Ihr gutes Recht: Sicher und sorgenfrei in den Pauschalurlaub

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) schützt Sie im Falle einer Insolvenz Ihres Reiseveranstalters. Erfahren Sie hier, wann und wie Sie abgesichert sind.

Eine Mutter mit ihrem Kind an einem Flughafen. Die Mutter zeigt auf etwas, das Kind schaut hin.

Abgesicherte Reisearten

Wann sind Sie durch uns geschützt?

Pauschalreise

Wenn Sie mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) als Gesamtpaket bei einem Reiseveranstalter buchen, liegt eine Pauschalreise vor. Der DRSF schützt Sie automatisch bei allen Pauschalreisen von abgesicherten Reiseveranstaltern.

Verbundene Reiseleistung

Wenn Sie verschiedene Reiseleistungen (wie Flug und Hotel) bei unterschiedlichen Unternehmen buchen, diese aber innerhalb von 24 Stunden über dasselbe Reisebüro oder Online-Portal koordinieren, liegt eine Reise mit verbundener Reiseleistung vor. Der DRSF schützt Sie automatisch bei allen Reisen mit verbundener Reiseleistung von abgesicherten Reiseveranstaltern.

Unsicher, ob Ihr Reiseveranstalter abgesichert ist?

Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz ab 10 Mio. € sind gesetzlich zur Absicherung beim DRSF verpflichtet.

Prüfen Sie hier, ob Ihr Reiseveranstalter dabei ist

Leistungen des DRSF

  • Erstattung bereits geleisteter Zahlungen für Pauschalreisen und Reisen mit verbundener Reiseleistung
  • Erstattung bei Teilausfällen der gebuchten Pauschalreise oder Reise mit verbundener Reiseleistung
  • Organisation und Kosten der Rückreise 
  • Übernahme notwendiger Unterkunftskosten bis zur Rückreise

Nicht abgesichert

  • Einzelbuchungen (z.B. nur Hotel oder nur Flug)
  • Separat gebuchte Extras
  • Geschäftsreisen ohne Privatanteil
  • Reisen von Reisevereranstaltern, die nicht beim DRSF abgesichert sind

Wir sind keine Reiseversicherung. Für die nachfolgenden Fälle ist der DRSF nicht zuständig.

  • Krankheit oder Unfall im Urlaub
  • Reiserücktritt aus persönlichen Gründen
  • Reiseabbruch aus persönlichen Gründen
  • Gepäckverlust oder Gepäckschäden

Der Sicherungsschein: Die Insolvenzabsicherung Ihres Reiseveranstalters 

Der Sicherungsschein ist der offizielle Nachweis dafür, dass Ihr Reiseveranstalter gegen eine Insolvenz beim DRSF abgesichert ist. Wenn Sie eine Pauschalreise oder Reise mit verbundener Reiseleistung gebucht haben, ist Ihr Geld im Insolvenzfall des Reiseveranstalters abgesichert – der DRSF erstattet Ihnen Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Auf dem Sicherungsschein finden Sie beispielsweise die Sicherungsscheinnummer, den Namen des abgesicherten Reiseveranstalters sowie die Art der abgesicherten Reise (Pauschalreise oder Reise mit verbundener Reiseleistung).

Wann ist der Sicherungsschein gültig?

Der Sicherungsschein gilt ab dem Moment der Reisebuchung, denn der darauf vermerkte Zeitraum bezieht sich auf das Datum der Reisebuchung. Das Datum Ihres Reiseantritts hat hier keine Relevanz. Somit gilt der Sicherungsschein unabhängig davon, wann Sie Ihre Reise antreten.

Wann und wie erhalte ich den Sicherungsschein?

Wenn Sie eine Pauschalreise oder eine Reise mit verbundener Reiseleistung buchen, erhalten Sie Ihren Sicherungsschein zusammen mit oder unmittelbar nach Ihrer Reisebestätigung/Rechnung.

Muss ich den Sicherungsschein auf meine Reise mitnehmen?

Nein, es ist nicht notwendig den Sicherungsschein mit sich zu führen.

Wann genau brauche ich ihn?

Der Sicherungsschein gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Reiseveranstalter sich für den Insolvenzfall beim DRSF abgesichert hat. Um Ihren Erstattungsantrag zu bearbeiten, ist es nicht notwendig uns den Sicherungsschein vorzulegen.

Umfang Ihres Reiseschutzes

Wie sichern wir Ihren Reiseschutz?

Gesetzlich garantiert

Ihr Schutz ist gesetzlich garantiert im Reisesicherungsfondsgesetz.

Reiseschutz ohne Limit

Die geleisteten Zahlungen Ihrer Pauschalreise oder Reise mit verbundener Reiseleistung sind bei uns sicher – egal, wie viel Geld Ihre Reise gekostet hat.

Geld zurück & sichere Heimreise

Bei einer Insolvenz erstatten wir bereits gezahlte Beträge und organisieren die Fortführung Ihrer Reise oder eine sichere Rückreise.

Wir kommen auf Sie zu

Im Insolvenzfall kontaktieren wir Sie proaktiv. Sie müssen nicht selbst aktiv werden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Erklärvideo

Der DRSF in 90 Sekunden erklärt

Illustration einer Frau, die zu einem Schreibtisch geht.

Häufig gestellte Fragen

Seit

2021

schützt der DRSF Pauschalreisende

Aktuell

199

abgesicherte Reiseveranstalter

Über

60.000

Reisende sicher zurückgeholt

Über

270 Mio. €

an Reisende erstattet

Kontakt

Wir sind für Sie da

Service-Hotline +49 (0)30 78954770

Kostenlos für Sie. Erreichbar werktags von 9 - 17 Uhr.

Allgemeine Anfragen kontakt@drsf.reise

Gern beantworten wir Ihr Anliegen auch per E-Mail. 

Reisekosten zurückerhalten

Ihre Reise ist ausgefallen oder wurde abgebrochen? Sie haben einen gesetzlichen Anspruch, Ihre geleisteten Zahlungen zurückzuerhalten.