Informationsüberblick

zur Insolvenz der FTI Group

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zur Insolvenz der FTI Group

Informationen zur Insolvenz der FTI Touristik GmbH und der Big-Xtra GmbH

Auftragsgemäß schützt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen gemäß § 651w Abs. 3 BGB bei der FTI Touristik GmbH oder Big-Xtra GmbH gebucht haben und von den Insolvenzen betroffen sind.

 

  • Der Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF) wird im Rahmenseines gesetzlichen Auftrages geleistete Zahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern erstatten.

 

  • Der Reisesicherungsfonds arbeitet mit dem Unternehmen, dem Auswärtigen Amt, seinen Partnern aus der Reisewirtschaft  und Leistungserbringern zusammen, um betroffene Urlauber vor Ort zu unterstützen.

 

  • Kunden, die trotz (An-)zahlung Ihren Urlaub nicht wie gebucht mit dem betroffenem Unternehmen verbringen können, werden kontaktiert, sobald dem DRSF die zum Start des Erstattungsprozesses erforderlichen Daten vorliegen.
Wie der Erstattungsprozess abläuft

Zur Unterstützung der von einer Insolvenz betroffenen Kundinnen und Kunden eines abgesicherten Reiseanbieters hat der DRSF einen Standartisierten Erstattungsprozess eingerichtet.

FAQ

Häufig gestellte Fragen mit Antworten für betroffene Reisende und Kundinnen und Kunden der  zur Insolvenz der FTI Group (laufend aktualisiert).