- Nach der Insolvenz von FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH hat der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) den weitaus größten Teil der anspruchsberechtigten Verbraucher bereits kontaktiert.
- Verbraucher haben bereits mehr als 125.000 Erstattungsanträge gestellt, der größte Teil von ihnen ist in Bearbeitung oder bereits bearbeitet.
- Hauptgrund für bislang noch nicht erfolgte Kontaktaufnahmen, vornehmlich im Ausland, sind aufgrund landesspezifischer Besonderheiten noch nicht von Reisevermittlern an FTI übermittelte Kontaktdaten von Verbrauchern.
- Der DRSF hat daher ein spezielles Portal entwickelt, das es Agenturen ermöglicht, die für die Erstattung erforderlichen Daten unkompliziert zu übermitteln.
- Daneben wird es ab November ein sogenanntes offenes Portal geben für Verbraucher, die ihren Erstattungsantrag aus verschiedenen Gründen bislang nicht über die angebotenen Wege stellen konnten.
Berlin, 09. Oktober 2024. Der Erstattungsprozess des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) für Verbraucher, die von den Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH betroffen sind, geht in die nächste Phase: Der DRSF hat bisher mehr als 180.000 Anspruchsberechtigte per E-Mail zum Prozess eingeladen. Etwa 125.000 von Ihnen haben ihren Antrag eingereicht, und der Großteil von ihnen wurde bereits bearbeitet oder befindet sich in Bearbeitung. Insgesamt wurde bisher eine mittlere achtstellige Eurosumme an Verbraucher erstattet. „Wir sehen, dass ein beträchtlicher Teil der kontaktierten Verbraucher mit der Bearbeitung ihres Erstattungsantrags entweder noch gar nicht begonnen hat, oder zwar begonnen aber nicht abgeschickt hat. Wir analysieren permanent welche Gründe es dafür gibt und versuchen die Verbraucher zu unterstützen, damit auch die weiteren Anträge beim DRSF eingereicht werden“, erläutert Ali Arnaout, einer der beiden Geschäftsführer des DRSF. „Gleichzeitig gibt es bei den gestellten Erstattungsanträgen viele spezifische Fälle, die einer Klärung oder Rückfrage bedürfen und daher eine weitere Kontaktaufnahme erforderlich machen.”
Online-Portal für Vertriebspartner von FTI startet in der zweiten Oktoberhälfte
Die nächste Erstattungsphase richtet sich nun auch an alle Verbraucher aus dem Ausland, die in der Regel über eine Agentur in ihren Heimatländern gebucht haben. Dort gibt es auch landesspezifische Besonderheiten im Buchungs- und Zahlungsablauf, die ein anderes Vorgehen als in Deutschland notwendig gemacht haben. Falls dem DRSF die nötigen Kontaktinformationen nunmehr vorliegen, werden diese Verbraucher in den zahlreichen weiteren Buchungsländern direkt angeschrieben. Für Kunden, deren Kontaktdaten aufgrund der in der Reisebranche verbreiteten Praxis des Agenturinkassos noch bei den Reisevermittlern liegen, hat der DRSF in Abstimmung mit FTI ein sogenanntes Agenturportal entwickelt, das es den Vertriebspartnern ermöglicht, die für die Erstattung durch den DRSF erforderlichen Daten unkompliziert an FTI zu übermitteln. Dazu wird FTI seine Vertriebspartner in Deutschland und in den ausländischen Märkten anschreiben.
Offenes Erstattungsportal ab November
Schließlich wird es auch eine zusätzliche Portallösung geben für die Verbraucher, die ihren Erstattungsantrag aus verschiedenen Gründen bislang nicht über die angebotenen Wege stellen konnten. Sei es, dass die aktuellen Kontaktdaten auch FTI nicht mehr vorlagen, oder dass E-Mails oder Anschreiben des DRSFs aus verschiedensten Gründen nicht den richtigen Adressaten erreicht haben sollten. Der DRSF wird dieses offene Erstattungsportal Anfang November zur Verfügung stellen und eine entsprechende Kommunikationskampagne starten, damit alle weiteren Verbraucher erreicht werden können. „Auch hierzu stimmen wir uns eng mit unserer Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium der Justiz ab, um einen sicheren Erstattungsprozess durchzuführen, an dessen Ende alle Anspruchsberechtigten die ihnen zustehenden Rückzahlungen erhalten haben werden“, sagt Stefan Mees, ebenfalls Geschäftsführer des DRSF.
Darüber hinaus arbeitet der DRSF auch an Lösungen für Verbraucher, die sich neben dem Online-Erstattungsprozess auch wünschen, ihren Erstattungsantrag postalisch stellen zu können. „Unsere Daten zeigen, wie schnell und effizient die Online-Antragsstellung für die meisten Verbraucher funktioniert”, erklärt Mees. „Dennoch werden wir in Kürze auch für diejenigen eine Möglichkeit zur Antragsstellung schaffen, die einen postalischen Weg bevorzugen. Alle Anspruchsberechtigten werden ihre Erstattung erhalten – darauf können sie sich verlassen.”