Insolvenz der Kultur Reise GmbH: Wir helfen!
Wir organisieren für Sie die Rückerstattung Ihrer Reisekosten und halten Sie auf dem Laufenden.
Aktueller Status
Die Erstattungsanträge wurden von uns abschließend bearbeitet, sodass der Erstattungsprozess abgeschlossen ist. Gut zu wissen: Der Gesetzgeber räumt Ihnen bis zu drei volle Kalenderjahre nach der Insolvenz ein, um Ihre Forderungen geltend zu machen. Die Frist endet immer am 31. Dezember des dritten Folgejahres. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihren Antrag frühzeitig einzureichen, damit wir Ihre Erstattung zeitnah abschließen können.
Vorbereitung
Kontaktaufnahme
Auszahlungen gestartet
Auszahlungen weitestgehend abgeschlossen