+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++
+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++

FAQ ("Häufig gestellte Fragen")

zur Insolvenz der FTI Group

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Insolvenz der We-Flytour GmbH („FAQ“)

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend aufgelisteten Fragen und Antworten dienen der Orientierung. Sie stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. Sie richten sich an Reisende, die eine Pauschalreise oder sog. verbundene Reiseleistungen (gemäß § 651w Abs. 3 BGB) bei der We-Flytour GmbH gebucht und zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht angetreten oder noch nicht abgeschlossen haben.

Erstattungen und Rückzahlungen
Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Reisenden schnell die ihnen zustehende Erstattung auszahlen. Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und sicher vonstatten geht. Von einem großen Teil der Pauschalreisenden liegen die dazu erforderlichen Informationen für eine Rückerstattung vor. Diese Personengruppe wird aktuell vom DRSF angesprochen, um den Rückzahlungsprozess digital oder postalisch zu starten. Teilweise liegen dem DRSF noch keine Kontaktdaten vor. Diese Personen können sich bei unserer Service-Hotline für den postalischen Prozess anmelden.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) sichert gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Pauschalreisen sowie verbundene Reiseleistungen ab. Wenn Sie nach dem 01. Mai 2024 bei We-Flytour eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen gebucht haben, ist diese Buchung abgesichert und Sie können einen Erstattungsantrag stellen, soweit Reiseleistungen ausgefallen sind (also die Reise zum Beispiel storniert wurde) oder Sie im Urlaub zum Beispiel für Übernachtungsleistungen durch das Hotel nochmals zur Zahlung aufgefordert wurden, obwohl Sie den vollen Reisepreis bereits an We-Flytour bezahlt hatten.

Auf Basis der durch die insolventen Unternehmen übermittelten Buchungs- und Reisedaten wurde der Erstattungsprozess in den vergangenen Wochen vorbereitet. Von einem großen Teil der Pauschalreisenden liegen die erforderlichen Informationen vor. Diese Reisenden erhalten vom DRSF aktuell eine E-Mail, um den Erstattungsantrag über unsere Online-Erstattungsportal einreichen zu können.

Anspruchsberechtigte Reisende werden vom DRSF per E-Mail oder per Post kontaktiert.  Falls Sie noch auf Ihre Einladung warten, bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Teilweise liegen dem DRSF noch keine Kontaktdaten vor. Diese Personen können sich bei unserer Service-Hotline für den postalischen Prozess anmelden.

Nein, wir überweisen die Rückzahlung dann auf das ausländische Konto, das Sie angeben. Sie erhalten Ihr Geld auch in diesem Fall schnellstmöglich zurück.

Einige Kosten sind von der Erstattung ausgeschlossen. Dazu zählen Ausgaben für eine Reiserücktrittsversicherung und CO2-Kompensation. Auch Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig ist dagegen der volle Preis der Pauschalreisebuchung selbst. Der DRSF wird sicherstellen, dass alle erstattungsberechtigten Personen ihre entsprechenden Auszahlungen erhalten.

Benötigte Unterlagen

Für den Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:

● Sicherungsschein des DRSF
● Buchungsbestätigung/Rechnung des Reiseanbieters
● Nachweise erfolgter Zahlungen
● Ggf. Vollmachtserklärung von Mitreisenden

Diese müssen erfasst oder hochgeladen werden. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Ein Beispiel für eine We-Flytour-Rechnung finden Sie hier.

Ihren Antrag auf Erstattung sowie alle benötigten Unterlagen können Sie entweder online oder postalisch einreichen. Im digitalen Prozess können alle Dokumente über ein Online-Portal hochgeladen werden. Im postalischen Prozess müssen die Dokumente an folgende Adresse geschickt werden:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Das von der Insolvenz betroffene Unternehmen, also die We-Flytour GmbH, hat dem DRSF die Buchungsdaten übermittelt.

