Deutscher Reisesicherungsfonds entlastet die Reisebranche mit Senkung der Entgelte und Sicherheitsleistungen zum 1. November 2026 deutlich

25.06.2026

  • Der DRSF halbiert die Entgelte für abgesicherte Reiseveranstalter zum kommenden Absicherungsjahr erneut:  von 0,5 auf 0,25 Prozent pro Jahr.
  • Der Startwert für die Sicherheitsleistungen wird vom DRSF um zwei Prozentpunkte gesenkt: von 7 Prozent auf 5 Prozent.
  • Geschäftsführer Dr. Andreas Gent: „Mit diesem Gesamtpaket entlasten wir die Reisebranche spürbar und zielgerichtet, während wir unseren Schutzauftrag für die Reisenden weiterhin verlässlich erfüllen.“

Berlin, 25. Juni 2026. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) senkt die Entgelte für abgesicherte Reiseveranstalter: Zum 1. November 2026 halbiert der Fonds die Entgelte pro Jahr von bisher 0,5 Prozent auf künftig 0,25 Prozent des absicherungspflichtigen Pauschalreiseumsatzes des Vorjahres. Die Entgeltsenkung bringt der Branche Einsparungen von 70 Millionen Euro jährlich und führt damit zu einer dauerhaften und direkten Ertragsverbesserung der Reiseveranstalter. Parallel wird der Startwert für die Sicherheiten von sieben Prozent auf fünf Prozent abgesenkt. Der DRSF erweitert somit die Tarifierungsbandbreite zur Berechnung der Sicherheitsleistungen auf ein bis neun Prozent des Pauschalreiseumsatzes des zurückliegenden Geschäftsjahres. Bisher betrug diese fünf bis neun Prozent des Pauschalreiseumsatzes des zurückliegenden Geschäftsjahres. Insgesamt reduziert sich das Volumen der durch die Branche zu stellenden Sicherheiten dadurch um einmalig 560 Millionen Euro zum neuen Absicherungsjahr. Diese frei gesetzte Liquidität ermöglicht Reiseveranstaltern spürbar finanzielle Freiräume, beispielsweise für Investitionen. Die Erweiterung der Tarifierungsbandbreite ermöglicht uns zudem eine differenziertere Berücksichtigung der individuellen Bonität und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die insbesondere bonitätsstarke Reiseveranstalter entlastet.

„Wir stellen sicher, dass Pauschalreisende im Insolvenzfall eines bei uns abgesicherten Reiseveranstalters ihren Urlaub fortsetzen können, sicher nach Hause kommen und das ihnen zustehende Geld zurückerhalten. Damit schützen wir die Ansprüche von rund 24 Millionen Reisenden pro Jahr“, erläutert Gent. „Denn die Kernaufgabe des DRSF ist und bleibt der verlässliche Schutz der Reisenden“, so Gent weiter.

Umfangreiche Entlastung ergibt sich aus jährlicher Überprüfung des Tarifierungsmodells 

Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Tarifierungsmodells. Grund für die regelmäßige Überprüfung ist unter anderem die dynamische Höhe des Zielkapitals, dass sich anhand der Vorgabe bemisst, dass der DRSF prinzipiell in der Lage sein muss, gleichzeitig die Insolvenzen des größten und eines mittleren Reiseveranstalters zu regulieren. Das Vorgehen erfolgt wie gewohnt in enger Abstimmung mit dem DRSF-Dreiklang, der aus dessen Gesellschaftern, dem Beirat des DRSF und der Aufsichtsbehörde – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) – besteht. Dieser Dreiklang ist ein äußerst wirksamer Schutzmechanismus. Er gewährleistet, dass der DRSF stets im Sinne des Verbraucherschutzes und der Gesetzgebung agiert und zugleich zumutbare Rahmenbedingungen schafft, die die abgesicherten Reiseveranstalter möglichst nicht zu stark belasten.

Der Grundgedanke der Gleichbehandlung bleibt dabei bestehen, denn alle Reiseveranstalter profitieren gleichermaßen von den Entlastungen bei Beibehaltung eines risikobasierten Ansatzes. Die aus dem umfangreichen Maßnahmenpaket resultierenden Änderungen der Allgemeinen Absicherungsbedingungen (AAB) befinden sich aktuell in der finalen Abstimmung mit dem BMJV und werden pünktlich zum Start des neuen Absicherungsjahres am 1. November 2026 wirksam. 

Optimierte Kapitalanlage sorgt für eine sichere Zukunft

Um die Leistungsfähigkeit des Fondsvermögens im aktuellen Marktumfeld weiter auszubauen, hat der DRSF einen zweiten Vermögensverwalter ausgewählt, dazu steht er in enger Abstimmung mit dem BMJV. Darüber hinaus liegt dem BMJV ein Vorschlag des DRSF für eine neue Kapitalanlagerichtlinie vor, die erstmals einen Aktienanteil vorsieht. Für die Prüfung des Vorschlags werden die Spezialistinnen und Spezialisten des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einbezogen.

Auch für die Zukunft stellt der DRSF weitere Entlastungen in Aussicht, wenn dies die jährliche Überprüfung des Tarifierungsmodells sowie des Finanzierungsplans hergibt – immer unter der Voraussetzung, dass der Fonds über sein gesetzlich vorgeschriebenes und sich dynamisch entwickelndes Zielkapital verfügt.

„Indem wir das Fondsvermögen durch eine optimierte Kapitalanlage zukunftssicher aufstellen und gleichzeitig Entgelte und Sicherheiten senken, stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der abgesicherten Reiseveranstalter und machen das Premiumprodukt Pauschalreise noch attraktiver“, ergänzt Gent. 

 

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