Ihr gutes Recht: Sicher und sorgenfrei in den Pauschalurlaub
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) schützt Sie im Falle einer Insolvenz Ihres Reiseveranstalters. Erfahren Sie hier, wann und wie Sie abgesichert sind.
Abgesicherte Reisearten
Wann sind Sie durch uns geschützt?
Pauschalreise
Wenn Sie mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) als Gesamtpaket bei einem Reiseveranstalter buchen, liegt eine Pauschalreise vor. Der DRSF schützt Sie automatisch bei allen Pauschalreisen von abgesicherten Reiseveranstaltern.
Verbundene Reiseleistung
Wenn Sie verschiedene Reiseleistungen (wie Flug und Hotel) bei unterschiedlichen Unternehmen buchen, diese aber innerhalb von 24 Stunden über dasselbe Reisebüro oder Online-Portal koordinieren, liegt eine Reise mit verbundener Reiseleistung vor. Der DRSF schützt Sie automatisch bei allen Reisen mit verbundener Reiseleistung von abgesicherten Reiseveranstaltern.
Unsicher, ob Ihr Reiseveranstalter abgesichert ist?
Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz ab 10 Mio. € sind gesetzlich zur Absicherung beim DRSF verpflichtet.
Leistungen des DRSF
- Erstattung bereits geleisteter Zahlungen für Pauschalreisen und Reisen mit verbundener Reiseleistung
- Erstattung bei Teilausfällen der gebuchten Pauschalreise oder Reise mit verbundener Reiseleistung
- Organisation und Kosten der Rückreise
- Übernahme notwendiger Unterkunftskosten bis zur Rückreise
Nicht abgesichert
- Einzelbuchungen (z.B. nur Hotel oder nur Flug)
- Separat gebuchte Extras
- Geschäftsreisen ohne Privatanteil
- Reisen von Reisevereranstaltern, die nicht beim DRSF abgesichert sind
Wir sind keine Reiseversicherung. Für die nachfolgenden Fälle ist der DRSF nicht zuständig.
- Krankheit oder Unfall im Urlaub
- Reiserücktritt aus persönlichen Gründen
- Reiseabbruch aus persönlichen Gründen
- Gepäckverlust oder Gepäckschäden
Der Sicherungsschein: Die Insolvenzabsicherung Ihres Reiseveranstalters
Der Sicherungsschein ist der offizielle Nachweis dafür, dass Ihr Reiseveranstalter gegen eine Insolvenz beim DRSF abgesichert ist. Wenn Sie eine Pauschalreise oder Reise mit verbundener Reiseleistung gebucht haben, ist Ihr Geld im Insolvenzfall des Reiseveranstalters abgesichert – der DRSF erstattet Ihnen Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Auf dem Sicherungsschein finden Sie beispielsweise die Sicherungsscheinnummer, den Namen des abgesicherten Reiseveranstalters sowie die Art der abgesicherten Reise (Pauschalreise oder Reise mit verbundener Reiseleistung).
Wann ist der Sicherungsschein gültig?
Der Sicherungsschein gilt ab dem Moment der Reisebuchung, denn der darauf vermerkte Zeitraum bezieht sich auf das Datum der Reisebuchung. Das Datum Ihres Reiseantritts hat hier keine Relevanz. Somit gilt der Sicherungsschein unabhängig davon, wann Sie Ihre Reise antreten.
Wann und wie erhalte ich den Sicherungsschein?
Wenn Sie eine Pauschalreise oder eine Reise mit verbundener Reiseleistung buchen, erhalten Sie Ihren Sicherungsschein zusammen mit oder unmittelbar nach Ihrer Reisebestätigung/Rechnung.
Muss ich den Sicherungsschein auf meine Reise mitnehmen?
Nein, es ist nicht notwendig den Sicherungsschein mit sich zu führen.
Wann genau brauche ich ihn?