Die Vollmachtserklärung Ihrer Mitreisenden können Sie im Abschnitt 3.3 hochladen. Falls Sie mehrere Erklärungen hochladen möchten, können Sie dies in Abschnitt 7 tun. Dort gibt es weitere Felder zum Upload von Dokumenten. Sie können aber auch ein Foto von beiden Erklärungen machen, oder zwei Dateien zu einer zusammenführen. Die Vollmachtserklärung hängt Ihrer Einladungs-Email zum Erstattungsprozess an. Außerdem finden Sie sie hier zum Download.

Ja, Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Falls Sie den Antrag postalisch abwickeln möchten, können Sie sich an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 25 89 87 253 wenden.

Sollten Sie eine Reise bei der We-Flytour GmbH gebucht und einen Sicherungsschein des DRSF vorliegen haben, können Sie diesem den Gültigkeitszeitraum entnehmen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen zwischen den auf dem Sicherungsschein genannten Daten gebucht haben. Wann die Reise tatsächlich stattfinden sollte, spielt keine Rolle. Sofern Reiseleistungen ausgefallen sind, zum Beispiel weil die Reise storniert wurde oder Sie im Urlaub nochmals zur Zahlung, zum Beispiel durch das Hotel, aufgefordert wurden, obwohl Sie den vollen Reisepreis bereits an We-Flytour bezahlt hatten, können Sie einen Antrag auf Erstattung stellen.

Technische Fragen zum Erstattungsprozess

Die Begrenzung auf 120 Minuten erfolgt aufgrund technischer Standards und Sicherheitserwägungen. Der Vorgang des Ausfüllens sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Um alle Sicherheitsstandards zu gewährleisten, wird man nach einer Dauer von 120 Minuten automatisch ausgeloggt. Sie können den Prozess allerdings jederzeit neu starten. Wir empfehlen Ihnen, die Anweisungen auf der Startseite des Prozesses in Ruhe durchzulesen. Legen Sie sich alle benötigten Dokumente bereit, bevor Sie den Prozess starten.

Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum der Link in Ihrer E-Mail nicht klickbar ist. Wenn die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist, kann es sein, dass Links aus Sicherheitsgründen deaktiviert sind. Überprüfen Sie bitte, ob die E-Mail im Spam-Ordner ist, und verschieben Sie sie gegebenenfalls in Ihren Posteingang. Viele E-Mail-Programme aktivieren dann die Links automatisch. Es könnte auch an den Einstellungen Ihres Browsers liegen. Manche Browser oder E-Mail-Programme haben Sicherheitsfunktionen, die das Anklicken von Links blockieren. Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers und stellen Sie sicher, dass das Anklicken von Links erlaubt ist.

Wenn Sie den Erstattungsantrag mit einem mobilen Gerät einreichen möchten, achten Sie bitte darauf, dass sich Ihr mobiles Gerät vor dem Absenden des Antrags im Querformat befindet. In dieser Ausrichtung sollte der „Senden”-Button sichtbar sein und Sie können den Antrag problemlos abschicken.

Dokumente können bis zu einer Dateigröße von 50 Megabyte in das Portal hochgeladen werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Gesamtgröße Ihrer Dateien die 50 Megabyte Grenze nicht überschreitet. Komprimieren Sie die Dateien dazu gegebenenfalls. Nutzen Sie ein Komprimierungstool, um die Dateigröße zu reduzieren. Viele kostenlose Programme und Online-Dienste können Ihnen dabei helfen, PDF- oder Bilddateien zu komprimieren. Außerdem hilft es, überflüssige oder leere Seiten aus Ihren Dokumenten zu entfernen, um die Dateigröße zu verringern.

Wenn Sie die E-Mail zur Antragstellung nicht mehr finden, können Sie eine neue anfordern. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch bei unserer Service-Hotline unter: +49 (0)30 25 89 87 253. Wir senden Ihnen im Nachgang einen neuen Zugang zu.

