auch in diesem Fall schnellstmöglich zurück.

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Einige Kosten sind von der Erstattung ausgeschlossen. Dazu zählen Ausgaben für eine Reiserücktrittsversicherung, CO2-Kompensation und unter Umständen besondere Tarifoptionen. Auch Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig ist dagegen der volle Preis der Pauschalreisebuchung selbst. Der DRSF stellt sicher, dass alle erstattungsberechtigten Personen ihre entsprechenden Auszahlungen erhalten.

Reiserechte

Wie läuft der Erstattungsprozess beim DRSF ab?

Sobald uns der Reiseveranstalter die erforderlichen Informationen der betroffenen Reisenden überliefert hat, sprechen wir diese aktiv an und laden sie per E-Mail oder postalisch zum Erstattungsprozess ein. Wir empfehlen Ihnen, sicherheitshalber auch in den Spam-Ordner ihres E-Mail-Postfachs zu schauen.

Sicherungsschein

Wann und wie erhalte ich den Sicherungsschein?

Wenn Sie eine Pauschalreise oder eine Reise mit verbundenen Reiseleistungen buchen, erhalten Sie Ihren Sicherungsschein zusammen mit oder unmittelbar nach Ihrer Reisebestätigung/Rechnung.

Welche Informationen finde ich auf dem Sicherungsschein?

Auf dem Sicherungsschein finden Sie beispielsweise die Sicherungsscheinnummer, den Namen des abgesicherten Reiseveranstalters sowie die Art der abgesicherten Reise (Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen).

Wann ist der Sicherungsschein gültig?

Der Sicherungsschein gilt ab dem Moment der Reisebuchung, denn der darauf vermerkte Zeitraum bezieht sich auf das Datum der Reisebuchung. Das Datum Ihres Reiseantritts hat hier keine Relevanz. Somit gilt der Sicherungsschein unabhängig davon, wann Sie Ihre Reise antreten.

Muss ich den Sicherungsschein auf meine Reise mitnehmen?

Nein, es ist nicht notwendig den Sicherungsschein mit sich zu führen.

Fragen und Antworten zur Insolvenz der Aby GmbH

Wie ist der Stand der Bearbeitung des Erstattungsprozess?

Der größte Teil der Reisenden betroffenen hat einen Erstattungsantrag eingereicht und seine Erstattung erhalten. Bei den wenigen verbleibenden Fällen handelt es sich häufig um solche mit erhöhtem Klärungsbedarf. Auch diese werden wir schnellstmöglich abschließen. 

Von der Insolvenz betroffene Reisende, die bisher noch nicht vom DRSF kontaktiert wurden, können sich über unser Registrierungsportal für den Erstattungsprozess anmelden. 

Sie finden das Portal unter diesem Link: registrierung.drsf.reise/start

Ich habe eine Reise für mein (minderjähriges) Kind gebucht. Wie funktioniert der Erstattungsprozess für uns?

Sollten Ihre Daten vollständig vorliegen, erhalten Sie als buchende Person die Einladung zum Erstattungsprozess und füllen den Antrag mit Ihren persönlichen Daten aus. Im Erstattungsportal können Sie die Namen aller Personen eintragen, die an der Reise teilgenommen hätten, das sind zum Beispiel Ihr Kind bzw. Ihre Kinder. Alle genannten reisenden Personen müssen eine Vollmacht unterzeichnen.

Wenn Ihre Kinder oder andere Mitreisende noch minderjährig sind, müssen alle Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund oder Pfleger – inklusive Ihnen) die Vollmacht unterschreiben. Liegt die Unterschrift nur eines Elternteils vor, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Diesen Nachweis können Sie im Erstattungsportal unter Punkt 7 „Nachweise und Unterlagen“ hochladen oder
postalisch mitschicken.

Die zu unterzeichnende Vollmacht senden wir Ihnen mit der Einladungs-E-Mail oder der postalischen Einladung zum Erstattungsprozess zu.

Ich bin minderjährig und habe eine Reise bei Aby GmbH gebucht. Wie kann ich eine Erstattung beantragen?

Der DRSF lädt Sie persönlich zum postalischen Erstattungsprozess ein. Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, benötigen wir unbedingt eine Einwilligungserklärung, die alle Ihre Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund oder Pfleger) unterschreiben müssen. Bitte legen Sie die unterschriebenen Dokumente
gemeinsam mit den anderen Unterlagen in den Rücksendeumschlag, den wir Ihnen schicken.

Die Einwilligungserklärung senden wir Ihnen zusammen mit den anderen Unterlagen zu.

Fragen und Antworten zur Insolvenz der We-Flytour GmbH

Wie ist der Stand der Bearbeitung des Erstattungsprozess?

Der größte Teil der Betroffenen der Insolvenz der We-Flytour GmbH hat einen Antrag eingereicht und seine Erstattung erhalten. Bei den wenigen verbleibenden Fällen handelt es sich häufig um solche mit erhöhtem Klärungsbedarf. Auch diese werden wir schnellstmöglich abschließen. 

Betroffene Verbraucher, die bisher noch nichts von uns gehört haben, können sich über unser Registrierungsportal für den Prozess anmelden. Sie finden das Portal unter diesem Link: registrierung.drsf.reise/start

Fragen und Antworten zur Insolvenz der FTI Group GmbH

Wie ist der Stand der Bearbeitung des Erstattungsprozess?

Der größte Teil der Betroffenen der Insolvenz der FTI Group hat einen Antrag eingereicht und seine Erstattung erhalten. Bei den wenigen verbleibenden Fällen handelt es sich häufig um solche mit erhöhtem Klärungsbedarf. Auch diese werden wir schnellstmöglich abschließen.

Betroffene Verbraucher, die bisher noch nichts von uns gehört haben, können sich über unser Registrierungsportal für den Prozess anmelden. Sie finden das Portal unter diesem Link: registrierung.drsf.reise/start

Unter welchen Umständen kann die Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren sinnvoll sein?

Die Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren kann sinnvoll sein, wenn der DRSF nicht den gesamten Betrag Ihrer Forderung erstattet. Dies kann auch bei Pauschalreisen der Fall sein, wenn etwa direkt am Urlaubsort einzelne Leistungen wie Ausflüge zusätzlich gebucht wurden oder eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Darüber hinaus können Reisende, die ausschließlich Einzelleistungen gebucht haben, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie auf der Website fti-inso.de