Der Sicherungsschein gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Reiseveranstalter sich für den Insolvenzfall beim DRSF abgesichert hat. Um Ihren Erstattungsantrag zu bearbeiten, ist es nicht notwendig uns den Sicherungsschein vorzulegen.
Umfang Ihres Reiseschutzes
Wie sichern wir Ihren Reiseschutz?
Gesetzlich garantiert
Ihr Schutz ist gesetzlich garantiert im Reisesicherungsfondsgesetz.
Reiseschutz ohne Limit
Die geleisteten Zahlungen Ihrer Pauschalreise oder Reise mit verbundener Reiseleistung sind bei uns sicher – egal, wie viel Geld Ihre Reise gekostet hat.
Geld zurück & sichere Heimreise
Bei einer Insolvenz erstatten wir bereits gezahlte Beträge und organisieren die Fortführung Ihrer Reise oder eine sichere Rückreise.
Wir kommen auf Sie zu
Im Insolvenzfall kontaktieren wir Sie proaktiv. Sie müssen nicht selbst aktiv werden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Häufig gestellte Fragen
Wie läuft der Erstattungsprozess beim DRSF ab?
Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Reisenden, die von einer Insolvenz betroffen sind, schnell die ihnen zustehende Erstattung auszahlen. Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und sicher abläuft. Sobald uns der Reiseveranstalter die erforderlichen Informationen der betroffenen Reisenden überliefert hat, sprechen wir diese aktiv an und laden sie per E-Mail oder postalisch zum Erstattungsprozess ein. Verbrauchern, die eine E-Mail erwarten, aber keine erhalten, empfehlen wir, sicherheitshalber auch in den Spam-Ordner ihres E-Mail-Postfachs zu schauen.
Für Reisen in welchem Zeitraum kann ich einen Erstattungsantrag stellen?
Der DRSF sichert gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Pauschalreisen sowie verbundene Reiseleistungen ab. Alle vom Reiseveranstalter auf Grund der Insolvenzanmeldung stornierten Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen sind abgesichert.
Wie erfahre ich, dass der Erstattungsprozess auch für mich begonnen hat?
Der DRSF kontaktiert Sie als anspruchsberechtigte Reisende aktiv per E-Mail oder per Post. Sollten Sie eine E-Mail erwarten, aber keine erhalten, empfehlen wir, sicherheitshalber auch in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs zu schauen. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unsere Service-Hotline unter folgender Telefonnummer wenden: +49 (0)30 78954770.
Wie können vom DRSF benötigte Daten nachgereicht werden, um einen Anspruch auf Erstattung geltend zu machen?
Nachzureichende Daten können Sie entweder digital über das Online-Portal des DRSF oder auf dem Postweg einreichen. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unsere Service-Hotline unter folgender Telefonnummer wenden: +49 (0)30 78954770.
Es liegt nur eine ausländische IBAN vor. Ist das ein Problem?
Nein, wir überweisen die Rückzahlung dann auf das ausländische Konto, das Sie angeben. Sie erhalten Ihr Geld auch in diesem Fall schnellstmöglich zurück.
Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?
Einige Kosten sind von der Erstattung ausgeschlossen. Dazu zählen Ausgaben für eine Reiserücktrittsversicherung, CO2-Kompensation und unter Umständen besondere Tarifoptionen. Auch Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig ist dagegen der volle Preis der Pauschalreisebuchung selbst. Der DRSF stellt sicher, dass alle erstattungsberechtigten Personen ihre entsprechenden Auszahlungen erhalten.
Welche Unterlagen werden für den digitalen Erstattungsprozess über das Online-Portal benötigt?
Für den Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Buchungsbestätigung
- Nachweise erfolgter Zahlungen
- Ggf. Vollmachtserklärung von Mitreisenden
Bei Namensänderung: entsprechende Nachweise
Die Unterlagen müssen Sie im Online-Portal hochladen. Wenn dies erfolgt ist, überprüft der DRSF Ihre Angaben und bereitet die Erstattungszahlung vor.