Das bedeutet, dass jeder eingegangene Antrag einzeln und sorgfältig überprüft wird – alle Dokumente und Belege werden ordentlich gecheckt und mit der Buchung verglichen. Dieser Prüfungsprozess nimmt etwas Zeit in Anspruch. Unser Ziel ist es, alle berechtigten Ansprüche schnellstmöglich zu bedienen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass keine unberechtigten Auszahlungen erfolgen.

Überprüfen Sie zunächst die eingegebene Vorgangsnummer Zeichen für Zeichen.
Die Vorgangsnummer finden Sie am Anfang Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung des Reiseanbieters. Sollte Ihre Vorgangsnummer eine Null (0) oder ein großes (O) beinhalten, prüfen Sie bitte beide Eingabemöglichkeiten.

Ein Beispiel für eine Rechnung von We-Flytour finden Sie hier.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Service-Hotline des DRSF, unter: +49 (0)30 25 89 87 253. Falls Sie eine neue Mobilfunknummer haben, aber Ihre bei der Buchung verwendete Nummer noch kennen, können Sie Ihre neue Nummer freischalten lassen. Unsere Mitarbeitenden führen Sie durch einen Prozess, um Ihre neue Mobilfunknummer freizuschalten. Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Link zum Online-Portal, wo Sie Ihren Erstattungsprozess starten können. 

Der postalische Erstattungsprozess

Sie können einen postalischen Erstattungsantrag über unsere Service-Hotline beantragen. Wählen Sie dafür die +49 (0)30 25 89 87 253. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf und leiten den Prozess in die Wege. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten.

Für den postalischen Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Ihr ausgefüllter Erstattungsantrag
  • Ihre Buchungsbestätigung/Rechnung des Reiseanbieters
  • Ihren Sicherungsschein
  • Nachweise über von Ihnen geleistete Zahlungen
  • Falls mehrere Personen gereist sind, legen Sie bitte das beiliegende Formular „Erklärungen zum Erstattungsantrag“ bei. Es muss von allen Reisenden unterschrieben sein, um die Erstattung zu ermöglichen.
  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie Ihres Reisepasses inkl. gültiger Meldebescheinigung.
  • Bei Namensänderung: entsprechende Nachweise

 

Diese Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF die Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an folgende Adresse:

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig

Sollten Sie bisher noch keine Information vom DRSF erhalten haben und möchten in den postalischen Erstattungsprozess aufgenommen werden, wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline, unter: +49 (0)30 78954770. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf und leiten den Prozess in die Wege. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten. Wenn Sie dies bereits getan haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen – der DRSF kommt auf alle erstattungsberechtigten Reisenden zu und meldet sich per Post bei ihnen. Aufgrund der hohen Anzahl der Geschädigten kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Nach dem Versand Ihrer Dokumente überprüfen wir Ihre Angaben. Sollten Informationen fehlen, erhalten Sie von uns einen weiteren Brief mit der Bitte, diese Informationen nachzureichen. Sollten alle Daten vollständig sein und ein Erstattungsanspruch vorliegen, melden wir uns ebenfalls bei Ihnen per Post und leiten die Rückzahlung ein. Falls Sie keinen Anspruch auf Erstattung haben, informieren wir Sie darüber.

Ja, wir werden Ihre Dokumente und Angaben überprüfen – liegt ein Erstattungsanspruch vor, nehmen wir Sie anschließend in den postalischen Prozess auf. Sie brauchen in der Zwischenzeit nichts zu unternehmen, wir melden uns mit Informationen zu den weiteren Schritten bei Ihnen.

Allgemeine Informationen zur Insolvenz und Absicherung​

Der DRSF sichert gemäß seines gesetzlichen Auftrages Pauschalreisen und sogenannte verbundene Reiseleistungen ab. Alle bei der We-Flytour GmbH gebuchten Leistungen dieser Art sind also abgesichert.

