+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++
+++ Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour: alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 10.12.2024 abgesagt +++ +++ Notfallnummern für Reisende in der Türkei +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53. +++ +++ Notfallnummer für Reisende in anderen Ländern: +49 (0)69 9588 4076. +++
FTI und BigXtra: DRSF arbeitet eng mit Insolvenzverwalter zusammen

Am 1. September 2024 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH eröffnet. Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) arbeitet eng mit dem Insolvenzverwalter zusammen, um Verbraucher bestmöglich zu schützen und ihnen eine reibungslose und schnelle Rückerstattung zu ermöglichen. Ein zentraler Punkt dabei: die Klarstellung, dass Pauschalreisende für eine schnellstmögliche Erstattung einen Antrag beim DRSF einreichen sollten, statt ihre Forderung gegen FTI zur Insolvenztabelle anzumelden.

Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Verbraucher, die Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra GmbH gebucht haben, einen Antrag auf Erstattung ausschließlich beim DRSF stellen sollten. Für diese große Kundengruppe ist das Erstattungsverfahren sinnvoller als eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter, da am Schluss des Verfahrens aus der Insolvenzmasse bestenfalls eine geringe Rückzahlung erwartet werden kann.

Das Erstattungsverfahren des DRSF wurde bereits gestartet, und die Auszahlungen laufen. Demgegenüber wird sich das Insolvenzverfahren über Jahre hinziehen. Eine Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle ist daher nur für diejenigen Verbraucher sinnvoll, die touristische Einzelleistungen oder andere nicht vom DRSF abgesicherte Leistungen gebucht haben. Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen dagegen sind umfassend über den DRSF abgesichert.

Weitere Details und häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ sowie auf der Website zum Insolvenzverfahren fti-inso.de.