Wie können benötigte Unterlagen eingereicht werden?
Ihren Antrag auf Erstattung sowie alle benötigten Unterlagen können Sie entweder online oder postalisch einreichen. Im digitalen Prozess können alle Dokumente über ein Online-Portal hochgeladen werden. Im postalischen Prozess müssen die Dokumente an folgende Adresse geschickt werden:
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig
Woher hat der DRSF die Kundendaten der anspruchsberechtigten Verbraucher?
Die von der Insolvenz betroffenen Reiseveranstalter, haben dem DRSF die Buchungsdaten übermittelt. Teilweise nimmt dieser Prozess beträchtliche Zeit in Anspruch. Dies gilt insbesondere für Buchungen, die über Reisebüros im Ausland getätigt wurden.
Wo kann man eine zweite Vollmachtserklärung oder weitere Dokumente im Portal hochladen?
Die Vollmachtserklärung Ihrer Mitreisenden können Sie im Abschnitt 3.3 hochladen. In Abschnitt 7 können Sie weitere Erklärungen hochladen. Dort gibt es weitere Felder zum Upload von Dokumenten. Sie können aber auch ein Foto von beiden Erklärungen machen, oder zwei Dateien zu einer zusammenführen.
Kann der Antrag auch per Post eingereicht werden?
Ja, Sie können den Antrag auch postalisch einreichen. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770.
Warum gibt es eine 120-minütige Begrenzung für das Ausfüllen des Online-Formulars?
Die Begrenzung auf 120 Minuten erfolgt aufgrund technischer Standards und Sicherheitserwägungen. Der Vorgang des Ausfüllens sollte in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern. Um alle Sicherheitsstandards zu gewährleisten, werden Sie nach einer Dauer von 120 Minuten automatisch ausgeloggt. Sie können den Prozess allerdings jederzeit neu starten. Wir empfehlen, zu Beginn die Anweisungen auf der Startseite des Prozesses in Ruhe durchzulesen. Sie sollten sich alle benötigten Dokumente bereitlegen, bevor Sie den Prozess starten.
Die Eingabe des Buchungsdatums funktioniert nicht. Wie können Daten (zum Beispiel das Buchungsdatum oder das Reisedatum) im Online-Formular angegeben werden?
Um Daten wie das Buchungsdatum Ihrer Reise im Online-Portal zu erfassen, bitten wir Sie, in das Eingabefeld zu klicken. Es öffnet sich eine Kalenderansicht. Sie können die Pfeile (hoch oder runter) dafür nutzen. Alternativ können Sie in die voreingestellte Jahreszahl klicken und diese überschreiben. Danach können Sie den Monat angeben. Wählen Sie aus der Liste den richtigen Monat aus oder nutzen Sie die Pfeile (links, rechts) dafür. Sobald der Monat ausgewählt ist, können Sie den Tag im Kalenderblatt bestimmen.
Was ist zu tun, wenn der Link in der Mail nicht klickbar ist?
Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum der Link in Ihrer E-Mail nicht klickbar ist.
Wenn die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist, kann es sein, dass Links aus Sicherheitsgründen von Ihrem E-Mail-Anbieter deaktiviert sind. Überprüfen Sie bitte, ob die E-Mail im Spam-Ordner ist, und verschieben Sie sie gegebenenfalls in Ihren Posteingang. Viele E-Mail-Programme aktivieren dann die Links automatisch.
Es könnte auch an den Einstellungen Ihres Browsers liegen. Manche Browser oder E-Mail-Programme haben Sicherheitsfunktionen, die das Anklicken von Links blockieren. Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers und stellen Sie sicher, dass das Anklicken von Links erlaubt ist.
Wo finde ich den „Senden”-Button in der mobilen Version des Erstattungsantrags?
Wenn Sie den Erstattungsantrag mit einem mobilen Gerät einreichen möchten, achten Sie bitte darauf, dass sich Ihr mobiles Gerät vor dem Absenden des Antrags im Querformat befindet. In dieser Ausrichtung sollte der „Senden”-Button sichtbar sein und Sie können den Antrag problemlos abschicken.