Pauschalreisen werden von Reiseanbietern angeboten, die mehrere unterschiedliche Leistungen zu einem Paket schnüren (z. B. Hotel, Flug, Transfer, Reiseleitung) und dieses Paket dann zu einem Gesamtpreis verkaufen. Bereits wenn zwei Hauptleistungen (z. B. Hotel und Flug) als Paket angeboten werden, handelt es sich um eine Pauschalreise. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei Ihrer Reise um eine Pauschalreise handelt, kontaktieren Sie bitte die eigens eingerichtete Servicenummer des DRSF unter +49 (0)30 25 89 87 253.

Verbundene Reiseleistungen sind in § 651w BGB definiert. Sie liegen in folgenden Fällen vor:

1.) Ihnen werden für den Zweck derselben Reise mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) in zwei separaten Verträgen mit zwei unterschiedlichen Unternehmern (z. B. Fluglinie und Hotel) und separater Bezahlung vermittelt. Wichtig dabei ist: Sie wählen diese Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle des Vermittlers (z. B. im Reisebüro oder einem Buchungsportal) im Rahmen desselben Buchungsvorgangs aus, bevor Sie sich zur Zahlung verpflichten.

2.) Ein Unternehmer hat mit Ihnen einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen (z. B. einen Flug) oder Ihnen einen solchen Vertrag vermittelt und vermittelt mindestens einen (weiteren) Vertrag mit einem anderen Unternehmer (z. B. einem Mietwagenanbieter oder Hotel) über eine andere Art von Reiseleistung und dieser weitere Vertrag wird spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen.

Verbundene Reiseleistungen sind vom DRSF nur in bestimmten Fällen abgesichert. Diese ergeben sich aus § 651w Absatz 3 BGB:

● So geht es bei der Absicherung nur um die Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers verbundener Reiseleistungen, in diesem Fall also der We-Flytour GmbH

● Bei von der We-Flytour GmbH vermittelten verbundenen Reiseleistungen beachten Sie bitte Folgendes:

● Schuldet Ihnen die We-Flytour GmbH die Beförderung? Wenn ja, dann sind Ihre Rückreise und Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückreise durch den DRSF abgesichert.

● Hat die We-Flytour GmbH von Ihnen Vorauszahlungen für verbundene Reiseleistungen erhalten? Wenn ja, dann sind diese durch den DRSF abgesichert. Diese Absicherung gilt aber natürlich nur für Reiseleistungen, die ausgefallen sind.

Wenn die anderen Unternehmer ihr Entgelt von der We-Flytour GmbH nicht erhalten haben, werden sie womöglich dieses Entgelt von Ihnen fordern. Dann werden Sie zweimal zur Zahlung gebeten. Auch in diesem Fall sind Sie durch den DRSF abgesichert.

Prinzipiell erstattet der DRSF auch privat geleistete Nachzahlungen, wenn Pauschalreisende damit Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern wie z. B. Hoteliers nachkommen, für die ein Reiseveranstalter nicht bezahlt hat. Wichtig ist, dass Sie die Zahlungen mit den Belegen nachweisen können. Dafür ist in jedem Einzelfall eine Prüfung notwendig.

Soweit Zahlung bereits von einer Versicherung, einem Zahlungsdienstleister oder einer sonstigen Stelle erstattet wurde, besteht kein Anspruch mehr gegenüber dem DRSF.

Beachten Sie bitte:

  • Nur tatsächlich geleistete Zahlungen sind abgesichert.
  • Zahlungen dürfen nicht doppelt erstattet werden. Rückzahlungen von Dritten müssen bei einem Rückerstattungsantrag beim DRSF daher angegeben werden, um Doppelerstattungen zu vermeiden.
Auswirkungen auf Buchungen und Reisen

Nein, bei Einzelleistungen wie z. B. einer einzelnen Hotelbuchung handelt es sich nicht um eine über den DRSF abgesicherte Pauschalreise.

Einzelleistungen, die nicht in Verbindung mit einer Pauschalreise gebucht wurden, fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.