Von der Insolvenz der FTI Group betroffene Verbraucher können ab sofort Erstattungsanträge postalisch einreichen. Dieses Angebot richtet sich an Verbraucher, die keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen und ihren Erstattungsprozess per Post abwickeln lassen möchten. Bisher war die Antragstellung nur über das Online-Portal möglich.
Mehr als 130.000 Anspruchsberechtigte haben ihren Erstattungsantrag bereits über das Online-Portal gestellt. Dennoch ist der Online-Weg nicht für alle Verbraucher praktikabel. Daher haben wir speziell für die Anspruchsberechtigten, die auf den Postweg angewiesen sind, eine weitere verbraucherfreundliche und sichere Erstattungsmöglichkeit eröffnet.
Betroffene Verbraucher, die bisher nicht per E-Mail erreicht wurden, können sich an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 wenden, um sich für den postalischen Erstattungsprozess zu registrieren. Unsere Mitarbeitenden nehmen die Daten auf und leiten den Prozess in die Wege. Im Anschluss erhalten sie die für den Erstattungsprozess erforderlichen Unterlagen per Post. Antragsteller, die zwar erreicht wurden, aber bereits den Wunsch nach postalischer Abwicklung geäußert haben, werden aktuell schon per Post kontaktiert.
Nach Eingang der Anträge werden diese im gleichen Verfahren wie die digital eingereichten Anträge geprüft. Bei fehlenden Angaben oder notwendigen Rückfragen werden die Verbraucher nochmals kontaktiert. Der Fokus liegt darauf, den gesamten Ablauf so transparent und effizient wie möglich zu gestalten, damit jeder Anspruchsberechtigte zu seinem Recht kommt.
Um alle von der FTI-Insolvenz betroffenen Verbraucher erreichen zu können und weiterhin noch nicht vorliegende Kontakt- und Antragsdaten zu erhalten, stehen nun auch ein zusätzliches Online-Portal für die FTI-Reisevertriebspartner und ein „offenes Portal“ für Verbraucher, die noch auf die Kontaktaufnahme warten, zur Verfügung.
Verbraucher, die bereits einen Erstattungsantrag über das Online-Portal eingereicht haben, sollten sich nicht zusätzlich für den postalischen Weg registrieren. Sie sind bereits im Erstattungsprozess erfasst und sollten auch keine weiteren Daten im offenen Portal eingeben.