Bis zu welcher Dateigröße können Dokumente in das Portal hochgeladen werden?
Dokumente können bis zu einer Dateigröße von 50 MB (Megabyte) in das Online-Portal hochgeladen werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Gesamtgröße Ihrer Dateien die 50 MB-Grenze nicht überschreitet. Komprimieren Sie die Dateien dazu gegebenenfalls, in dem Sie zum Beispiel ein Komprimierungstool nutzen, dass die Dateigröße reduziert. Es gibt einige kostenlose Programme und Online-Dienste, die Ihnen dabei helfen, PDF- oder Bilddateien zu komprimieren. Ein weiterer Tipp ist, überflüssige oder leere Seiten aus Ihren Dokumenten zu entfernen, um die Dateigröße zu verringern.
Was ist zu tun, wenn die Mail vom DRSF zum Erstattungsprozess aus Versehen gelöscht wurde? Wie erhält man einen neuen Link zum Portal?
Wenn Sie die E-Mail zur Antragstellung nicht mehr finden, können Sie eine neue anfordern. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch bei unserer Servicehotline unter: +49 (0)30 78954770. Wir senden Ihnen im Nachgang einen neuen Zugang zu.
Was heißt „Ein Erstattungsantrag wird geprüft“?
Das bedeutet, dass jeder eingegangene Antrag mit allen Dokumenten und Belegen einzeln und sorgfältig überprüft und mit der Buchung abgeglichen wird. Dieser Prüfungsprozess nimmt daher etwas Zeit in Anspruch. Unser Ziel ist es, alle berechtigten Ansprüche schnellstmöglich zu bedienen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass keine unberechtigten Auszahlungen erfolgen.
Was ist zu tun, wenn eine Fehlermeldung bei der Eingabe der Rechnungs- oder Buchungsnummer auftaucht?
Überprüfen Sie zunächst die eingegebene Rechnungs- oder Buchungsnummer Zeichen für Zeichen. Die Buchungsnummer finden Sie am Anfang Ihrer Buchungsbestätigung, die Rechnungsnummer finden Sie am Anfang Ihrer Rechnung.
Der Link aus der Bestätigungsmail nach dem Authentifizierungsprozess ist abgelaufen. Was ist zu tun?
Sie können den Prozess noch zweimal selbst neu starten. Geben Sie dafür einfach noch einmal den vorliegenden PIN-Code ein. Dann erhalten Sie automatisch einen neuen Link. Behalten Sie auch Ihren E-Mail-Spam-Ordner im Blick, falls die E-Mail dort auftaucht. Bitte beachten Sie, dass jeder Link immer nur 24 Stunden aktiv ist. Starten Sie den Prozess also am besten dann, wenn Sie Zeit haben, um den Erstattungsprozess zu starten.
Der Zugang zum Online-Portal ist gesperrt, weil die Mobilfunknummer nicht stimmt. Was ist zu tun?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Service-Hotline des DRSF, unter: +49 (0)30 78954770. Falls Sie eine neue Mobilfunknummer haben und Ihre bei der Buchung verwendete Nummer noch kennen, können Sie Ihre neue Nummer freischalten lassen. Unsere Mitarbeitenden führen Sie durch einen Prozess. Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Link zum Online-Portal, in dem Sie Ihren Erstattungsprozess starten können. Wenn die Mobilfunknummer, die Sie bei der Buchung verwendet haben, nicht bekannt ist, müssen Sie sich über unsere Service-Hotline für den postalischen Prozess registrieren.
Wie kann ein postalischer Erstattungsantrag beantragt werden?
Sie können einen postalischen Erstattungsantrag über unsere Service-Hotline unter +49 (0)30 78954770 beantragen. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf und leiten den Prozess in die Wege. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten.
Welche Dokumente müssen im postalischen Prozess eingereicht werden?
