Hilfe unterwegs: Das ist jetzt wichtig, wenn Ihr Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat

Sie haben erfahren, dass Ihr Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat. Und Sie stehen gerade am Flughafen, oder Sie befinden sich gerade im Urlaub und kommen nicht weiter? Hier erfahren Sie, was Sie tun können. 

Eine Familie geht mit einem Koffer im Flughafen herum.

REISEVERANSTALTER INSOLVENT

So handeln Sie jetzt richtig

Eine Nachricht über die Insolvenz des Reiseveranstalters ist beunruhigend – doch Sie sind nicht allein. Als Pauschalreisender stehen Sie unter dem Schutz des DRSF, insofern Ihr Reiseveranstalter beim DRSF abgesichert ist.  Wir erstatten Ihnen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bereits geleistete Zahlungen. Falls Sie sich bereits am Urlaubsort befinden, sorgen wir dafür, dass Sie im Idealfall Ihren Urlaub fortsetzen können und sicher nach Hause kommen. 

ERSTE HILFE BEI REISE-NOTFALL

Was sollten Sie als Erstes tun, wenn Ihr Pauschalurlaub nicht wie geplant stattfindet?

Insolvente Reiseveranstalter

Wo haben Sie Ihre ausgefallene Reise gebucht?

Ihr Reiseveranstalter ist noch nicht aufgeführt?

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Transparenz in die mögliche Zahlungsunfähigkeit Ihres Reiseveranstalters zu bringen. Dafür müssen wir unter anderem dessen finanzielle Situation und rechtliche Gegebenheiten genauer beleuchten. Auf diese Weise können wir Ihren Reiseschutz sicherstellen. Sobald wir die Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters festgestellt haben, eröffnen wir umgehend die entsprechende Seite mit allen weiteren Informationen zu Ihrem Reiseveranstalter und zum weiteren Prozess. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir Sie, die o.g. Schritte zu verfolgen.

Reiserechte und Erstattungsprozess

Sie benötigen weitere Informationen?

Alle Informationen zu den Leistungen des DRSF

Alle Informationen zum Erstattungsprozess

Kontakt

Wir sind für Sie da

Service-Hotline +49 (0)30 78954770

Kostenlos für Sie. Erreichbar werktags von 9 - 17 Uhr.

Allgemeine Anfragen kontakt@drsf.reise

Gern beantworten wir Ihr Anliegen auch per E-Mail. 

Reisekosten zurückerhalten

Ihre Reise ist ausgefallen oder wurde abgebrochen? Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, Ihre geleisteten Zahlungen zurückzuerhalten.