+++ Aktuelle Insolvenzfälle: DRSF übernimmt Kostenerstattung +++ +++ Aktuelle Insolvenzfälle: DRSF übernimmt Kostenerstattung +++
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Häufig gestellte Fragen für Reisende:

Wir sichern Ihre Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen für den Fall ab, dass der Reiseanbieter, bei dem Sie gebucht haben, zahlungsunfähig wird. Ist ein bei uns abgesicherter Reiseanbieter insolvent, sorgen wir dafür, dass Sie 1.) geleistete Zahlungen erstattet bekommen, wenn Sie den Urlaub noch nicht angetreten haben 2.) den Urlaub fortsetzen können, wenn Sie zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits am Urlaubsort sind 3.) aus dem Urlaubsort sicher nach Hause gebracht werden, sofern eine Fortsetzung des Urlaubs nicht möglich ist.

 

Wenn Sie Ihre Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung bei einem Anbieter buchen, der bei uns abgesichert ist, erhalten Sie einen Sicherungsschein vom DRSF. Bewahren Sie den Sicherungsschein gemeinsam mit Ihren Buchungsunterlagen auf.

Überprüfen Sie, ob der Reiseanbieter, von dem Sie den Sicherungsschein ausgestellt bekommen haben, wirklich beim DRSF abgesichert ist. Eine Liste der bei uns abgesicherten Reiseanbieter finden Sie hier. Falls sich der Reiseanbieter nicht auf dieser Liste befinden sollte, schreiben Sie uns eine Mail an kontakt@drsf.reise.

 

 

Nein. Wir unterhalten den Absicherungsvertrag mit dem Reiseanbieter. Aus diesem Grund müssen Sie uns auch keine „Kündigung“ der Absicherung zukommen lassen, wenn Sie Ihre Reise stornieren. 

Nein, wir sichern ausschließlich die Insolvenzrisiken der Reiseanbieter ab. Der DRSF wird nur tätig, wenn ein bei uns abgesicherter Reiseanbieter Insolvenz anmeldet. Bei Fragen oder Anliegen in Bezug auf eine Buchung oder Reise können wir leider nicht weiterhelfen. Das gilt auch für damit einhergehende Kosten. 

Ja. Der DRSF ist nicht das einzige Unternehmen, das Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen für den Insolvenzfall absichert. Zwar sind alle „großen“ Reiseanbieter mit einem Umsatz ab EUR 10 Mio. p.a. gesetzlich verpflichtet, sich beim DRSF für den Insolvenzfall abzusichern, aber alle anderen Reiseanbieter können das auch am Markt bei einer Versicherung tun. Im Falle der Insolvenz Ihres Reiseanbieters wenden Sie sich dann an den im Sicherungsschein genannten Versicherer.

Nein, Gutscheine sind grundsätzlich nicht abgesichert. Im Insolvenzfall gibt es für Gutscheine keine Erstattung. Eine Absicherung erfolgt erst bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit einem bei uns abgesicherten Reiseanbieter. Sobald der Gutschein für eine konkrete Reise eingelöst wird, ist diese Reise abgesichert. 

Pauschalreisen werden von Reiseanbietern angeboten, die mehrere unterschiedliche Leistungen zu einem Paket schnüren (z.B. Hotel, Flug, Transfer, Reiseleitung) und dieses Paket dann zu einem Gesamtpreis verkaufen. Bereits wenn zwei Hauptleistungen (z. B. Hotel und Flug) als Paket angeboten werden, handelt es sich um eine Pauschalreise.

Eine verbundene Reiseleistung liegt in folgenden Fallkonstellationen vor: 1.) Ihnen werden zum Zwecke derselben Reise mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z.B. Flug und Hotel) in zwei separaten Verträgen mit zwei unterschiedlichen Leistungserbringern (z.B. Fluglinie und Hotelanbieter) und separater Bezahlung vermittelt und Sie wählen diese Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle des Vermittlers (z.B. im Reisebüro oder einem Buchungsportal) im Rahmen desselben Buchungsvorgangs aus, bevor Sie sich zur Zahlung verpflichten. 2.) Ein Unternehmer hat mit Ihnen einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen (z.B. einen Flug) oder Ihnen einen solchen Vertrag vermittelt, und vermittelt in gezielter Weise mindestens einen (weiteren) Vertrag mit einem anderen Unternehmer (z.B. einem Mietwagenanbieter oder Hotelanbieter) über eine andere Art von Reiseleistung und dieser weitere Vertrag wird spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen.

Ja. Entscheidend für die Gültigkeit des Sicherungsscheins ist nicht das Datum, an dem Sie Ihre Reise antreten, sondern das Datum, an dem Sie Ihre Reise buchen. Wenn Sie heute bei einem bei uns abgesicherten Reiseanbieter eine Reise buchen, dann sind Sie für den Insolvenzfall geschützt – unabhängig davon, wann die Reise stattfindet.