Für den postalischen Erstattungsprozess werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Ihr ausgefüllter Erstattungsantrag
- Der Sicherungsschein
- Ihre Buchungsbestätigung
- Nachweise über von Ihnen geleistete Zahlungen
- Falls mehrere Personen gereist sind, legen Sie bitte das beiliegende Formular „Erklärungen zum Erstattungsantrag“ bei. Es muss von allen Reisenden unterschrieben sein, um die Erstattung zu ermöglichen.
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie Ihres Reisepasses inkl. gültiger Meldebescheinigung.
- Bei Namensänderung: entsprechende Nachweise
Die vollständigen Unterlagen müssen per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig
Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, überprüfen wir die Angaben und bereiten die Erstattungszahlung vor.
Was passiert mit meiner Ausweiskopie?
Wir benötigen eine Kopie Ihres Personalausweises, um Ihre Identität zu verifizieren und sicherzustellen, dass wir Ihre Anfrage korrekt und sicher bearbeiten können. Dies ist ein Standardverfahren für den postalischen Erstattungsantrag, um Ihre persönlichen Daten zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Die Ausweiskopie wird von unseren Mitarbeitenden geprüft und danach zerstört. Sie wird im Prozess nicht weiter verwendet.
An welche Adresse muss der Erstattungsantrag geschickt werden?
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an folgende Adresse:
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Postfach 10 05 29
04005 Leipzig
Ich habe vor einiger Zeit den postalischen Prozess beantragt, habe aber noch nichts von Ihnen gehört.
Sollten Sie bisher noch keine Information vom DRSF erhalten haben und möchten in den postalischen Erstattungsprozess aufgenommen werden, dann wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline, unter: +49 (0)30 78954770. Unsere Mitarbeitenden nehmen Ihre Daten auf, um den Prozess anzustoßen. Anschließend erhalten Sie den Erstattungsantrag per Post, um Ihren Rückzahlungsprozess zu starten. Sollten Sie nach Ablauf von zwei Wochen nach der telefonischen Anmeldung zum Prozess nichts von uns gehört haben, melden Sie sich bitte sicherheitshalber nochmals bei der Hotline.
Ich habe vor einiger Zeit meine Unterlagen per Post eingereicht, aber noch nichts von Ihnen gehört. Wann kann ich mit der Bearbeitung meiner Unterlagen rechnen?
Nach dem Versand Ihrer Dokumente überprüfen wir Ihre Angaben. Sollten Informationen fehlen, erhalten Sie von uns einen weiteren Brief mit der Bitte, diese Informationen nachzureichen. Sollten alle Daten vollständig sein und ein Erstattungsanspruch vorliegen, melden wir uns ebenfalls bei Ihnen per Post und leiten die Rückzahlung ein. Falls Sie keinen Anspruch auf Erstattung haben, informieren wir Sie darüber. Aufgrund der großen Anzahl an Anträgen und der Komplexität dieser kann dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte seien Sie versichert, dass wir intensiv daran arbeiten, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Ich habe Ihnen meine Unterlagen bereits geschickt, bevor der postalische Prozess gestartet ist. Dafür habe ich meine Unterlagen aus dem digitalen Erstattungsantrag ausgedruckt und an den DRSF gesendet. Werden meine Unterlagen auch bearbeitet?
Ja, wir werden Ihre Dokumente und Angaben überprüfen – liegt ein Erstattungsanspruch vor, nehmen wir Sie anschließend in den postalischen Prozess auf. Sollte kein Anspruch vorliegen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Sie brauchen in der Zwischenzeit nichts zu unternehmen, wir melden uns mit Informationen zu den weiteren Schritten bei Ihnen.
Seit
2021
schützt der DRSF Pauschalreisende
Aktuell
199
abgesicherte Reiseveranstalter
Über
60.000
Reisende sicher zurückgeholt
Über
270 Mio. €
an Reisende erstattet
Kontakt
