Liste der Reiseanbieter, die der Veröffentlichung ihrer Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds zugestimmt haben.
Stand 15.03.2023
BITTE BEACHTEN: Die nachfolgende Liste ist im Aufbau befindlich. Sie ist nicht vollständig. Sie enthält diejenigen Reiseanbieter, die mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds einen Absicherungsvertrag abgeschlossen haben und mit Stand 15.03.2023 ihr Einverständnis zur Veröffentlichung auf unserer Website erklärt haben. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Reiseanbieter dazu verpflichtet sind, einen Absicherungsvertrag mit dem DRSF abzuschließen. Für bestimmte Reiseanbieter besteht die Möglichkeit, anderweitig den Schutz ihrer Reisenden für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder anderer gesetzlich bestimmter Fälle sicherzustellen. Wird ein Reiseanbieter nicht auf der Internetseite des DRSF veröffentlicht, bedeutet dies somit nicht, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Absicherung seiner Kunden nicht nachkommt.
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