Insolvenz der Aby GmbH: Wir helfen!
Wir organisieren für Sie die Rückerstattung Ihrer Reisekosten und halten Sie auf dem Laufenden.
Aktueller Status
Die meisten Erstattungsanträge wurden von uns abschließend bearbeitet, sodass sich der Erstattungsprozess dem Ende nähert. Gut zu wissen: Der Gesetzgeber räumt Ihnen bis zu drei volle Kalenderjahre nach der Insolvenz ein, um Ihre Forderungen geltend zu machen. Die Frist endet immer am 31. Dezember des dritten Folgejahres. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihren Antrag frühzeitig einzureichen, damit wir Ihre Erstattung zeitnah abschließen können.
Vorbereitung
Kontaktaufnahme
Auszahlungen gestartet
Auszahlungen weitestgehend abgeschlossen
Die wichtigsten Fragen rund um die Insolvenz der Aby GmbH
Wie ist der Stand der Bearbeitung des Erstattungsprozess?
Der größte Teil der Reisenden betroffenen hat einen Erstattungsantrag eingereicht und seine Erstattung erhalten. Bei den wenigen verbleibenden Fällen handelt es sich häufig um solche mit erhöhtem Klärungsbedarf. Auch diese werden wir schnellstmöglich abschließen.
Von der Insolvenz betroffene Reisende, die bisher noch nicht vom DRSF kontaktiert wurden, können sich über unser Registrierungsportal für den Erstattungsprozess anmelden.
Sie finden das Portal unter diesem Link: registrierung.drsf.reise/start
Ich habe eine Reise für mein (minderjähriges) Kind gebucht. Wie funktioniert der Erstattungsprozess für uns?
Sollten Ihre Daten vollständig vorliegen, erhalten Sie als buchende Person die Einladung zum Erstattungsprozess und füllen den Antrag mit Ihren persönlichen Daten aus. Im Erstattungsportal können Sie die Namen aller Personen eintragen, die an der Reise teilgenommen hätten, das sind zum Beispiel Ihr Kind bzw. Ihre Kinder. Alle genannten reisenden Personen müssen eine Vollmacht unterzeichnen.
Wenn Ihre Kinder oder andere Mitreisende noch minderjährig sind, müssen alle Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund oder Pfleger – inklusive Ihnen) die Vollmacht unterschreiben. Liegt die Unterschrift nur eines Elternteils vor, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Diesen Nachweis können Sie im Erstattungsportal unter Punkt 7 „Nachweise und Unterlagen“ hochladen oder
postalisch mitschicken.
Die zu unterzeichnende Vollmacht senden wir Ihnen mit der Einladungs-E-Mail oder der postalischen Einladung zum Erstattungsprozess zu.
Ich bin minderjährig und habe eine Reise bei Aby GmbH gebucht. Wie kann ich eine Erstattung beantragen?
Der DRSF lädt Sie persönlich zum postalischen Erstattungsprozess ein. Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, benötigen wir unbedingt eine Einwilligungserklärung, die alle Ihre Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund oder Pfleger) unterschreiben müssen. Bitte legen Sie die unterschriebenen Dokumente
gemeinsam mit den anderen Unterlagen in den Rücksendeumschlag, den wir Ihnen schicken.
Die Einwilligungserklärung senden wir Ihnen zusammen mit den anderen Unterlagen zu.