Hilfe unterwegs: Das ist jetzt wichtig, wenn Ihr Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat
Sie haben erfahren, dass Ihr Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat. Und Sie stehen gerade am Flughafen, oder Sie befinden sich gerade im Urlaub und kommen nicht weiter? Hier erfahren Sie, was Sie tun können.
REISEVERANSTALTER INSOLVENT
So handeln Sie jetzt richtig
Eine Nachricht über die Insolvenz des Reiseveranstalters ist beunruhigend – doch Sie sind nicht allein. Als Pauschalreisender stehen Sie unter dem Schutz des DRSF, insofern Ihr Reiseveranstalter beim DRSF abgesichert ist. Wir erstatten Ihnen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bereits geleistete Zahlungen. Falls Sie sich bereits am Urlaubsort befinden, sorgen wir dafür, dass Sie im Idealfall Ihren Urlaub fortsetzen können und sicher nach Hause kommen.
ERSTE HILFE BEI REISE-NOTFALL
Was sollten Sie als Erstes tun, wenn Ihr Pauschalurlaub nicht wie geplant stattfindet?
1. DRSF-Absicherung des Reiseveranstalters prüfen
Suchen Sie Ihren Sicherungsschein heraus. Dieser wurde Ihnen im Idealfall zusammen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugeschickt und gibt an, bei welchem Absicherer der Insolvenzschutz Ihres Reiseveranstalters im Falle einer abgesicherten Reise besteht.
2. Offizielle Absage durch Reiseveranstalter abwarten
Wenn Sie in den Medien von einer Insolvenz Ihres Reiseveranstalters hören, stornieren Sie nicht eigenständig. Die Insolvenz des Reiseveranstalters führt nicht immer automatisch dazu, dass die Reise nicht stattfinden kann. Es gibt Fälle, in denen der Reiseveranstalter alle Leistungsträger bereits bezahlt hat und Sie Ihre Pauschalreise wie geplant antreten können. Sie sollten daher warten, bis die Reise offiziell durch den Reiseveranstalter oder Insolvenzverwalter abgesagt wird. Prüfen Sie auch Ihre Spam-E-Mails oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, z. B. auf dessen Website oder über dessen Service-Hotline. Wenn die Buchung über ein (Online)Reisebüro erfolgt ist, dann wenden Sie sich bitte an Ihr (Online)Reisebüro.
3. Zahlungen stoppen
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an den Reiseveranstalter, sobald eine Insolvenz bekannt gegeben wurde. Denn Zahlungen, die Sie nach Bekanntgabe der Insolvenz leisten, können in der Regel nicht vom DRSF erstattet werden.
4. Nachweise und Belege sichern
Speichern Sie alle Buchungsbelege, Zahlungsnachweise und die Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter (auch Screenshots der Website) für die spätere Erstattung ab.
5. Informationen bereithalten
Sie möchten die Service-Hotline des DRSF kontaktieren? Damit wir Ihre Anfrage zügig bearbeiten können, bitten wir Sie folgende Informationen bereit zu halten: Ihre Reisebestätigung/Rechnung, die Ausweisdokumente aller Reiseteilnehmenden sowie eine Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse, unter der wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
1. DRSF-Absicherung des Reiseveranstalters prüfen
Suchen Sie Ihren Sicherungsschein heraus. Dieser wurde Ihnen im Idealfall zusammen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugeschickt und gibt an, bei welchem Absicherer der Insolvenzschutz Ihres Reiseveranstalters im Falle einer abgesicherten Reise besteht.
2. Reiseveranstalter und Reiseleitung vor Ort fragen
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Reiseleitung oder Ihrer lokalen Agentur, die Sie betreut. Diese sind Ihre Ansprechpartner am Urlaubsort und geben Ihnen weitere Auskünfte zur Fortführung Ihrer Reise. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. In der Regel bietet Ihr Reiseveranstalter ebenfalls eine Service Hotline an, die Telefonnummer finden Sie z. B. in Ihren Reiseunterlagen oder auf der Website des Reiseveranstalters.
3. Zahlungen und Forderungen im Hotel klären
Sollte das Hotel, nachdem Sie eingecheckt sind, eine erneute Zahlung für den Aufenthalt verlangen, weisen Sie auf den Schutz durch den DRSF hin. Der DRSF stellt entsprechende Kostenübernahmeerklärungen zur Verfügung. Sollte Ihrem Hotel noch keine Kostenübernahmeerklärung seitens des DRSF vorliegen, kann es sich an die Service-Hotline des DRSF wenden. Müssen Sie dennoch eine Zahlung vornehmen, lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen und heben Sie die Belege auf, die diese vorgenommene Zahlung nachweisen. Akzeptieren Sie bitte keine überzogenen Forderungen des Hotels. Als Richtwert, ab wann eine Forderung überzogen ist, gilt: Eine Forderung über dem Gesamtreisepreis, den Sie an Ihren Reiseveranstalter bezahlt haben, ist überhöht und sollte von Ihnen nicht akzeptiert werden.
Sollte das Hotel vor dem Check-In eine erneute Zahlung für den Aufenthalt verlangen, dann melden Sie sich bitte zuerst bei unserer Service-Hotline, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
4. Rückflug-Status prüfen
Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft bei Bedarf direkt. Fragen Sie nach, ob Ihre Buchung dort noch als „aktiv“ geführt wird oder bereits storniert wurde. Wir koordinieren im Notfall Ihre Ersatz-Heimreise, sobald uns Ihre Reisedaten vorliegen. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Rückflug nicht stattfindet, dann kontaktieren Sie bitte den DRSF. Bitte buchen Sie nicht eigenständig Ihre Rückreise ohne vorherige Rücksprache mit dem DRSF.
5. Belege für Mehrausgaben sammeln
Heben Sie Quittungen für zusätzliche Kosten (z. B. Ersatzflüge, Hotelkosten) auf, um diese später bei uns für die Prüfung eines Anspruches einzureichen. Bitte beachten Sie z. B., dass nur Reiseleistungen erstattet werden können, die Teil der ursprünglich gebuchten Pauschalreise waren.
6. Informationen bereithalten
Sie möchten die Service-Hotline des DRSF kontaktieren? Damit wir Ihre Anfrage zügig bearbeiten können, bitten wir Sie folgende Informationen bereit zu halten: Ihre Reisebestätigung/Rechnung, die Ausweisdokumente aller Reiseteilnehmenden, die Adresse des Hotels, in dem Sie sich gerade aufhalten sowie eine Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse, unter der wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
Insolvente Reiseveranstalter
Wo haben Sie Ihre ausgefallene Reise gebucht?
Ihr Reiseveranstalter ist noch nicht aufgeführt?
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Transparenz in die mögliche Zahlungsunfähigkeit Ihres Reiseveranstalters zu bringen. Dafür müssen wir unter anderem dessen finanzielle Situation und rechtliche Gegebenheiten genauer beleuchten. Auf diese Weise können wir Ihren Reiseschutz sicherstellen. Sobald wir die Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters festgestellt haben, eröffnen wir umgehend die entsprechende Seite mit allen weiteren Informationen zu Ihrem Reiseveranstalter und zum weiteren Prozess. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir Sie, die o.g. Schritte zu verfolgen.
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